Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Versorgungsausgleich: Kürzung der Rentenanwartschaften von hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR als Ausschlussgrund
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stendal, 25.09.2013 - 5 F 320/12
- OLG Naumburg, 13.11.2015 - 3 UF 12/14
- OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 822
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Gleiches könne dann gelten, wenn einer der Ehegatten die aus der Ehe resultierenden Pflichten grob verletzt habe (BVerfG vom 28.02.1980, 1 BvL 17/77 und 1 BvL 7/78 = FamRZ 1980, 326 ff., Rz 161 zitiert nach juris). - BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Anwendung und Auslegung der Härtefallklausel
Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Es ist vielmehr unter Abwägung und umfassender Würdigung aller Umstände, die die beiderseitigen Verhältnisse der Ehegatten prägen, die "grobe Unbilligkeit" der Durchführung des Versorgungsausgleichs festzustellen (BVerfG vom 20.05.2003, 1 BvR 237/97 = FamRZ 2003, 1173, 1173/1174). - BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80
Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel
Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Daraus folgt aber zugleich, dass für die Anwendung von § 27 VersAusglG strengere Maßstäbe heranzuziehen sind als bei der Anwendung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, der ohnehin durch § 27 VersAusglG als lex specialis verdrängt wird (BGH vom 30.09.1992 - XII ZB 100/89 = BGH, FamRZ 1993, 1993, 176, 178 und BGH, FamRZ 1981, 756 ff., Rz. 11 zitiert nach juris).
- BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Rn. 22 Auch kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs dann grob unbillig sein, wenn dieser nicht zu einer ausgeglichenen Sicherung beider Ehegatten führt, sondern in der Gesamtschau eine Überversorgung des ausgleichsberechtigten Ehegatten bewirkt, während der ausgleichsverpflichtete Ehegatte dringend auf seine Versorgungsanrechte angewiesen ist (BGH vom 09.05.1990 - XII ZB 58/89 = FamRZ 1990, 1341, 1342). - BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89
Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich - …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Daraus folgt aber zugleich, dass für die Anwendung von § 27 VersAusglG strengere Maßstäbe heranzuziehen sind als bei der Anwendung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, der ohnehin durch § 27 VersAusglG als lex specialis verdrängt wird (BGH vom 30.09.1992 - XII ZB 100/89 = BGH, FamRZ 1993, 1993, 176, 178 und BGH, FamRZ 1981, 756 ff., Rz. 11 zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 08.01.2001 - 2 UF 123/99
Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Zwar kann - wie bereits eingangs der Gründe unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeführt - eine längere Trennungszeit im Einzelfall den Ausgleich des Versorgungsausgleichs durchaus unbillig erscheinen lassen, da die Lebensgemeinschaft der Ehegatten als solche während der Dauer des Getrenntlebens als eigentlich rechtfertigender Grund für den Versorgungsausgleichs während der Trennungszeit aufgehoben war (OLG Hamburg, FamRZ 2002, 755).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 04.01.2016 - 8 UF 112/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1225
- FamRZ 2016, 822
Wird zitiert von ...
- AG Rosenheim, 19.04.2018 - 7 F 2323/17
Totalrevision nach Versterben eines vormaligen Ehegatten
Das Gericht schließt sich insoweit OLG Schleswig in FamRZ 2015, 757 und NJW-RR 2016, 1225; Bergner in NZFam 2014, 539; Kemper in NZFam 2016, 285; sowie Borth in FamRZ 2015, 719 an.
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