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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.10.2018

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18   

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https://dejure.org/2019,2701
BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18 (https://dejure.org/2019,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18 (https://dejure.org/2019,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 1461/18 (https://dejure.org/2019,2701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666 BGB, § 1671 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG ; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 802
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1388/15

    Nichtannahmebeschluss: Übertragung der alleinigen Personensorge auf einen …

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18
    Die entsprechenden Ausführungen des Oberlandesgerichts dienen indessen erkennbar dazu, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine Entscheidung nach § 1671 BGB von den strengeren Verhältnismäßigkeitsanforderungen an eine Entscheidung gemäß § 1666 BGB abzugrenzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10), ohne dass die angegriffene Entscheidung auf diesen missverständlich formulierten Ausführungen beruht.
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher …

    Auch die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge unterliegt daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG FamRZ 2019, 802 Rn. 2;… BVerfG Beschluss vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 - juris Rn. 10; BVerfG FamRZ 2004, 1015, 1016 mwN).
  • OLG Bremen, 07.09.2023 - 5 UF 13/23

    Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer umfassenden …

    Da mit der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil gemäß § 1671 BGB zwangsläufig ein Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils verbunden ist, unterliegt auch die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sodass sie nur in Betracht kommt, wenn dem Kindeswohl nicht durch mildere Mittel als die Sorgerechtsübertragung entsprochen werden kann (vgl. BVerfG FamRZ 2019, 802).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2022 - 6 UF 208/22

    Wechselmodell - Zuordnung zum Umgangs- oder Sorgerecht

    Es ist unzweifelhaft, dass auch ein auf § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB gestützter Eingriff in das Sorgerecht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen muss (BVerfG 23.1.2019 - 1 BvR 1461/18, FamRZ 2019, 802 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2025 - 6 UF 134/25

    Vorrang der Umgangsregelung

    Soweit der Kindesvater argumentiert, die Rechtsauffassung des Senats beträfe ausschließlich vorläufige Regelungen in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, verkennt er, dass ein auf § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB gestützter Eingriff in das Sorgerecht stets dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen muss (vgl. BVerfG 23. Januar 2019 - 1 BvR 1461/18 -, FamRZ 2019, 802 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 29.4.2020 - XII ZB 112/19 -, NJW 2020, 2182).
  • OLG Bremen, 10.07.2025 - 4 UF 38/25

    Beschluss Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil zur alleinigen …

    Sie kommt nur in Betracht, wenn dem Kindeswohl nicht durch mildere Mittel als die Sorgerechtsübertragung entsprochen werden kann (vgl. BVerfG FamRZ 2019, 802; OLG Bremen, Beschluss vom 06.05.2021, 4 UF 19/20, juris R. 26; OLG Bremen, Beschluss vom 07.09.2023, 5 UF 13/23, juris Rn 24 ff.).
  • OLG München, 06.06.2025 - 16 UF 108/25

    Antragsgegner, Umgangspfleger, Einstweilige Anordnung, Umgangspflegschaft, …

    Der Senat folgt hier der Einschätzung des 6. Senats des OLG Frankfurt, wonach verfassungsrechtliche Erwägungen im Hinblick auf das gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Elternrecht nur einen verhältnismäßigen Eingriff zulassen (BVerfG FamRZ 2019, 802).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 UF 233/20

    Grundsatz der Kontinuität bei Streit um Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kind

    Dies lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen gemäß § 1671 BGB keine Anwendung findet (Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 1461/18 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2025 - 2 UF 112/25

    Trennung zwischen Auslands- und Inlands-Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kind

    Rn. 57 Da mit der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil gemäß § 1671 BGB zwangsläufig ein Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils verbunden ist, unterliegt auch die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BGH…, Beschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 112/19 -, BGHZ 225, 184-198, Rn. 18; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 1461/18 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 4 UF 162/22

    Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis der minderjährigen Kindesmutter

    Im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das durch Artikel 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils unterliegt die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allerdings dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, FamRZ 2019, 802; BVerfG, FamRZ 2004, 1015; FamRZ 2004, 354; BGH, FamRZ 2020, 1171).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2024 - 16 UF 187/23

    Übertragung des Sorgerechts auf Kindesvater unter Berücksichtigung einer …

    Rn. 57 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch bei Entscheidungen nach § 1671 BGB zu wahren (BVerfG, Beschluss vom 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18 -, FamRZ 2019, 802 Rn. 2 ).
  • KG, 22.12.2022 - 3 UF 87/21

    Abänderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung in einem …

  • OLG Karlsruhe, 04.07.2023 - 16 UF 27/23

    Fremdunterbringung eines Kindes bei Suchterkrankung beider Eltern: elterliches …

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2025 - 20 UF 28/25

    Die von einem Elternteil dem anderen erteilte umfassende Sorgerechtsvollmacht …

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 16 UF 195/22

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei nur vordergründiger Einigung auf …

  • KG, 21.12.2022 - 3 UF 87/21

    Antrag auf Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts; Aufteilung von …

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2026 - 16 UF 178/25

    Sorgerechtsübertragung bei nachträglich erteilter Sorgerechtsvollmacht

  • OLG Brandenburg, 31.01.2025 - 15 UF 54/24
  • OLG Bremen, 10.05.2021 - 4 UF 19/20

    Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer inhaltlich …

  • AG Flensburg, 30.11.2023 - 90 F 93/22

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …

  • OLG Frankfurt, 05.06.2025 - 6 UF 77/25

    Keine Entscheidung über Aufhebung gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts bei …

  • OLG Dresden, 25.03.2022 - 21 UF 427/21
  • OLG Schleswig, 16.11.2021 - 8 UF 123/21

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil wegen eines …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.10.2018 - 15 UF 170/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,54235
OLG Stuttgart, 26.10.2018 - 15 UF 170/18 (https://dejure.org/2018,54235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2018 - 15 UF 170/18 (https://dejure.org/2018,54235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 15 UF 170/18 (https://dejure.org/2018,54235)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 802
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 12 UF 61/21

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung bei …

    Teilweise wird vertreten, dass in diesem Fall eine Entscheidung nur nach § 1671 BGB und nicht nach § 1628 BGB ergehen kann, wenn einem Elterndissens faktisch eine Auseinandersetzung über den Aufenthalt des Kindes zu Grunde liegt, etwa weil ein Elternteil umziehen möchte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 15 UF 170/18, juris Rn, 29, FamRZ 2019, 802; OLG Koblenz…, Beschluss vom 14. November 2018 - 13 UF 413/18, juris Rn. 7, FamRZ 2019, 804).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2026 - 5 UF 113/26

    Elternstreit sorgerechtlicher Natur durch Uneinigkeit über Umzugsabsicht

    aa) Teilweise wird die Auffassung vertreten, bei Uneinigkeit über den Lebensmittelpunkt des Kindes bedürfe es nach erfolgter Elterntrennung stets einer generellen Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 Abs. 1 BGB, weil ein Umzug zu einem andauernden gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes eine generell fundamentale und präjudizielle Bedeutung für das sorge- und vermögensrechtliche Gesamtgefüge und die Eltern-Kind-Beziehung zur Folge habe (OLG Hamburg…, Beschluss vom 05.05.2025 - 12 UF 51/25, BeckRS 2025, 14551 - Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2018 - 15 UF 170/18, FamRZ 2019, 802 betreffend einen Auslandsumzug bei gleichzeitigen Bedenken gegen die Erziehungseignung des antragstellenden Elternteils;… Staudinger/Coester, BGB, 2020, § 1671 Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2024 - 6 UF 84/24

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Wahl des Kindergartens und der Schule

    Die Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass dem Elternstreit eine Angelegenheit der elterlichen Sorge zugrunde liegt, über die die Eltern einen punktuell-sachbezogenen Konflikt führen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. April 2019 - 4 UF 81/19 -, FamRZ 2019, 1244; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 15 UF 170/18 -, FamRZ 2019, 802, juris;… Staudinger/Lettmaier (2020) BGB § 1628, Rn. 39), der einen konkreten situativen Bezug zu einem bestimmten Einzelfall hat (…MüKoBGB/Huber BGB § 1628 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 27.07.2026 - 12 UF 93/26
    Vielmehr sind diese Gesichtspunkte innerhalb der Entscheidung mitzuberücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss v. 22.6.2021 - 12 UF 61/21 , FamRZ 2022, 107 ; a.A. noch OLG Stuttgart, B. v. 25.10.2018 - 15 UF 170/18, FamRZ 2019, 802).
  • AG Flensburg, 30.11.2023 - 90 F 93/22

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …

    Dies gilt insbesondere für die - auch hier in Rede stehende - Konstellation der sorgerechtlich relevant werdenden, bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern von diesen konsensual zu beantwortenden (§§ 1687 Abs. 1 Satz 1, 1627 BGB) Frage eines Umzuges der Kinder mit dem umzugswilligen Elternteil, bei dessen Umsetzung für die betroffenen Kinder - ggf. unter Aufgabe der bisherigen räumlich-sozialen und/oder Betreuungs-Kontinuität - ein neuer Lebensmittelpunkt bzw. gewöhnlicher Aufenthalt entstünde (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: AG Erfurt v. 04.05.2018, 36 F 1499/17 = FamRZ 2018, 1671; OLG Koblenz v. 14.11.2018, 13 UF 413/18 = FamRZ 2019, 804; OLG Stuttgart v. 26.10.2018, 15 UF 170/18 = FamRZ 2019, 802;… vgl. auch: Schwab a.a.O.).

    Rn. 13 cc) Handelt es sich bei einer antragsgemäßen familiengerichtlichen Entscheidung nach § 1628 BGB ebenso um einen staatlichen Eingriff in die elterliche Sorge (vgl. BT-Drucks. 13/4899 S. 95 re. Sp.) wie bei einer solchen, die ihre Grundlage in § 1671 BGB findet (…vgl. BVerfG v. 04.08.2015, 1 BvR 1388/15 - juris Rn. 10 = NZFam 2015, 1026; BT-Drucks. 13/4899 S. 99 li. Sp.: "verschleierter" [Teil-]Entzug der elterlichen Sorge beim Antragsgegner), verpflichtet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Familiengerichte, unter mehreren gleich effektiven Entscheidungen diejenige zu treffen, die den geringsten Eingriff in die durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützte elterliche Sorge beinhaltet (vgl. zum i.R.v. § 1671 BGB geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch: BVerfG v. 23.01.2019, 1 BvR 1461/18 - juris Rn. 2 m.w.N. = FamRZ 2019, 802).

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