Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1671 BGB, § 1684 BGB
Geteilte Betreuung und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1671, 1684
Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmmungsrecht, geteilte Betreuung
- Wolters Kluwer
Geteilte Betreuung und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 ; BGB § 1684
Entscheidung des Familiengerichts bei geteilter Betreuung des Kindes durch beide Eltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geteilte Betreuung und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht
Verfahrensgang
- AG Alsfeld, 24.09.2018 - 21 F 331/18
- OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 976
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Dann ist unter Berücksichtigung der anerkannten Kriterien des Kindeswohls, also der Erziehungseignung der Eltern und ihrer Fähigkeit zur Förderung des Kindes, der Bindungen und des Willens des Kindes sowie der Kontinuität der Lebens- und Erziehungsverhältnisse des Kindes, darüber zu entscheiden, welchem beider Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur alleinigen Ausübung zu übertragen ist (vgl. BGH, FamRZ 1990, 392; FamRZ 2010, 1060; FamRZ 2017, 532).Erweist sich unter Zugrundelegung vorstehender Kriterien eine geteilte Betreuung des Kindes durch beide Eltern als dem Kindeswohl am besten entsprechend, was wiederum eine ausreichende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit beider Eltern voraussetzt, ist eine geteilte Betreuung durch geeignete gerichtliche Maßnahmen sicherzustellen, was jedenfalls im Rahmen einer gerichtlichen Umgangsregelung erfolgen kann (vgl. BGH, FamRZ 2017, 532).
Für die Annahme einer entsprechenden, mit dem Wortlaut des § 1671 BGB nicht zu vereinbarenden Anordnungsbefugnis des Gerichts des ersten oder zweiten Rechtszugs im Sorgerechtsstreit besteht auch keine Notwendigkeit, weil § 1684 BGB das Gericht des ersten Rechtszugs zum Erlass entsprechender Anordnungen im Rahmen einer gerichtlichen Regelung des Umgangs ermächtigt, die anders als eine bloße Regelung des Sorgerechts auch nach § 89 FamFG vollstreckbar ist (vgl. BGH, FamRZ 2017, 532).
- OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 6 UF 32/13
Abänderung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Die vollständige oder teilweise Aufhebung der gemeinsamen Sorge ist zum Wohle des Kindes dann geboten, wenn und soweit zwischen den Eltern in den im Rahmen der gemeinsamen Sorgerechtsausübung zu regelnden Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung kein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten hergestellt werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2008, 592; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 317; FamFR 2012, 310; OLG Köln, ZKJ 2011, 472; AG Erfurt, FamRZ 2013, 1590).Eine Aufhebung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts ist dabei regelmäßig geboten, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes Gegenstand einer anhaltenden elterlichen Auseinandersetzung ist und davon auszugehen ist, dass die Eltern in dieser Frage auch in absehbarer Zukunft nicht zu einer Verständigung in der Lage sein werden (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 317;… Beck-OGK/Fuchs, § 1671, Rdnr. 157).
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09
Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Dann ist unter Berücksichtigung der anerkannten Kriterien des Kindeswohls, also der Erziehungseignung der Eltern und ihrer Fähigkeit zur Förderung des Kindes, der Bindungen und des Willens des Kindes sowie der Kontinuität der Lebens- und Erziehungsverhältnisse des Kindes, darüber zu entscheiden, welchem beider Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur alleinigen Ausübung zu übertragen ist (vgl. BGH, FamRZ 1990, 392; FamRZ 2010, 1060; FamRZ 2017, 532).
- BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03
Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Von einem Wechselmodell mit geteilter Betreuung im vorbeschriebenen Sinne ist dabei nach Auffassung des Senats nicht nur bei einer exakt gleichen zeitlichen Aufteilung der Betreuungsanteile zwischen beiden Eltern auszugehen, sondern immer dann, wenn das Kind bei beiden Eltern ein Domizil hat und beide Eltern sich die Versorgungs- und Erziehungsaufgaben etwa hälftig teilen (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1015). - BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Diese Vereinbarung begründete eine dahingehende Vermutung, dass dieses Modell jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt dem Kindeswohl entsprach (vgl. BGH, FamRZ 2011, 796, Rdnr. 78). - BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Die vollständige oder teilweise Aufhebung der gemeinsamen Sorge ist zum Wohle des Kindes dann geboten, wenn und soweit zwischen den Eltern in den im Rahmen der gemeinsamen Sorgerechtsausübung zu regelnden Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung kein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten hergestellt werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2008, 592; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 317; FamFR 2012, 310; OLG Köln, ZKJ 2011, 472; AG Erfurt, FamRZ 2013, 1590). - BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens ist in Sorgerechtsstreitigkeiten und Umgangssachen nur dann geboten, wenn das Gericht nicht auf Grund anderweitig gewonnener Erkenntnisse über eine hinreichend zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügt, welche ihm eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung ermöglicht (vgl. BVerfG, BVerfGE 55, 171; FamRZ 2006, 605; FamRZ 2007, 105; FamRZ 2009, 1897). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens ist in Sorgerechtsstreitigkeiten und Umgangssachen nur dann geboten, wenn das Gericht nicht auf Grund anderweitig gewonnener Erkenntnisse über eine hinreichend zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügt, welche ihm eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung ermöglicht (vgl. BVerfG, BVerfGE 55, 171; FamRZ 2006, 605; FamRZ 2007, 105; FamRZ 2009, 1897). - BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 486/14
Nichtannahmebeschluss: Weder Art 6 Abs 2 GG noch völkerrechtliche Verpflichtungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob die Anordnung einer geteilten Betreuung im Sinne eines Wechselmodells auch im Rahmen eines Sorgerechtsstreits erfolgen kann, hat der Bundesgerichtshof in seiner vorstehend zitierten, in einer Umgangssache ergangenen Entscheidung ausdrücklich offen gelassen (vgl. zum diesbezüglichen Meinungsstand dessen Darstellung in Rdnr. 13 f. der Entscheidung und in BVerfG, FamRZ 2015, 1585, Rdnr. 21). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18
Die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens ist in Sorgerechtsstreitigkeiten und Umgangssachen nur dann geboten, wenn das Gericht nicht auf Grund anderweitig gewonnener Erkenntnisse über eine hinreichend zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügt, welche ihm eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung ermöglicht (vgl. BVerfG, BVerfGE 55, 171; FamRZ 2006, 605; FamRZ 2007, 105; FamRZ 2009, 1897). - BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
- BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04
Unterlassen der Mitteilung des Wohnsitzes der Tochter durch das erkennende …
- OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- OLG Frankfurt, 07.02.2018 - 4 UF 226/17
Auflösung der gemeinsamen Sorge bei Dissens über Durchführung des Wechselmodells
- OLG Köln, 04.07.2011 - 4 UF 96/11
Ablehnung der Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf die …
- AG Erfurt, 14.09.2012 - 36 F 141/11
Elterliche Sorge: Gemeinsame Sorge bei Getrenntleben; Zulässigkeit der …
- OLG Frankfurt, 15.02.2022 - 3 UF 81/21
Sorgerecht: Erstmalige Anordnung eines Wechselmodells
Will ein Elternteil einseitig ein bislang praktiziertes Wechselmodell beenden, so haben dies einige Gerichte, wenn sie die Beibehaltung des Wechselmodells favorisierten, durch schlichte Zurückweisung der jeweiligen Anträge der Kindeseltern auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1860; OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 1714; vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2019, 976-979, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2018, 1321-1322, mit zusätzlicher "Feststellung" der konkreten Betreuungszeiten im Tenor) gelöst.Seine Entscheidungsbefugnis ist auf den Gegenstand der Beschwerde beschränkt( OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2018, Az. 4 UF 167/18 , zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 19.12.2022 - 6 UF 208/22
Wechselmodell - Zuordnung zum Umgangs- oder Sorgerecht
Der 3. und 4. Familiensenat vertreten darüber hinaus die Ansicht, dass die erstmalige Anordnung eines Wechselmodells nur umgangsrechtlich begründet werden könne (OLG Frankfurt 15.2.2022 - 3 UF 81/21, NZFam 2022, 359; OLG Frankfurt 5.12.2018 - 4 UF 167/18, NZFam 2019, 355).Auch die periodische Aufteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts verbunden mit wechselseitigen Kindesherausgabepflichten (…OLG Schleswig 19.12.2013 - 15 UF 55/13, juris Rn. 29 ff., SchlHA 2014, 456; Hammer FamRZ 2015, 1433, 1436 ff.) wird heute zu Recht als unzulässig angesehen (…OLG Karlsruhe 16.12.2020 - 20 UF 56/20, juris Rn. 20, NJW-RR 2021, 324; OLG Frankfurt 5.12.2018 - 4 UF 167/18, juris Rn. 22, ZKJ 2019, 267;… Johannsen/Henrich/Althammer/Lack § 1671 BGB Rn. 19, 19a).
- OLG Frankfurt, 31.07.2025 - 6 UF 134/25
Vorrang der Umgangsregelung
Seine Entscheidungsbefugnis ist auf den Gegenstand der Beschwerde beschränkt (mit ausführlicher Begründung: OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. Dezember 2018 - 4 UF 167/18 -, NZFam 2019, 355).
- OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 20 UF 56/20
Prüfung der Voraussetzungen eines Wechselmodells im Rahmen eines …
Rn. 19 Eine Aufhebung des hier allein in Rede stehenden gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts ist dabei regelmäßig geboten, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes Gegenstand einer anhaltenden elterlichen Auseinandersetzung ist und davon auszugehen ist, dass die Eltern in dieser Frage auch in absehbarer Zeit nicht zu einer Verständigung in der Lage sein werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2018 - 4 UF 167/18 -, juris, Rn. 20).Letztlich können diese Fragen im konkreten Fall offen bleiben, da die vom Antragsteller gewünschte Aufrechterhaltung bzw. Wiedereinräumung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts mit dem Ziel der Ermöglichung eines Wechselmodells wenn überhaupt nur dann in Betracht käme, wenn ein Wechselmodell dem Wohl des Kindes am besten entspräche (vgl. BGH…, Beschluss vom 01.02.2017 - XII ZB 601/15 -, juris, Rn. 27; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2018 - 4 UF 167/18 -, juris, Rn. 26).
- OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 6 UF 172/20
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil zur Fortführung …
Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin kann ein Wechselmodell nicht nur umgangsrechtlich (BGH FamRZ 2017, 532) begründet werden, sondern jedenfalls in der Weise auch sorgerechtlich angeordnet werden, dass demjenigen Elternteil, der das Wechselmodell durchsetzen möchte, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesen wird, wenn eine paritätische Betreuung dem Kindeswohl am besten entspricht (…BGH FamRZ 2020, 255 Rz. 16; OLG Brandenburg, FamRZ 2020, 1655; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2019, 976). - OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 2 UF 13/25
Anordnung paritätischer Betreuung
(1) Insoweit soll beispielsweise demjenigen Elternteil, der sich für das Wechselmodell ausspricht, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden, damit er dann in Ausübung seiner sorgerechtlichen Befugnisse bestimmen kann, dass das Kind abwechselnd eine Woche in dem einen Haushalt verbringt und sodann die Folgewoche in dem anderen Haushalt (vgl.OLG Naumburg, Beschluss vom 21.6.2012, Az. 15 UF 314/11, juris Rdnrn. 14, 18; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7.11.2012, Az. 6 UF 191/12, juris Rdnr. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.5.2015, Az. 18 UF 231/14, juris Rdnrn. 13 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8.12.2015, Az. 11 UF 1257/15, juris Rdnr. 41; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5.12.2018, Az. 4 UF 167/18 , juris Rdnr. 22 ; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 24.3.2020, Az. 15 UF 687/17, juris Rdnr. 23;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26.4.2022, Az. 1 UF 219/21 , juris Rdnr. 27 ; Born, NZFam 2022, 821 [824 f.]; Giers, FamRB 2012, 383 [384 f.]; Hennemann, NJW 2017, 1787 [1788]; Jokisch, FuR 2013, 679 (681, 683); Schwab, FamRZ 1998, 457 [459 f. 467 f.: Regelung über § 1671 BGB und/oder § 1628 BGB).Zur Begründung wird insoweit u. a. ausgeführt, dass Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht sich auf der Elternebene als selbständige, sich gegenseitig beschränkende Rechte gegenüber stünden, wobei eine gerichtliche Umgangsregelung nach § 1684 Abs. 3 S. 1 BGBdas Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht unzulässig beeinträchtigen dürfe, denn nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhalte das Recht zu entscheiden, in welchem Haushalt das Kind nach Trennung der Eltern hauptsächlich leben, aufwachsen und betreut werden soll. - OLG Frankfurt, 23.07.2025 - 6 UF 79/25
Kindeswohlgefährdung als Voraussetzung für unbefristete begleitete Umgänge
Die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens ist in Sorgerechtsstreitigkeiten und Umgangssachen nicht zwingend, sondern nur dann geboten, wenn das Gericht nicht auf Grund anderweitig gewonnener Erkenntnisse über eine hinreichend zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügt, welche ihm eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung ermöglicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. Dezember 2018, 4 UF 167/18 , Rn. 33 - juris;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2014, 1 BvR 2102/14, Rn. 13 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 05.08.2025 - 6 UF 155/25
Umgangsregelung statt Aufhebung gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts bei …
Seine Entscheidungsbefugnis ist auf den Gegenstand der Beschwerde beschränkt (mit ausführlicher Begründung: OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. Dezember 2018 - 4 UF 167/18 -, NZFam 2019, 355). - OLG Frankfurt, 09.07.2021 - 4 UF 52/21
Asymmetrisches Wechselmodell
Dabei kommt auch die Anordnung eines - nicht notwendigerweise paritätischen - Wechselmodells in Betracht, in dessen Rahmen das Kind bei beiden Eltern ein Domizil hat und sich beide Eltern die Versorgungs- und Erziehungsaufgaben teilen (vgl. BGH, FamRZ 2017, 532; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2019, 976). - OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 4 UF 236/20
Voraussetzungen für die Anordnung des paritätischen Wechselmodells
Dabei kommt auch die Anordnung eines - nicht notwendigerweise paritätischen - Wechselmodells in Betracht, in dessen Rahmen das Kind bei beiden Eltern ein Domizil hat und sich beide Eltern die Versorgungs- und Erziehungsaufgaben etwa hälftig teilen (vgl. BGH, FamRZ 2017, 532; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2019, 976). - OLG Frankfurt, 05.06.2025 - 6 UF 77/25
Keine Entscheidung über Aufhebung gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts bei …
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