Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- erbrechtsiegen.de
Behindertentestament zugunsten eines Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Jahresgebühr des Betreuungsgerichts bei Behindertentestament
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 949
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99
Dauerpflegschaften
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20
Dies steht auch mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2006 (BVerfGE 115, 381) in Einklang. - BGH, 10.05.2017 - XII ZB 614/16
Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betroffenen bei …
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20
- einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 BGB), der darauf gerichtet ist, dass der Testamentsvollstrecker die vom Erblasser getroffenen Verwaltungsanordnungen im Sinne des § 2216 Abs. 2 BGB umsetzt (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 614/16 -, Rn. 12, juris),. - OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts …
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20
Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 19. September 2019 (FGPrax 2019, 235) und des Oberlandesgerichts München vom 17. Januar 2019 (FamRZ 2019, 728) geben dem Senat keine Veranlassung zu einer geänderten Beurteilung. - OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19
Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20
Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 19. September 2019 (FGPrax 2019, 235) und des Oberlandesgerichts München vom 17. Januar 2019 (FamRZ 2019, 728) geben dem Senat keine Veranlassung zu einer geänderten Beurteilung. - OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16
Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung …
Auszug aus OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20
Der Senat hat mit Beschluss vom 28. Dezember 2016 entschieden, dass es nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostenvorschrift der Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG nicht auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nichtbefreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung ankomme (Az.: 2 W 255/16 = FamRZ 2017, 1083f.).
- OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 W 212/20
Betreuung, Behindertentestament, Vor-/Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, …
An dieser Rechtsprechung hält der Senat ebenso wie weitere Oberlandesgerichte fest (OLG Celle FamRZ 2020, 949; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.04.2020, 8 W 434/19). - OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20
Gerichtskosten im Betreuungsverfahren: Werterhöhende Berücksichtigung eines …
Rn. 11 a. Nach einer Ansicht soll es nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen gerade nicht ankommen (OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 5, juris und Beschluss vom 21. Februar 2020 - 2 W 27/20 -, Rn. 7, juris ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris). - OLG Frankfurt, 31.10.2025 - 20 W 212/24
Berechnung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV-GNotKG bei Behindertentestament
Demgegenüber meint eine andere (zweite) Ansicht - der sich das hiesige Landgericht angeschlossen hat -, dass in den genannten Fällen im Rahmen der Festsetzung der oben aufgeführten Jahresgebühr des Betreuungsgerichts der volle Wert des ererbten Vermögens des jeweiligen Betreuten zu berücksichtigen sei, also auch dann, wenn das Vermögen dem jeweiligen Betreuten nur als Vorerben angefallen ist und es mittels Dauertestamentsvollstreckung von einem Testamentsvollstrecker verwaltet wird (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2015, 278 und FGPrax 2020, 293; OLG Celle FamRZ 2017, 1083 und FamRZ 2020, 949; OLG Stuttgart FGPax 2020, 195; OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 882; OLG Nürnberg FGPrax 2021, 284; OLG Rostock FGPrax 2021 ,187, je zitiert nach juris;… Bormann/Diehn/Sommerfeldt/Sommerfeldt, GNotKG, 5. Aufl., GNotKG KV Vorbem. 1.1, Rz. 20;… Leipziger GNotKG Kommentar/Wortmann/Horsky, 3. Aufl., Vorbem 1.1 KV Rz. 10;… Zimmermann, Betreuung und Erbrecht, 3. Aufl., Rz. 122, 427; Harm Rpfleger 2021, 229).Zu Recht verweist die zweite Ansicht darauf, dass die Aufgabenstellungen des Testamentsvollstreckers einerseits und die des Betreuers andererseits von grundlegenden Unterschieden geprägt sind und dem Betreuer die Aufgabe zufällt, die vielfältigen gesetzlich geregelten Rechte, welche der Erbe gegenüber dem Testamentsvollstrecker hat (vgl. dazu etwa die Aufzählungen bei OLG Celle FamRZ 2020, 949 und OLG Nürnberg FGPrax 2021, 284), geltend zu machen.
