Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zum Ausgleichsanspruch wegen einer Steuerüberzahlung infolge der Nichtbeachtung einer getrennten Besteuerung von Ehegatten die gemeinsam wirtschaften; Verbrauch von unterschiedlich versteuerten Einkünften von Ehepartnern im Fall des Verbrauchs als Familieneinkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 03.05.1990 - 7 O 326/89
- OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 441
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Eine derartige besondere Vereinbarung kann sich auch aus der Natur der Sache oder aus dem Inhalt und Zweck des in Frage stehenden Rechtsverhältnisses ergeben (BGHZ 87, 265, 270 [BGH 17.05.1983 - IX ZR 14/82] ; BGHZ 77, 55, 58 [BGH 24.03.1980 - II ZR 191/79] ; BGH FamRZ 1983, 349).Dies gilt auch für Zahlungen in unterschiedlicher Höhe auf Schulden der Ehepartner (vgl. BGHZ 87, 265, 270 [BGH 17.05.1983 - IX ZR 14/82] ; siehe auch BGHZ 77, 55, 58 [BGH 24.03.1980 - II ZR 191/79] ; BGH FamRZ 1983, 349).
- BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Auch ergibt sich aus der ehelichen Lebensgemeinschaft die Verpflichtung des Ehegatten, der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer zuzustimmen, wenn ihm selbst die gemeinsame Veranlagung keine steuerlichen Nachteile, dem anderen Ehegatten aber steuerliche Vorteile bringen (BGH NJW 1977, 378) bzw. falls derartige Nachteile in Frage kommen, ist er gegen eine Freistellung gegenüber etwaigen Nachforderungen des Finanzamtes dazu verpflichtet (LG Ulm, FamRZ 1988, 1051).Daraus folgt auch grundsätzlich eine Verpflichtung zum internen Ausgleich, wenn sich gegenüber der getrennten Veranlagung Unterschiede ergeben ( § 426 BGB ; BGH NJW 1977, 378; OLG Köln, OLGZ 1969, 332; Sonnenschein NJW 1980, 257 f.).
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79
Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Eine derartige besondere Vereinbarung kann sich auch aus der Natur der Sache oder aus dem Inhalt und Zweck des in Frage stehenden Rechtsverhältnisses ergeben (BGHZ 87, 265, 270 [BGH 17.05.1983 - IX ZR 14/82] ; BGHZ 77, 55, 58 [BGH 24.03.1980 - II ZR 191/79] ; BGH FamRZ 1983, 349).Dies gilt auch für Zahlungen in unterschiedlicher Höhe auf Schulden der Ehepartner (vgl. BGHZ 87, 265, 270 [BGH 17.05.1983 - IX ZR 14/82] ; siehe auch BGHZ 77, 55, 58 [BGH 24.03.1980 - II ZR 191/79] ; BGH FamRZ 1983, 349).
- BGH, 06.12.1978 - IV ZR 82/77
Keine Minderung des Pflichtteils durch den Voraus bei testamentarischer Erbfolge
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Grundsätzlich ist es allerdings richtig, daß im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bürgerlich-rechtlich sowohl die jeweiligen Vermögen als auch die jeweiligen Schulden getrennt sind ( § 1363 BGB ) und danach im Verhältnis der Ehegatten zueinander jeder von ihnen nur für die Steuer, die auf seine Einkünfte entfallen, selbst aufzukommen hat (BGHZ 73, 29, 38 [BGH 06.12.1978 - IV ZR 82/77] ; OLG Düsseldorf Anw.Bl. 1988, 184). - OLG Karlsruhe, 20.12.1989 - 1 U 3/89
Unterhaltsberechtigung der nicht berufstätigen Ehefrau; Treue- und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Es entspricht der Lebenserfahrung und dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft, daß der zuviel Leistende im Zweifel keinen Rückforderungswillen hat (BGH FamRZ 1968, 450; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 744 [OLG Karlsruhe 20.12.1989 - 1 U 3/89] ). - OLG Köln, 05.12.1968 - 12 U 77/68
Eheliche Gemeinschaft; Gemeinsame Veranlagung; Interne Ausgleichspflicht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Daraus folgt auch grundsätzlich eine Verpflichtung zum internen Ausgleich, wenn sich gegenüber der getrennten Veranlagung Unterschiede ergeben ( § 426 BGB ; BGH NJW 1977, 378; OLG Köln, OLGZ 1969, 332; Sonnenschein NJW 1980, 257 f.).
