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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 21.12.1988

Rechtsprechung
   BSG, 23.02.1989 - 11/7 RAr 109/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6489
BSG, 23.02.1989 - 11/7 RAr 109/87 (https://dejure.org/1989,6489)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1989 - 11/7 RAr 109/87 (https://dejure.org/1989,6489)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 11/7 RAr 109/87 (https://dejure.org/1989,6489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Tätigkeit - Unterbrechung - Länge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AFG § 112 Abs. 7
    Zeiten des Bezugs von Mutterschaftsgeld als Zeiten beruflicher Tätigkeiten iS. des § 112 Abs. 7 AFG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
    Nach der bisherigen Rechtsprechung erfordert die Härteprüfung einen Vergleich des nach den Absätzen 2 bis 6 maßgebenden Bemessungsentgelts mit dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose aus der überwiegend ausgeübten be- ruflichen Tätigkeit erzielt hat (so schon BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6, bestätigt in BSGE 53, 186, 191 = SozR aaO Nr. 20;… BSG SozR aaO Nr. 19;… BSGE 62, 43, 48 = SozR aaO Nr. 31), was die Berücksichtigung des Zeitverhältnisses der Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum einschließt (…BSG SozR aaO Nr. 35 auf S 165).

    Zwar kann eine berufliche Tätigkeit außerhalb einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 AFG nicht herbeiführen (BSGE 53, 186 = SozR 4100 § 112 Nr. 20).

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86

    Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche …

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
    Auf dieser Grundlage hat das BSG bereits als berufliche Tätigkeit anerkannt Zeiten der beruflichen Bildung, die der Beitragspflicht unterliegen oder Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung gleichstehen (…BSGE 62, 43 = SozR 4100 § 112 Nr. 31) sowie beitragspflichtige Zeiten des zivilen Ersatzdienstes (…BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSGE 63, 153, 160 = SozR 4100 § 112 Nr. 39).

    Das BSG hat die im Schrifttum umstrittene und in der Rechtsprechung zunächst offen gelassene Frage, ob im Hinblick auf die Dreijahresfrist eine Tätigkeit überwiegend erst dann ausgeübt ist, wenn sie länger als 1 1/2 Jahre gedauert hat, oder ob es genügt, wenn sie länger als die anderen beruflichen Tätigkeiten ausgeübt worden ist, mit der im Schrifttum vorherrschenden Ansicht im bereits angeführten Urteil im letzteren Sinne beantwortet (BSGE 63, 153, 161 = SozR 4100 § 112 Nr. 39).

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 29/86

    Berufliche Tätigkeit - Beitragspflicht - Beitragspflichtige Beschäftigung - …

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
    Auf dieser Grundlage hat das BSG bereits als berufliche Tätigkeit anerkannt Zeiten der beruflichen Bildung, die der Beitragspflicht unterliegen oder Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung gleichstehen (BSGE 62, 43 = SozR 4100 § 112 Nr. 31) sowie beitragspflichtige Zeiten des zivilen Ersatzdienstes (…BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35;… BSGE 63, 153, 160 = SozR 4100 § 112 Nr. 39).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung erfordert die Härteprüfung einen Vergleich des nach den Absätzen 2 bis 6 maßgebenden Bemessungsentgelts mit dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose aus der überwiegend ausgeübten be- ruflichen Tätigkeit erzielt hat (…so schon BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6, bestätigt in BSGE 53, 186, 191 = SozR aaO Nr. 20;… BSG SozR aaO Nr. 19; BSGE 62, 43, 48 = SozR aaO Nr. 31), was die Berücksichtigung des Zeitverhältnisses der Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum einschließt (…BSG SozR aaO Nr. 35 auf S 165).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung …

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
    Nach der bisherigen Rechtsprechung erfordert die Härteprüfung einen Vergleich des nach den Absätzen 2 bis 6 maßgebenden Bemessungsentgelts mit dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose aus der überwiegend ausgeübten be- ruflichen Tätigkeit erzielt hat (so schon BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6, bestätigt in BSGE 53, 186, 191 = SozR aaO Nr. 20;… BSG SozR aaO Nr. 19;… BSGE 62, 43, 48 = SozR aaO Nr. 31), was die Berücksichtigung des Zeitverhältnisses der Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum einschließt (…BSG SozR aaO Nr. 35 auf S 165).
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
    Nach dieser Zielsetzung greift die Vorschrift auch ein, wenn sich der zeitweilig geringere Verdienst nicht aus einer unterschiedlichen Bezahlung für die Zeiteinheit, sondern aus einer verkürzten Arbeitszeit ergibt, wie das LSG im Anschluß an zwei Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- (Urteile vom 31. August 1976 - 7 RAr 128/74 - und vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 88/80 -, beide unveröffentlicht) zutreffend erkannt hat.
  • BSG, 27.07.1967 - 12 RJ 92/64

