Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 28.07.2014 - 9 WF 60/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache: Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts im Beschwerdeverfahren; Kostenaufhebung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 81
Gerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Oberlandesgericht Naumburg
, S. 34 (Leitsatz)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ermessensfehlgebrauch bei einer Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelmäßig Aufhebung der Verfahrenskosten zwischen den Kindeseltern in Sorge- und Umgangssachen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermessensfehlgebrauch bei einer Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufhebung der Verfahrenskosten in Sorge - und Umgangssachen zwischen beteiligten Kindeseltern
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 30.05.2014 - 4 F 191/14
- OLG Naumburg, 28.07.2014 - 9 WF 60/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1225
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09
Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2014 - 9 WF 60/14
In Sorge- und Umgangssachen entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben (OLG Nürnberg, NJW 2010, 1468, 1469). - OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 4 WF 279/12
Familienrecht: Kosten in Ehewohnungssachen
Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2014 - 9 WF 60/14
Lediglich im Falle des Vorliegens eines solchen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht im Rahmen der ihm obliegenden Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nicht oder fehlerhaft ausgeübten Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013, Az.: 4 WF 279/12, m. w. N., zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kostenentscheidung in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Ermessensentscheidung des Rechtsmittelgerichts bei Ermessensfehlgebrauch der Vorinstanz
- IWW
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ermessensfehlgebrauch bei Beschränkung des Inhalts einer Kostenentscheidung auf Nennung der Normen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermessensfehlgebrauch bei Beschränkung des Inhalts einer Kostenentscheidung auf Nennung der Normen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterlassene Begründung der Ermessenentscheidung bzgl. der Kostenverteilung durch das Famileingericht in einer Gewaltschutzsache; Erschöpfung der Begründung in der Nennung der herangezogenen Normen ohne Andeutung der Erwägungen für seine Ermessensausübung
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 15.05.2014 - 24 F 514/14
- OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1225
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
Rn. 3 Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es zwar nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung; es genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669). - BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06
Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache
Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
Das könnte namentlich der Fall sein, wenn es für die Ermessenentscheidung maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht ermittelt oder sonst unberücksichtigt gelassen hat (BGH, FamRZ 2007, 893). - OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11
Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze …
Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 81 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung erhoben hat (OLG Celle, JAmt 2012, 40; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829).
- OLG Köln, 04.01.2021 - 10 UF 168/20
Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG ; Glaubhaftmachung …
Rn. 4 Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es zwar nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung; es genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776; OLG Naumburg, Beschl. v. 01.08.2014 - 8 UF 121/14, FamRZ 2015, 1225). - AG Neuss, 29.01.2026 - 49 F 200/25 Zu einer im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung-auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es sich nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung; es genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2014-8 UF 121/14, BeckRS 2015, 2432).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.01.2015 - 10 WF 110/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1225
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 10 WF 1/15
Überprüfung der Kostenentscheidung im Umgangsverfahren durch das …
Ob eine nach diesen Grundsätzen vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Kostenentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (…so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 3.1.2013 - II 2 UF 207/12, BeckRS 2013, 03576) oder ob dem Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (…so BGH, FamRZ 2013, 1876 Rn. 23;… NJW 2011, 3654 Rn. 26 ff.;… FamVerf/Weidemann, § 2 Rn. 256;… Hahne/Munzig/Gutjahr, aaO., § 69 Rn. 31), kann hier dahinstehen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 13.1.2015 - 10 WF 110/14, BeckRS 2015, 02402).Dies gilt insbesondere in Kindschaftssachen (Senat, Beschluss vom 13.1.2015, aaO.).
- OLG Brandenburg, 21.09.2015 - 10 WF 91/15
Kostenentscheidung in Familiensachen: Überprüfung und Aufhebung durch das …
Rn. 4 Ob eine vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Kostenentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (…so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 3.1.2013 - II-2 UF 207/12, BeckRS 2013, 03576;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn. 81 a;… Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl., § 81 Rn. 36) oder ob dem Beschwerdegericht als zweiter Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (…so BGH, FamRZ 2013, 1876 Rn. 23;… NJW 2011, 3654 Rn. 26 ff.;… FamVerf/Weidemann, § 2 Rn. 256;… Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 69 Rn. 31), kann hier dahinstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 13.1.2015 - 10 WF 110/14, BeckRS 2015, 02402). - OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14
Elterliche Sorge: Gemeinsame elterliche Sorge nach gescheiterter Mediation
Dabei ist zu berücksichtigen, dass kein Fall des § 81 Abs. 2 FamFG vorliegt, sondern die Rechtsmittel des Vaters hinsichtlich beider Beschwerdegegenstände nicht von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg waren und in Kindschaftssachen ohnehin der Grundsatz der Zurückhaltung bei der Kostenauferlegung gilt (vgl. Senat, Beschluss vom 26.6.2014 - 10 WF 71/14, BeckRS 2015, 02261; Beschluss vom 13.1.2015 - 10 WF 110/14, BeckRS 2015, 02402; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 10.9.2013 - 3 WF 41/13, BeckRS 2013, 17122). - OLG Brandenburg, 24.09.2015 - 4 U 23/15
Inanspruchnahme des gerichtlichen Sachverständigen in einem Umgangsverfahren auf …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, wird sowohl in der Kommentarliteratur zu § 81 FamFG (…vgl. nur etwa Prütting/Helms, FamFG , 3. Aufl., § 81 Rn. 14 a) als auch in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen (aus jüngerer Zeit: Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 13.01.2015 - 10 WF 110/14; ders. Beschluss vom 26.06.2014 - 10 WF 71/14; OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2011 Az: II - 4 UF 256/11, 4 UF 256/11; KG Beschluss vom 08.12.2011 - 19 UF 128/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.2009 - 7 WF 1483/09) die Auffassung vertreten, es entspreche - unabhängig vom Unterliegen und Obsiegen der Beteiligten (a.A. soweit ersichtlich nur: Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4. Familiensenat, Beschluss vom 22.12.2014 - 13 WF 305/14) - in Sorge- und Umgangssachen regelmäßig der Billigkeit, die Gerichtskosten einschließlich eventueller Auslagen zwischen den Eltern hälftig zu teilen und eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht anzuordnen. - OLG Brandenburg, 06.07.2017 - 10 WF 89/17
Vaterschaftsfeststellungsantrag der Kindesmutter gegen einen Mann: …
Ob eine nach diesen Grundsätzen vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Kostenentscheidung vom Beschwerdegericht nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüft werden darf (…so BGH, NJW-RR 2007, 1586 Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 3.1.2013 - II-2 UF 207/12, BeckRS 2013, 03576) oder ob dem Beschwerdegericht als zweiter Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (…so BGH, FamRZ 2013, 1876 Rn. 23;… NJW 2011, 3654 Rn. 26 f;… Verfahrenshandbuch Familiensachen-FamVerf-/Weidemann, § 2 Rn. 256; vgl. auch Augstein, FamRZ 2016, 1833), kann hier dahinstehen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 19.3.2015 - 10 WF 1/15, FamRZ 2016, 487; Beschluss vom 26.1.2015 - 10 WF 37/14, FamRZ 2016, 487; Beschluss vom 13.1.2015 - 10 WF 110/14, BeckRS 2015, 02402).
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