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06
Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter …
Die steuerrechtlich bestehende Möglichkeit einer Wahl der getrennten Veranlagung hat in solchen Fällen der familienrechtlichen "Überlagerung" außer Betracht zu bleiben, weil sie zu einer auf den Zeitraum des gemeinsamen Lebens und Wirtschaftens zurückwirkenden Korrektur führen würde (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - XII ZR 250/04 - FamRZ 2007, 1229, 1230 und vom 31. Mai 2006 - XII ZR 111/03 - FamRZ 2006, 1178, 1181;… Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 787;… Engels in Schröder/Bergschneider Familienvermögensrecht 2. Aufl. Rdn. 9.97; Arens FF 2005, 60, 63; Sonnenschein NJW 1980, 257, 260; FG Rheinland-Pfalz EFG 2002, 209, 210; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441; OLG Hamm FamRZ 1998, 241, 242; OLG Köln OLGR 1993, 25, 27 f. - insoweit jeweils zur Steuerklassenwahl -). - OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99
Zur Pflicht des Ehegatten, während der Trennungszeit einer Zusammenveranlagung …
Dagegen ist ein solches Ausgleichsbegehren dann nicht begründet, wenn der Veranlagungszeitraum in die Zeit vor der Trennung fällt und seinerzeit der durch die Steuerklasse III begünstigte Ehegatte sein Einkommen für den Familienunterhalt verbraucht hat (vgl. Senat FamRZ 98, 241; OLG Köln, OLG-Report 1993, 25; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441). - FG Hessen, 29.08.2011 - 1 K 3381/03
Schenkungsteuer bei Verzicht auf Ausgleich von Steuerguthaben und Gewährung …
Die zivilrechtliche Rechtsprechung hat zwar Ausgleichsansprüche hinsichtlich der gemeinsamen Einkommensteuerschuld während einer intakten Ehe abgelehnt (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 19. Juni 1997 33 W 24/97 Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1998; Urteil des OLG Karlsruhe vom 28. September 1990 10 U 154/90, FamRZ 1991, 441).
- OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12
Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich der Erstattung von Steuerbeträgen
Der Lebenszuschnitt doppelt verdienender Ehegatten bei einverständlicher Wahl der Steuerklassen und gemeinsamer Wirtschaftsführung kann bei einer Ehekrise nicht im nachhinein finanziell auseinander- und zurückgerechnet werden (OLG Karlsruhe v. 28.09.1990, 10 U 154/90, FamRZ 91, 441). - LG Dortmund, 23.11.2005 - 3 O 548/04
Anspruch auf Erstattung erhöhter Steuernachzahlungen im Fall einer nachträglichen …
Steuerlasten aus der Zeit des gemeinsamen Wirtschaftens hingegen können nicht nachträglich durch Ausgleichsansprüche umverteilt werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 91, 441; OLG Hamm FamRZ 01, 98). - OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08
Ansprüche eines Ehegatten hinsichtlich der Auszahlung einer zur Tilgung eines …
Ein nachträglicher Ausgleich stellte sich als ein Verstoß gegen das Rechtsgebot des konsequenten Verhaltens dar (OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441;… MünchKomm-Wacke, BGB , 4. Auflage 2000, § 1360b Rn 1 ; Kleinle FamRZ 1997, 8, 10).
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Rechtsprechung
| AG Itzehoe, 09.08.1990 - 15 C 365/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 441
Wird zitiert von ... (2)
- LG Flensburg, 09.10.2008 - 1 S 56/08
Mietvertrag: Aktivlegitimation eines geschiedenen Ehegatten zur Rückforderung der …
Rn. 5 In der Rechtsprechung gibt es , soweit ersichtlich, nur eine abweichende Entscheidung des Amtsgerichts Itzehoe ( Urteil vom 09.08.1990, FamRZ 1991, Seite 441 f). - OLG Köln, 02.05.2016 - 25 UF 2/16
Ansprüche getrennt lebender Ehegatten untereinander wegen eines Kautionssparbuchs …
Damit ist die Zahlung (alleine) durch ihn Ausdruck der zwischen den Beteiligten vereinbarten Aufgabenverteilung, nach denen die Abwicklung der finanziellen Verhältnisse Aufgabe des Antragsgegners war, während die Antragstellerin ihren Anteil zur gemeinsamen Lebensunterhaltung in anderer Weise erbrachte (vgl. AG Itzehoe FamRZ 1991, 441).
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