    Charakter eines LSG-Urteils - Verurteilung zur grundsätzlichen Rentengewährung - …

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
    Die vom SG ausgesprochene Verurteilung, der Berechnung "das nach näherer Maßgabe des § 112 Abs. 7 AFG fiktiv erzielbare Arbeitsentgelt zugrunde zu legen", ist hinsichtlich des begehrten höheren Alg im Sinne eines Grundurteils (vgl BSGE 27, 81 = SozR Nr. 6 zu § 130 SGG) zu verstehen, das zur Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung die Bezeichnung des maßgebenden Tarifvertrages und der Tarifgruppe sowie die Bezifferung des danach maßgebenden Bemessungsentgelts dem "Betragsverfahren", also zunächst dem Ausführungsbescheid, überläßt.
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 128/74
    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
    Nach dieser Zielsetzung greift die Vorschrift auch ein, wenn sich der zeitweilig geringere Verdienst nicht aus einer unterschiedlichen Bezahlung für die Zeiteinheit, sondern aus einer verkürzten Arbeitszeit ergibt, wie das LSG im Anschluß an zwei Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- (Urteile vom 31. August 1976 - 7 RAr 128/74 - und vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 88/80 -, beide unveröffentlicht) zutreffend erkannt hat.
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen …

    Dabei ist allerdings nicht das Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum, sondern das Regelbemessungsentgelt dem Arbeitsentgelt der überwiegend ausgeübten Tätigkeit gegenüberzustellen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 47 mwN;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 2).

    Eine Tätigkeit ist iS des § 112 Abs. 7 AFG nicht erst dann überwiegend ausgeübt, wenn sie mehr als die Hälfte der drei Jahre umfaßt; es genügt vielmehr ein längerer Zeitraum als für die anderen in den drei Jahren verrichteten Tätigkeiten (…BSGE 63, 153, 161 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 47).

    Die Zeit der Lohnfortzahlung ist nämlich als Zeit einer beitragspflichtigen Beschäftigung der davor liegenden beruflichen Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 47); dies gilt auch für die Zeit eines beitragspflichtigen (§ 186 AFG) Krg-Bezugs bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis (…Gagel, a.a.O., § 112 RdNr. 340; Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Juni 1994, § 112 RdNr. 66;… angedeutet in BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35 mwN), weil sie einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleichgestellt ist (§ 107 Nr. 5 Buchst a AFG) und anwartschaftsbegründend wirkt.

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Es bedarf somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keiner Entscheidung darüber, mit welchem Verdienst aus überwiegend (…vgl zu diesem Begriff BSGE 63, 153, 160 ff = SozR 4100 § 112 Nr. 39; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 47) ausgeübter Tätigkeit das Regelentgelt zu vergleichen ist, ob es auf den Durchschnittsverdienst des gesamten Zeitraums der Tätigkeit als Ingenieur innerhalb der letzten drei Jahre vor Arbeitslosmeldung ankommt, ob möglicherweise ein kürzerer Zeitraum genügt oder ob gar alleine auf den letzten Verdienst der Tätigkeit als Ingenieur abgestellt werden muß.
  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 12/95

    Bemessung der Höhe von Altersübergangsgeld (Alüg) - Anforderungen an die …

    Hierbei wird es darauf zu achten haben, daß das aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum (drei Monate oder zwölf Monate) ermittelte Bemessungsentgelt mit dem wöchentlichen Durchschnittsverdienst der überwiegend ausgeübten Tätigkeit zu vergleichen ist (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 47 mwN;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 17;… BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11; BSG, Urteil vom 14. September 1995 - 7 RAr 80/94 -, unveröffentlicht).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.1988 - 3 U 4695/88   

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https://dejure.org/1988,3756
OLG München, 21.12.1988 - 3 U 4695/88 (https://dejure.org/1988,3756)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.1988 - 3 U 4695/88 (https://dejure.org/1988,3756)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 3 U 4695/88 (https://dejure.org/1988,3756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Elterliche Aufsichtspflicht; Inhalt und Umfang; Verletzung eines Kindes; Kinderspiel

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 159
  • VersR 1989, 1302
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Potsdam, 22.07.2002 - 13 S 20/02

    Aufsichtspflichtverletzung - Kinderspielzeug auf Auto geworfen

    Entscheidend für das Maß der gebotenen Aufischt ist daher, was verständige Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Einzelfall unternehmen müssen, um eine Schädigung fremder Rechtsgüter durch das Kind zu verhindern (vgl. OLG München, VersR 1989, 1302).
  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99

    Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers

    Es muß sichergestellt sein, daß sie stets die Möglichkeit haben, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und dementsprechend einzugreifen (OLG Celle OLGR 95, 143 f.; OLG München FamRZ 90, 159 f.; OLG Hamm VersR 96, 643 f.).
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