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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,57585
OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19 (https://dejure.org/2019,57585)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.10.2019 - 6 WF 154/19 (https://dejure.org/2019,57585)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - 6 WF 154/19 (https://dejure.org/2019,57585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 858
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13

    Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
    Rn. 6 Die Kostenentscheidung beruht auf § 85 FamFG i.V.m. § 91 ZPO (siehe dazu BGH MDR 2014, 187, juris Rz. 21).
  • OLG Bamberg, 19.08.2014 - 2 UF 77/14

    Zur Kostenhaftung mehrerer Kostenschuldner bei einem Vergleich nach Bewilligung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
    Als Übernahmeschuldner (§ 24 Nr. 2 FamGKG) haftet er nur für den von ihm auf sich behaltenen hälftigen Teil der Kosten (§ 1 Abs. 1 S. 1 FamGKG), also nicht für die auf die Antragsgegnerin entfallende, von ihm nicht übernommene Hälfte dieser (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 912; OLG Frankfurt AGS 2018, 29; OLG Bamberg FamRZ 2015, 525 m. Anm. Hansens in ZFSch 2015, 44), und zwar auch nicht als Gesamtschuldner nach § 26 Abs. 1 FamGKG; denn bei Bruchteilsschuldnern besteht eine gesamtschuldnerische Haftung nur insoweit, als ein Beteiligter auch aus anderem Rechtsgrund für die Kosten des anderen Beteiligten haftet (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1365;… HK-FamGKG/ Volpert, 3. Aufl., § 26, Rzn. 24, 37 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11

    Umgangsverfahren: Unzumutbare Verfahrensverzögerung bei Anforderung eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
    Denn es entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung und der Senatsrechtsprechung, dass das Umgangsverfahren nach § 1684 BGB - wie das vorliegend dem Kostenansatz zugrunde liegende - kein Verfahren ist, das im Sinne jener Vorschrift "nur durch Antrag eingeleitet werden" kann, vielmehr handelt es sich bei diesem Verfahren um ein Amtsverfahren (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 WF 104/11 -, FamRZ 2012, 319; vgl. auch KG FamRZ 2019, 708;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl, § 2, Rz. 215 und § 10, Rz. 31).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2018 - 8 WF 45/18

    Umfang der Haftung eines Verfahrensbeteiligten im familiengerichtlichen Verfahren …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
    Als Übernahmeschuldner (§ 24 Nr. 2 FamGKG) haftet er nur für den von ihm auf sich behaltenen hälftigen Teil der Kosten (§ 1 Abs. 1 S. 1 FamGKG), also nicht für die auf die Antragsgegnerin entfallende, von ihm nicht übernommene Hälfte dieser (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 912; OLG Frankfurt AGS 2018, 29; OLG Bamberg FamRZ 2015, 525 m. Anm. Hansens in ZFSch 2015, 44), und zwar auch nicht als Gesamtschuldner nach § 26 Abs. 1 FamGKG; denn bei Bruchteilsschuldnern besteht eine gesamtschuldnerische Haftung nur insoweit, als ein Beteiligter auch aus anderem Rechtsgrund für die Kosten des anderen Beteiligten haftet (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1365;… HK-FamGKG/ Volpert, 3. Aufl., § 26, Rzn. 24, 37 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 5 UF 310/15

    Auswirkung der Verfahrenskostenhilfe auf die Haftung als Übernahmeschuldner nach …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
    Als Übernahmeschuldner (§ 24 Nr. 2 FamGKG) haftet er nur für den von ihm auf sich behaltenen hälftigen Teil der Kosten (§ 1 Abs. 1 S. 1 FamGKG), also nicht für die auf die Antragsgegnerin entfallende, von ihm nicht übernommene Hälfte dieser (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 912; OLG Frankfurt AGS 2018, 29; OLG Bamberg FamRZ 2015, 525 m. Anm. Hansens in ZFSch 2015, 44), und zwar auch nicht als Gesamtschuldner nach § 26 Abs. 1 FamGKG; denn bei Bruchteilsschuldnern besteht eine gesamtschuldnerische Haftung nur insoweit, als ein Beteiligter auch aus anderem Rechtsgrund für die Kosten des anderen Beteiligten haftet (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1365;… HK-FamGKG/ Volpert, 3. Aufl., § 26, Rzn. 24, 37 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01

    Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
    Als Übernahmeschuldner (§ 24 Nr. 2 FamGKG) haftet er nur für den von ihm auf sich behaltenen hälftigen Teil der Kosten (§ 1 Abs. 1 S. 1 FamGKG), also nicht für die auf die Antragsgegnerin entfallende, von ihm nicht übernommene Hälfte dieser (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 912; OLG Frankfurt AGS 2018, 29; OLG Bamberg FamRZ 2015, 525 m. Anm. Hansens in ZFSch 2015, 44), und zwar auch nicht als Gesamtschuldner nach § 26 Abs. 1 FamGKG; denn bei Bruchteilsschuldnern besteht eine gesamtschuldnerische Haftung nur insoweit, als ein Beteiligter auch aus anderem Rechtsgrund für die Kosten des anderen Beteiligten haftet (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1365;… HK-FamGKG/ Volpert, 3. Aufl., § 26, Rzn. 24, 37 m.w.N.).
  • KG, 15.06.2018 - 13 WF 142/18

    Anforderung eines Kostenvorschusses durch das Familiengericht in einem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
    Denn es entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung und der Senatsrechtsprechung, dass das Umgangsverfahren nach § 1684 BGB - wie das vorliegend dem Kostenansatz zugrunde liegende - kein Verfahren ist, das im Sinne jener Vorschrift "nur durch Antrag eingeleitet werden" kann, vielmehr handelt es sich bei diesem Verfahren um ein Amtsverfahren (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 WF 104/11 -, FamRZ 2012, 319; vgl. auch KG FamRZ 2019, 708;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl, § 2, Rz. 215 und § 10, Rz. 31).
  • OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21

    Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten; Vergleich in einem …

    Sie erklären bei Abgabe einer solchen Erklärung nach herkömmlichem prozessualen Verständnis vielmehr auch ihre Verpflichtung, die Gerichtskosten in Gestalt der gerichtlichen Gebühren und Auslagen nach Kopfteilen zu übernehmen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - II-8 WF 45/18 -, FamRZ 2019, 912-913; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 6 WF 154/19 -, FamRZ 2020, 858-859, beide zitiert nach Juris; für die entsprechende Auslegung einer gerichtlichen Kostenentscheidung siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 -, zitiert nach Juris).
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