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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.11.2018 - 13 UF 413/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53536
OLG Koblenz, 14.11.2018 - 13 UF 413/18 (https://dejure.org/2018,53536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2018 - 13 UF 413/18 (https://dejure.org/2018,53536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2018 - 13 UF 413/18 (https://dejure.org/2018,53536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umzugswunsch eines Elternteils und das Sorgerecht getrenntlebender Eltern

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Sorgeentscheidung bei Umzugswunsch eines Elternteils

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umzug erst nach der vierten Grundschulklasse - Streit ums Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem Scheidungskind

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nur Meinungsverschiedenheit oder dauerhafte Kooperationsunfähigkeit?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf umzugswilligen Elternteil erst nachdem Kind Grundschule beendet hat - Bis zur Beendigung bleibt Umzug verhinderndes gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 804
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 12 UF 61/21

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung bei …

    Teilweise wird vertreten, dass in diesem Fall eine Entscheidung nur nach § 1671 BGB und nicht nach § 1628 BGB ergehen kann, wenn einem Elterndissens faktisch eine Auseinandersetzung über den Aufenthalt des Kindes zu Grunde liegt, etwa weil ein Elternteil umziehen möchte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 15 UF 170/18, juris Rn, 29, FamRZ 2019, 802; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. November 2018 - 13 UF 413/18, juris Rn. 7, FamRZ 2019, 804).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2026 - 6 UF 117/26

    Kindeswohlprüfung bei Umzugsabsicht des vorwiegend allein betreuenden Elternteils

    Überdies wird vertreten, eine Entscheidung nach § 1628 BGB sei dann zulässig, wenn der andere Elternteil selbst die Übernahme der Hauptbetreuung bzw. den Lebensmittelpunkt des Kindes im eigenen Haushalt nicht für sich beanspruche, bei wechselseitigen Anträgen sei aber nach § 1671 BGB zu entscheiden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.11.2018 - 13 UF 413/18, BeckRS 2018, 42038).

    Demgegenüber streitet gerade unter Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung des Elterngrundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Rake, FamRZ 2019, 804) in den sogenannten Umzugsfällen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für die Anwendbarkeit des § 1628 BGB (Hammer, FamRZ 2018, 229 (231)).

    Der konkret-situative Bezug fehlt auch nicht deshalb, weil die Frage einer hier vorliegenden Auswanderung vielfältige einschneidende Folgewirkungen zeitigt (vgl. Rake, FamRZ 2019, 804).

    Eine Aufteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in einzelne Teilbereiche und daraus resultierende beschränkbare Übertragung etwa in der Weise, dass ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur zur Ausübung im Inland (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2020 - 15 UF 176/20, FamRZ 2021, 686 mit krit. Anm. Rake = NZFam 2021, 184; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.11.2025 - 2 UF 112/25, NJW-RR 2026, 452), im Stadtgebiet und Umgebung (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.04.2003 - 26 UF 1607/02, FamRZ 2003, 1493), für eine zeitlich befristete Dauer (so OLG Köln, Beschluss vom 22.07.2011 - 4 UF 144/11, NJW-RR 2012, 4: während eines fünfmonatigen Auslandsaufenthalts) oder mit Wirkung zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.11.2018 - 13 UF 413/18, BeckRS 2018, 42038: Bestimmung des zeitlichen Beginns der Alleinsorge nach Ende der Grundschulzeit) erhält, sieht § 1671 BGB nicht vor (im Ergebnis auch Rake FamRZ 2021, 688).

  • OLG Frankfurt, 29.05.2026 - 5 UF 113/26

    Elternstreit sorgerechtlicher Natur durch Uneinigkeit über Umzugsabsicht

    dd) Überdies wird vertreten, eine Entscheidung nach § 1628 BGB sei dann zulässig, wenn der andere Elternteil selbst die Übernahme der Hauptbetreuung bzw. den Lebensmittelpunkt des Kindes im eigenen Haushalt nicht für sich beanspruche, bei wechselseitigen Anträgen sei aber nach § 1671 BGB zu entscheiden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.11.2018 - 13 UF 413/18, FamRZ 2019, 804).

