Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.03.1988 - 10 D 6026/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 166 VwGO, § 114 ZPO, § 115 Abs 4 S 1 ZPO, § 119 S 2 ZPO, § 8 Abs 1 S 1 BErzGG
Berücksichtigung von Erziehungsgeld im Prozeßkostenhilfeverfahren; Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten als Gegner im Prozeßkostenhilfeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden - X/1 E 8059/81
- VGH Hessen, 09.03.1988 - 10 D 6026/88
Papierfundstellen
- ESVGH 39, 150 (Ls.)
- FamRZ 1989, 82 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus VGH Hessen, 09.03.1988 - 10 D 6026/88
Denn dem dieser Vorschrift zugrundeliegenden Gedanken, daß bei einem Obsiegen in der Vorinstanz eine gewisse Erfolgsaussicht auch für die nächste Instanz erwiesen ist (BVerfG, Beschluß vom 5. November 1985 - 2 BvR 1434/83 -, DVBl. 1986, 457), ist auch bei der hier vorliegenden Konstellation Geltung zu verschaffen.
- VGH Bayern, 07.03.2007 - 5 C 07.54
Prozesskostenhilfe; Bedürftigkeit; Einkommen, Einkünfte; Erziehungsgeld
Diese gesetzliche Wertung schlägt auch auf die Einkommensberechnung im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch (VGH Kassel, B.v. 9.3.1988 - 10 D 6026/88, ESVGH 39, 150; OVG Bremen, B.v. 19.2.1993 - 1 B 23/93 ; OLG München, B.v. 5.5.2004 - 12 WF 1039/04, FamRZ 2004, 1498;… Künzl/Koller, a.a.O., Rdnr. 52;… Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. 2003, Rdnr. 227 jeweils m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 26.09.1988 - 18 WF 5938/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1629
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhalt; Kind; Prozeßstandschaft; Elternteil; Prozeßkostenhilfe
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 82
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03
Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren
Teilweise wird unter Hinweis auf einen Sinn und Zweck des § 1629 Abs. 3 BGB als Schutz des minderjährigen Kindes vor der Konfliktsituation der Eltern für die Prozesskostenhilfeentscheidung auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes als Unterhaltsberechtigtem abgestellt (OLG Karlsruhe - 2. Senat für Familiensachen - FamRZ 1987, 1062, 1063; KG FamRZ 1989, 82; OLG Bamberg FamRZ 1994, 635; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1041 f.; OLG Dresden - 20. Senat für Familiensachen - FamRZ 1997, 1287; OLG Stuttgart OLGR 1998, 349; OLG Köln FamRZ 2001, 1535; OLG Köln - 27. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 1535; OLG Dresden - 22. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 1412, 1413;… Kalthoener/Büttner/ Wrobel-Sachs Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rdn. 42;… MünchKomm/Wax ZPO 2. Aufl. § 114 Rdn. 74). - OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche …
Sinn und Zweck des § 1629 Abs. 3 BGB steht damit auch einer analogen Anwendung des § 116 ZPO und eines daraus abgeleiteten allgemeinen Rechtsgedankens, wonach es sachgerecht sei, überall dort wo eine Partei die Interessen eines Dritten wahrnehme, zumindest auch auf die Hilfsbedürftigkeit des Dritten abzustellen (so Kammergericht, FamRZ 1989, Seite 82) entgegen. - OLG Bamberg, 13.12.1993 - 2 WF 133/93
Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Der Senat schließt sich der insgesamt wohl überwiegenden Ansicht an, daß es im Hinblick auf die Zielsetzung des § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB und unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten allein auf die Bedürfigkeit des Kindes ankommt (KG in FamRZ 89, 82 f.; OLG Karlsruhe in FamRZ 87, 1062 f.; trotz des anders lautenden redaktionellen Leitsatzes im Ergebnis auch OLG Hamm in FamRZ 91, 1208 f., denn das OLG Hamm berücksichtigt das Einkommen der Mutter nur insoweit, als danach ein Prozeßkostenvorschußanspruch des Kindes in.Im einzelnen wird auf die Gründe des Beschlusses des Kammergerichts vom 26.9.1988 (FamRZ 89, 82 ff.) verwiesen, denen der Senat in vollem Umfang zustimmt.
- BGH, 16.09.1991 - VIII ZR 264/90
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung fremder Rechte
Dies entspricht einem übergeordneten Rechtsgrundsatz, der in § 116 Satz 1 ZPO seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. KG FamRZ 1989, 82). - LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09
Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen der …
Da es Zweck der Prozesskostenhilfe ist, der unvermögenden Partei die Verfolgung ihrer Rechte zu ermöglichen, kann bei Geltendmachung eines fremden Rechts das Interesse des Rechtsinhabers an der Führung des Rechtsstreits auch auf dem Gebiet der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht unberücksichtigt bleiben; dies entspricht einem übergeordneten Rechtsgrundsatz, der in § 116 S. 1 ZPO seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, a.a.O. sowie ausführlich KG, FamRZ 1989, 82). - OLG Karlsruhe, 08.01.2001 - 5 WF 168/00
PKH - Prozeßstandschaft - Partei - Kind - Einkommen
Sinn und Zweck der Regelung des § 1629 Abs. 3 BGB machen es nicht erforderlich, mit der Gegenmeinung (OLG Karlsruhe, FamRZ 87, 1062; KG, FamRZ 89, 82; OLG Bamberg, FamRZ 94, 635; OLG Frankfurt, FamRZ 94, 1041; OLG Dresden, FamRZ 97, 1287; OLG Stuttgart, MDR 99, 41;… Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 42;… MünchKomm/Wax, ZPO, § 114 Rz. 35;… Musielak-Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rz. 6) in Abweichung vom Wortlaut des § 114 ZPO auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes abzustellen. - OLG Dresden, 27.08.2001 - 10 WF 543/01
Maßgebliche Einkommensverhältnisse bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in …
Nach einer Auffassung ist in diesen Fällen auf die Bedürftigkeit des Kindes abzustellen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 1062 ; KG, FamRZ 1989, 82 ; OLG Dresden, 20. Senat, FamRZ 1997, 1287 ;… Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdn. 42).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".