Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.04.2016 - 20 WF 57/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1 ; ZPO § 269 Abs. 3
Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 25.02.2016 - 6 F 204/15
- OLG Karlsruhe, 11.04.2016 - 20 WF 57/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1480
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 22.05.2026 - 6 O 59/25
Zur arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf u.a. bei unklarer "Garantie" im …
Aus diesen Gründen ergeht im Verfahrenskostenhilfebeschluss keine Kostenentscheidung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2016 - 20 WF 57/16 -, Rn. 3, juris, FamRZ 2016, 1480; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.12.2004 - 6 WF 459/04 -, Rn. 3, juris, FamRZ 2005, 1185;… Zöller, ZPO, Kommentar, 36. Auflage, Rn 18 zu § 118).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
§§ 76 Abs. 1 FamFG; 114 ZPO; §§ 1666, 1666a BGB
Maßstäbe für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maßstäbe für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren
Verfahrensgang
- AG Ratzeburg, 16.10.2015 - 8 F 57/15
- OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1480
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 27.02.2015 - 18 WF 25/15
Auszug aus OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15
Eine hinreichende Erfolgsaussicht in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB liegt bereits dann vor, wenn mit der Verfahrensbeteiligung eines Elternteils zumindest auch das Kindeswohl gefördert wird (Anschluss OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1903).In diesem Verfahren müssen konkrete Sachanträge nicht gestellt werden, so dass jede Verfahrensbeteiligung eines Elternteils, mit der zumindest auch das Kindeswohl gefördert wird, eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung bedeutet (OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1903).
- OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01
Umgangsverfahren - hinreichende Erfolgsaussicht - sachliche Regelung - Kindeswohl
Auszug aus OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15
Hinreichende Aussicht auf Erfolg in einem Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren besteht grundsätzlich schon dann, wenn das Familiengericht wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (OLG Nürnberg FamRZ 2002, 109 ; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1160; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1528). - OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11
Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15
Hinreichende Aussicht auf Erfolg in einem Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren besteht grundsätzlich schon dann, wenn das Familiengericht wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (OLG Nürnberg FamRZ 2002, 109 ; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1160; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1528). - OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 5 WF 79/11
Auszug aus OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15
Hinreichende Aussicht auf Erfolg in einem Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren besteht grundsätzlich schon dann, wenn das Familiengericht wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (OLG Nürnberg FamRZ 2002, 109 ; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1160; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1528). - OLG Karlsruhe, 02.03.2012 - 2 WF 20/12
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über den Entzug der elterlichen Sorge …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15
Dies spricht dafür, dass Verfahrenskostenhilfe in diesen Fällen relativ großzügig zu gewähren ist; hinreichende Erfolgsaussicht besteht daher schon bei einem Handlungsbedarf (…Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 6. Aufl. 2015, § 114 ZPO Rn. 15; OLG Karlsruhe MDR 2012, 529;… so auch MüKo/Viefhues, FamFG , 2. Aufl. 2013, § 76 Rn. 31).
- OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20 Verfahrenskostenhilfe ist in diesen Verfahren relativ großzügig zu gewähren; hinreichende Erfolgsaussicht besteht schon bei einem Handlungsbedarf (OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2015 - 10 WF 184/15).
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Rechtsprechung
| KG, 07.03.2016 - 13 WF 43/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Ratenzahlungsanordnung bei Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Berücksichtigung einer Barunterhaltsverpflichtung des Bedürftigen gegenüber minderjährigen Kindern
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b
Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Berechnung des im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe einzusetzenden Einkommens - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 27.01.2016 - 150 F 9019/15
- KG, 07.03.2016 - 13 WF 43/16
Papierfundstellen
- MDR 2016, 790
- FamRZ 2016, 1480
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 18 WF 176/06
Auszug aus KG, 07.03.2016 - 13 WF 43/16
Aufgrund einer bloß fiktiven, nicht effektiv geleisteten Unterhaltszahlung kann ein Freibetrag nicht gewährt werden; dies auch dann nicht, wenn der Unterhaltspflichtige damit rechnen muss, Zahlungen auf einen Unterhaltsrückstand leisten zu müssen (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 18 WF 176/06, FamRZ 2007, 486 sowie Gottschalk, in: Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe [7. Aufl. 2014] Rn. 271).
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