- LG Köln, 21.09.2022 - 6 T 138/22 Gemäß einer Entscheidung des OLG Nürnberg vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21 und des OLG Celle vom 21.02.2020 - 2 W 27/20 sei für die Bemessung der Jahresgebühr nach KV Nr. 11101 GNotKG auch das Vermögen der Betroffenen zu berücksichtigen, das diese im Wege eines sogenannten Behindertentestaments als nicht befreite Vorerbin erlangt habe und einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliege.
Ob und inwieweit der Kostenschuldner tatsächlich zur Begleichung der festgesetzten Gebühr T herangezogen werden könne, sei demgemäß eine vollstreckungsrechtliche Frage, die sich nach den Vorschriften des JBeitrG beantworte (OLG Nürnberg, B. v. 17.08.2021 - 8 W 1738/21, FGPrax 2021, 284 ff. m.zahlr.w.N auch zur Gegenmeinung; vgl. OLG Hamm, B. v. 27.08.2020 - I-15 Wx 212/20, FGPRax 2020, 293 ff. m.w.N.; OLG Celle, B. v. 21.02.2020 - 2 W 27/20, NJOZ, 680 f. m.w.N.;… OLG Karlsruhe, B. v. 23.02.2021 - 14 Wx 69/20, ZEV 2021, 186 dort Rn. 20 ff. m.w.N.).
- OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 Wx 212/20
Berücksichtigung des ererbten Vermögens im Rahmen des Ansatzes der Jahresgebühr …
An dieser Rechtsprechung hält der Senat ebenso wie weitere Oberlandesgerichte fest (OLG Celle FamRZ 2020, 949 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.04.2020, 8 W 434/19). - LG Traunstein, 30.04.2026 - 4 T 801/26
Jahresgebühr, Geschäftswertfestsetzung, Behindertentestament, …
Rn. 9 Die bayerischen Bezirksrevisoren schließen sich in der im Jahre 2022 unter Teil II (GNotKG), Nr. 276 (Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 und Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 11101 KV-GNotKG) neugefassten Bezirksrevisorenrichtlinie, welche mit anliegender Neufassung vom 14.03.2023 nochmals berichtigt wurde, an: zum maßgeblichen Reinvermögen nach Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 11101 KV GNotKG gehöre auch ein ererbtes Vermögen des nicht befreiten Vorerben, welches der Dauertestamentsvollstreckung unterliegt, da nach dem Wortlaut der Kostenbestimmung nicht zwischen frei verfügbarem und vinkuliertem Vermögen unterschieden wird und grundsätzlich auch das ererbte Vermögen, welches der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegt, zum Vermögen des Betreuten gehört (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.08.2021 - 8 1738/21, OLG Hamm, Beschluss vom 27.08.2020, 15 W 212/20, OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.04.2020, 8 W 434/19, OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2020, 2 W 27/20, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2021, 14 W 69/20, OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2020, 12 W 154/20, nicht veröffentlicht, OLG Rostock, JurBüro 2021, 419). - OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
Gegenstandswert eines Betreuungsverfahrens
Sie hat sich hierbei auf Entscheidungen des OLG Nürnberg (Beschluss vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21) und OLG Celle (Beschluss vom 21.02.2020 - 2 W 27/20) gestützt. - OLG Düsseldorf, 08.05.2024 - 2 W 7/24 Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Klagebegründung heranzuziehen (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 - Umsatzangaben;… GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II;… GRUR 2015, 1248 Rn. 20 - Tonerkartuschen;… GRUR 2017, 208 Rn. 22 - Rückruf von RESCUE-Produkten;… OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2022, 69 Rn. 6 - Trocknungsanlage II; Beschl. v. 17.02.2021 - I-2 W 27/20; Beschl. v. 06.04.2022 - I-15 W 16/22).
- LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20
Behindertentestament zugunsten eines Betreuten
Die aufgeführte Gegenmeinung (zuletzt OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2020, Az.: 2 W 27/20) setzt sich mit dieser Argumentation auseinander, ist aber der Auffassung, dass hierdurch nicht in ausreichender Weise beachtet würde, dass der Betreuer die Rechte des unter Testamentsvollstreckung stehenden Erbes wahrzunehmen hat.
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