Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.01.2016 - 10 UF 92/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1462
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von …
Er beruht auf der Unterhaltspflicht beider Elternteile gegenüber dem Kind und ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Unterhaltslast im Verhältnis zwischen ihnen nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB entsprechend ihrem Leistungsvermögen gerecht zu verteilen (…BGH, FamRZ 2017, 611, zit. nach juris, Rdn. 11;… BGH, FamRZ 2016, 1053, Rdn. 11;… BGH, FamRZ 1989, 850, zit. nach juris, Rdn. 9; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1027, 1028; OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1462, zit. nach juris, Rdn. 41;… Staudinger/Klinkhammer (2018) BGB § 1606 Rdn. 73;… ders., in: Wendl/Dose, aaO, 10. Aufl., § 2 Rdn. 768).Dabei sind nach erfolgter Trennung oder Scheidung an die Absicht, vom anderen Elternteil Ersatz zu verlangen, keine hohen Anforderungen zu stellen, da grundsätzlich nicht von einer Begünstigungsabsicht gegenüber dem säumigen Unterhaltspflichtigen auszugehen ist (…Klinkhammer, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 2 Rdn. 777; OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1462, zit. nach juris, Rdn. 45).
In der Erhebung der Unterhaltsklage kommt darum regelmäßig die Absicht zum Ausdruck, in einem solchen Fall Ausgleich zu verlangen (…BGH, NJW 1989, 2816, zit. nach juris, Rdn. 14; Anschluss OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1462, zit. nach juris, Rdn. 45).
Damit unterliegt er grundsätzlich der Regelverjährung von drei Jahren nach § 195 BGB (…Staudinger/Klinkhammer (2018) BGB § 1606 Rdn. 77; s. OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1462 Rdn. 47).
- OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 10 WF 57/16
Summarische Prüfung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs im Rahmen der …
Allerdings muss die Absicht, vom anderen Elternteil für die Aufwendungen Ersatz zu verlangen, diesem gegenüber hinreichend deutlich gemacht werden (BGH, NJW 1994, NJW Jahr 1994 Seite 2234; Senat, Beschluss vom 26.1.2016 - Aktenzeichen 10UF9214 10 UF 92/14). - OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 10 U 1/16
Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anwaltsvertrag
Hierauf hat der Senat in seiner Funktion als 2. Familiensenat bereits in der Beschwerdeentscheidung im Rahmen des Abänderungsverfahrens durch Beschluss vom 20.10.2014 (10 UF 92/14) hingewiesen. - OLG Celle, 04.11.2025 - 17 WF 160/25
Vermutung auszugleichender Unterhaltsleistungen des betreuenden Elternteils nur …
Insofern wird vertreten, dass eine nachträgliche Bestimmung durch den betreuenden Elternteil die rückwirkende Erfüllung des Unterhaltsanspruches, verbunden mit der Entstehung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruches, bewirken kann (OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1462; Gießler FamRZ 1994, 800, 806).Schon diese Befugnis unterliefe die gesetzliche Wertung, nach der der Unterhaltsanspruch dem Kind zusteht (a. A. OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1462, das allerdings abweichend von BGH FamRZ 2022, 434 nicht von einem durchgehenden Alternativverhältnis zwischen Unterhaltsanspruch und familienrechtlichem Ausgleichsanspruch ausgeht).
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