Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- erbrechtsiegen.de
Rechenschaftslegungsanspruch durch Miterben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17
- OLG Koblenz, 07.03.2018 - 5 U 1320/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1952
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11
Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17
Der Anspruch nach § 666 BGB entsteht indes grundsätzlich erst nach der Beendigung des Auftrags (BGH, NJW 2012, 58, 61).In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird durchaus davon ausgegangen, dass die nachträgliche Erhebung eines Anspruchs auf Rechnungslegung einschließlich der Herausgabe von Belegen oder Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn er jahrelang nicht geltend gemacht wurde (vgl. nur BGH, NJW 2012, 58, 60 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 14.11.2013 - 2 U 1191/11
Verwirkung von Auskunftsansprüchen gegen einen Miterben
Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17
Sofern die Inbesitznahme des Nachlasses für die Erbengemeinschaft erfolgt sein sollte, wären die Beklagten der Klägerin als Miterbin nach §§ 666, 681 BGB - wie vom Landgericht angenommen - zur Rechenschaftslegung verpflichtet (vgl. etwa OLG Koblenz, Urt. v. 19. Dezember 2013 - 2 U 1191/11, BeckRS 2014, 00587, nicht abgedruckt in MDR 2014, 164). - OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13
Abrechnung medizinisch nicht indizierter Leistungen durch einen Arzt
Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17
Nicht prüffähige, pauschale Behauptungen genügen nicht (OLG München, MDR 2017, 483; OLG Köln, MDR 2014, 299).
- BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17
Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuchs BVerwG, NJW 2008, 3303). - OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem. …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17
Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuchs BVerwG, NJW 2008, 3303). - OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2018 - 5 U 1320/17
Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuchs BVerwG, NJW 2008, 3303).
- OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21
Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer
Rn. 16 Ein Anspruch der Erbengemeinschaft auf Erteilung der geforderten Auskünfte folgt überdies und unabhängig von dem vorher Gesagten auch daraus, dass der Beklagte nach dem Erbfall unstreitig die weitere Abwicklung des Nachlasses durchgeführt hat, mithin insoweit als Beauftragter bzw. als Geschäftsführer ohne Auftrag für den Nachlass tätig geworden ist, so dass er der Erbengemeinschaft über die im Rahmen der Verwaltung getätigten Verfügungen auch gemäß § 666 BGB umfassend Auskunft zu erteilen hat (vgl. OLG München, FamRZ 2018, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 1952; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497). - OLG Saarbrücken, 03.12.2024 - 5 W 77/24
Beschwerde gegen eine Zwangsgeldverhängung zur Erzwingung einer titulierten …
Hat ein Schuldner jedoch nach dem Erbfall die weitere Abwicklung des Nachlasses durchgeführt, so wird er insoweit als Beauftragter bzw. als Geschäftsführer ohne Auftrag für den Nachlass tätig und hat daher den Erben über die im Rahmen der Verwaltung getätigten Verfügungen auch gemäß § 666 BGB umfassend Auskunft zu erteilen (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 5 U 42/21, ErbR 2022, 417; OLG München FamRZ 2018, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 1952; FamRZ 2014, 968); die von der angefochtenen Entscheidung herangezogene Vorschrift des § 2028 BGB hat dann vor allem noch Bedeutung für die Frage, ob der Hausgenosse überhaupt solche Geschäfte geführt hat (…Gierl, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl., § 2028 Rn. 5;… Kregel, in: RGRK 12. Aufl., § 2028 Rn. 2).
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