    Eine Aufteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in einzelne Teilbereiche und daraus resultierende beschränkbare Übertragung etwa in der Weise, dass ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur zur Ausübung im Inland (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2020 - 15 UF 176/20, FamRZ 2021, 686 mit krit. Anm. Rake; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2020 - 15 UF 176/20, FamRZ 2021, 686; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.01.12025 - 2 UF 112/25, juris), im Stadtgebiet und Umgebung (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.04.2003 - 26 UF 1607/02, FamRZ 2003, 1493), für eine zeitlich befristete Dauer (so OLG Köln, Beschluss vom 22.07.2011 - 4 UF 144/11, NJW-RR 2012, 4: während eines fünfmonatigen Auslandsaufenthalts) oder mit Wirkung zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2018 - 13 UF 413/18, FamRZ 2019, 804 mit Anm. Rake: Bestimmung des zeitlichen Beginns der Alleinsorge nach Ende der Grundschulzeit) erhält, sieht § 1671 Abs. 1 BGB nicht vor (im Ergebnis auch Rake, FamRZ 2021, 688).

  • OLG Koblenz, 18.03.2020 - 7 UF 159/20

    Einstweilige Anordnung im Sorgerechtsverfahren: Rechtsgrundlage für die …

    Bei der Frage, auf welchen Elternteil das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht als wesentlicher Teil der elterlichen Sorge zu übertragen ist, sind die nachfolgenden Gesichtspunkte zu beachten, wobei ihrer Reihenfolge im Hinblick auf ihren Stellenwert keine Bedeutung zukommt (Johannsen/Henrich-Jaeger Familienrecht 6. Aufl. 2015 § 1671 BGB Rn. 51 ff, 83 und OLG Koblenz FamRZ 2019, 804 Rn. 8-12):.
  • AG Flensburg, 30.11.2023 - 90 F 93/22

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …

    Dies gilt insbesondere für die - auch hier in Rede stehende - Konstellation der sorgerechtlich relevant werdenden, bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern von diesen konsensual zu beantwortenden (§§ 1687 Abs. 1 Satz 1, 1627 BGB) Frage eines Umzuges der Kinder mit dem umzugswilligen Elternteil, bei dessen Umsetzung für die betroffenen Kinder - ggf. unter Aufgabe der bisherigen räumlich-sozialen und/oder Betreuungs-Kontinuität - ein neuer Lebensmittelpunkt bzw. gewöhnlicher Aufenthalt entstünde (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: AG Erfurt v. 04.05.2018, 36 F 1499/17 = FamRZ 2018, 1671; OLG Koblenz v. 14.11.2018, 13 UF 413/18 = FamRZ 2019, 804; OLG Stuttgart v. 26.10.2018, 15 UF 170/18 = FamRZ 2019, 802;… vgl. auch: Schwab a.a.O.).

    Rn. 23 Bei dem danach anzustellenden Vergleich der verbleibenden Alternativen und dem Herausfiltern der das kindliche Wohl "am besten" verwirklichenden Variante sind - nicht anders als i.R.v. § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB - die nachfolgenden anerkannten Kindeswohlkriterien zu beachten, wobei ihrer Reihenfolge im Hinblick auf ihren Stellenwert keine Bedeutung beizumessen ist, vielmehr jedem Gesichtspunkt im Einzelfall in der umfassenden Abwägung mehr oder weniger Gewicht zukommen kann (vgl. nur: OLG Koblenz v. 14.11.2018, 13 UF 413/18 - juris Rnrn. 8 ff. = FamRZ 2019, 804 mit Anm. Rake;… Lack in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 2. Aufl., § 1671 Rnrn. 51 ff. u. 83 m. Nachw. aus der BGH-Rspr.):.

  • OLG Koblenz, 22.10.2024 - 13 UF 379/24
    Schließlich setzt sich der Senat ebenfalls nicht in einen Widerspruch zu seiner, von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 08.11.2018 (Az. 13 UF 413/18).
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