Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2019 - XII ZB 208/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfahrenspflegerbestellung, Erforderlichkeit
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen
- famrz.de (Kurzinformation)
Erforderliche Verfahrenspflegerbestellung bei neuen Tatsachenermittlungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 10.03.2019 - 1 XVII 202/14
- LG Schweinfurt, 29.04.2019 - 11 T 55/19
- BGH, 23.10.2019 - XII ZB 208/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 66
- MDR 2020, 184
- FamRZ 2020, 191
- Rpfleger 2020, 190
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer …
Auszug aus BGH, 23.10.2019 - XII ZB 208/19
In Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18, FamRZ 2018, 1776).Dabei ist unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG auch im Aufhebungsverfahren die Bestellung eines Verfahrenspflegers zu prüfen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 7 mwN).
Sieht das Gericht gleichwohl von der Bestellung eines Verfahrenspflegers ab, hat es die Gründe dafür entsprechend § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG in seiner Entscheidung darzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN …und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12 mwN).
Rn. 12 Fehlen dagegen - wie hier - Ausführungen hinsichtlich eines Verfahrenspflegers vollständig, kann das Rechtsbeschwerdegericht weder prüfen, ob das Beschwerdegericht von seinem Ermessen bezüglich der Bestellung eines Verfahrenspflegers überhaupt Gebrauch gemacht hat, noch ob seine Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN).
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt für Vermögensangelegenheiten bei …
Auszug aus BGH, 23.10.2019 - XII ZB 208/19
Sieht das Gericht davon ab, hat es die Gründe hierfür in der Entscheidung darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17, FamRZ 2018, 1193).Sieht das Gericht gleichwohl von der Bestellung eines Verfahrenspflegers ab, hat es die Gründe dafür entsprechend § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG in seiner Entscheidung darzulegen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12 mwN).
- BGH, 05.02.2025 - XII ZB 431/24
Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Prüfung der Aufhebung einer Betreuung …
Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers kann daher in einem solchen Fall nur dann abgesehen werden, wenn das Gericht nicht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen einsteigt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19, FamRZ 2020, 191).Da die Bestellung eines Verfahrenspflegers entsprechend § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 FamFG in der Regel erforderlich ist, wenn eine Entscheidung über die Aufhebung der gegen den erklärten Willen des Betroffenen bestehenden Betreuung erfolgen soll, hat das Gericht in einem solchen Fall seine Entscheidung, keinen Verfahrenspfleger zu bestellen, entsprechend § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG zu begründen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19, FamRZ 2020, 191).
Mithin findet auch § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung Anwendung, wonach dem Betroffenen ein geeigneter Verfahrenspfleger zu bestellen ist, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19 - FamRZ 2020, 191 Rn. 7 …und vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 7 f. mwN).
Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers kann daher im Aufhebungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG nur dann abgesehen werden, wenn das Gericht nicht in nennenswerte Tatsachenermittlungen eintritt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19 - FamRZ 2020, 191 Rn. 10 …und vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 7 f. mwN;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 9 mwN).
Denn der Senat kann ohne diesbezügliche Ausführungen weder prüfen, ob das Beschwerdegericht die Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers überhaupt in den Blick genommen hat, noch kann er beurteilen, ob es sich im Rahmen des ihm eröffneten Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gehalten hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19 - FamRZ 2020, 191 Rn. 12 …und vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN).
- LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20
Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verlängerung eines umfassenden Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensangelegenheiten Gegenstand des Verfahrens ist (…BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 23.10.2019 - XII ZB 208/19, 2. LS und Rn. 11). - LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verlängerung eines umfassenden Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensangelegenheiten Gegenstand des Verfahrens ist (…BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 23.10.2019 - XII ZB 208/19, 2. LS und Rn. 11).
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