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Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 05.02.2015

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,268
OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14 (https://dejure.org/2015,268)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2015 - 10 UF 171/14 (https://dejure.org/2015,268)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 10 UF 171/14 (https://dejure.org/2015,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    AEntG, § 1603 Abs 2 S 1 BGB, MiLoG
    Kindesunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei der Betreuung weiterer Kinder; Bemessung des fiktiven Einkommens; Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit bei der Betreuung weiterer Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesteigerte Barunterhaltsverpflichtung entfällt grundsätzlich nicht durch Betreuung weiterer Kinder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindesunterhalt: Fiktives Einkommen bemisst sich nach Mindestlohngesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesteigerte Barunterhaltsverpflichtung entfällt grundsätzlich nicht durch Betreuung weiterer Kinder

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn

  • racottbus.de (Kurzinformation)

    Im Einzelfall keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit bei gleichzeitiger Kinderbetreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Erwebsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern bei Betreuung weiterer Kinder; Bemessung fiktiver Einkünfte

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gesteigerte Barunterhaltsverpflichtung entfällt grundsätzlich nicht durch Betreuung weiterer Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1538
  • FamRZ 2015, 937
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12

    Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dabei für ihre Leistungsfähigkeit nicht allein auf die tatsächlichen, sondern vielmehr auch auf erzielbare Einkünfte abzustellen, soweit ihre Erwerbsbemühungen nicht ausreichend sind und für sie eine hinreichend reale Beschäftigungsmöglichkeit besteht (vgl. BGH FamRZ 2014, 637 ff.).

    Der Bundesgerichtshof geht zwar davon aus, dass neben einer vollschichtigen Tätigkeit regelmäßig auch ein Einkommen aus einer fiktiven Nebentätigkeit zugerechnet werden kann (BGH FamRZ 2014, 1992; BGH FamRZ 2014, 637).

  • OLG Brandenburg, 02.04.2013 - 13 WF 54/13

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bereits ab Beginn der Barunterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Rn. 39 Weiterhin ist der Antragsgegnerin aufgrund des Wechsels des Antragstellers im Dezember 2013 in den Haushalt seines Vaters eine auskömmliche Übergangsfrist bis zum Beginn ihrer Erwerbsobliegenheit einzuräumen (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2013, 856).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Rn. 31 Die fehlenden Erwerbsbemühungen sind aber nur dann für die Leistungsunfähigkeit kausal, wenn feststeht, dass zugerechnete Einkünfte für den Unterhaltsschuldner objektiv überhaupt erzielbar sind (BGH FamRZ 2009, 314).
  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 111/13

    Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Der Bundesgerichtshof geht zwar davon aus, dass neben einer vollschichtigen Tätigkeit regelmäßig auch ein Einkommen aus einer fiktiven Nebentätigkeit zugerechnet werden kann (BGH FamRZ 2014, 1992; BGH FamRZ 2014, 637).
  • BGH, 17.03.2010 - XII ZR 204/08

    Betreuungsunterhalt: Billigkeitsprüfung im Falle der Betreuung eines volljährigen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Für die fehlende Leistungsfähigkeit ihres neuen Partners und damit für das Fehlen von Vorteilen des Zusammenlebens ist im Übrigen die Antragsgegnerin vollumfänglich darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH FamRZ 2010, 802ff).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Dies hängt von seinen persönlichen Voraussetzungen, wie Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie, Gesundheitszustand und vom Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen ab (BVerfG FamRZ 2012, 1283, FamRZ 2010, 626; BGH FamRZ 2008, 2104ff.).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Rn. 32 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass für die Bemessung der Höhe von fiktiven Einkünften grundsätzlich auf die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (vgl. auch BVerfG NJW 2012, 2420 Rn. 21; OLG Köln, Beschluss v. 30. April 2013 - 25 WF 91/13 -, juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1752) bzw. tarifliche Entgelte abgestellt werden kann.
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Dies hängt von seinen persönlichen Voraussetzungen, wie Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie, Gesundheitszustand und vom Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen ab (BVerfG FamRZ 2012, 1283, FamRZ 2010, 626; BGH FamRZ 2008, 2104ff.).
  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Dies hängt von seinen persönlichen Voraussetzungen, wie Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie, Gesundheitszustand und vom Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen ab (BVerfG FamRZ 2012, 1283, FamRZ 2010, 626; BGH FamRZ 2008, 2104ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2014 - 9 UF 159/13

    Nachehelichenunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei einem Anspruch …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Denn die unterste Grenze für die Zurechnung fiktiver Einkünfte dürfte der nunmehr eingeführte Mindestlohn nach § 1 MiLoG von 8, 50 EUR sein (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 07. August 2014 - 9 UF 159/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 30.06.2006 - 11 WF 170/06

    Verpflichtung der Eltern zur Existenzsicherung der Kinder - Vereinbarung der …

  • OLG Bremen, 19.07.2004 - 4 WF 68/04

    Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei …

  • OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13

    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung …

  • OLG München, 29.11.2004 - 16 UF 1348/04

    Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten

  • OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 WF 108/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines einem minderjährigen Kind …

  • OLG Köln, 30.04.2013 - 25 WF 91/13

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltstitels

  • OLG Koblenz, 09.09.2020 - 9 UF 701/19

    Kindesunterhalt: Arbeitsplatzwechsel aufgrund neuer Partnerschaft oder Familie; …

    Insoweit ist grundsätzlich auf die gesetzlichen Mindestlöhne beziehungsweise tarifliche Entgelte abzustellen (vgl. OLG Schleswig, NJW 2015, 1538, 1539, Rdnr. 26, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2024 - 3 UF 92/23

    Kindesunterhalt: Einsatzbeträge weiterer, mit dem barunterhaltspflichtigen …

    Dies gilt aber nur, wenn eine mögliche Nebentätigkeit nicht im Einzelfall unzumutbar ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2015 - 10 UF 171/14, Rn. 31 = NJW 2015, 1538).
  • OLG Koblenz, 16.09.2020 - 9 UF 213/20

    Kindesunterhalt: Anforderungen an die Darlegung nachhaltiger Bewerbungsbemühungen …

    Insoweit ist grundsätzlich auf die gesetzlichen Mindestlöhne beziehungsweise tarifliche Entgelte abzustellen (vgl. OLG Schleswig, NJW 2015, 1538, 1539, Rdnr. 26, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13003
OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13 (https://dejure.org/2015,13003)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.02.2015 - 11 UF 138/13 (https://dejure.org/2015,13003)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 11 UF 138/13 (https://dejure.org/2015,13003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines barunterhaltspflichtigen, nicht in Höhe des Mindestunterhalts leistungsfähigen Elternteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    Kindesunterhalt: Obliegenheit zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung bei hohem berufsbedingten Fahrtkosten- und Zeitaufwand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der barunterhaltspflichtige Elternteil - fehlende Leistungsfähigkeit und Nebentätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kinder haben fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners hinzunehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kinder haben fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners hinzunehmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines barunterhaltspflichtigen, nicht in Höhe des Mindestunterhalts leistungsfähigen Elternteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 937
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13
    Da der für die Unterhaltsbemessung maßgebliche Lebensstandard im Wesentlichen durch tatsächlich vorhandene Mittel geprägt ist, richtet sich auch die abgeleitete Lebensstellung des Kindes nach diesen Verhältnissen (BGH, FamRZ 2002, 536).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …

    Auszug aus OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13
    Eine über die tatsächliche Vollzeiterwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das ihm sodann bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit ihm die Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG, NJW 2012, 2420 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur …

    Auszug aus OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13
    Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruches ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (BVerfG, FamRZ 2007, 273).
  • KG, 27.01.2016 - 13 UF 234/14

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch eines volljährigen privilegierten Kindes …

    Zu einer fiktiven Zurechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit besteht weiter auch deshalb kein Anlass, weil kein Mangelfall vorliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 111/13, FamRZ 2014, 1992 [bei juris LS 2 und Rz. 19]; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 11 UF 138/13, FamRZ 2015, 937 [bei juris Rz. 13f.]).
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