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Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 24.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.1996 - 16 Wx 195/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3714
OLG Köln, 22.04.1996 - 16 Wx 195/95 (https://dejure.org/1996,3714)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1996 - 16 Wx 195/95 (https://dejure.org/1996,3714)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1996 - 16 Wx 195/95 (https://dejure.org/1996,3714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 1, 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung der zu zahlenden Betreuervergütung an das dem Betreuten gehörende Vermögen; Bestimmung der Betreuervergütung durch den nachgewiesenen Zeitaufwand und der individuellen Abwicklung und Gestaltung der Betreuung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1996 - 16 Wx 195/95
    Eine prozentuale Berechnung der Vergütung aus dem Vermögen ist als Maßstab ungeeignet, da sie in der Regel den Umfang und die Bedeutung der vom Betreuer vorgenommenen Geschäfte außer acht läßt (vgl. BayObLG Rpfl. 1987, 67).
  • OLG Köln, 19.06.1995 - 16 Wx 74/95

    Vergütungsanspruch eines Betreuers bei vorhandenem Barvermögen des Betreuten

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1996 - 16 Wx 195/95
    Dies sind die anteiligen Bürokosten einschließlich der Personalkosten (die Schwierigkeit der Sache und der damit verbundene Verantwortungsgrad, der Umfang des Vermögens, auf das Zugriff genommen werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 19.6.1995 - 16 Wx 74/95 -).
  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 176/97

    Geltendmachung von materiellrechtlichen Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch …

    Rn. 6 Bei der Bemessung der Vergütung der zum Betreuer bestellten Beteiligten zu 3) war zunächst deren Zeitaufwand zugrunde zu legen ( vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 1172; FamRZ 1992, 854; Senat, Beschluß vom 23. Oktober 1996 - 16 Wx 208/96 - Beschluß vom 22. April 1996 - 16 Wx 195/95 - Beschluß vom 26. Mai 1997 - 16 Wx 74/97 - ).

    Dies sind die anteiligen Bürokosten einschließlich der Personalkosten, die Schwierigkeit der Sache und der damit verbundene Verantwortungsgrad sowie der Umfang des Vermögens, auf das Zugriff genommen werden kann ( vgl. Senat, Beschluß vom 22. April 1996 - 16 Wx 195/95 - Beschluß vom 19. Juni 1995 - 16 Wx 74/95 - ).

  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 148/97
    Rn. 6 Bei der Bemessung der Vergütung des zum Betreuer bestellten Beteiligten zu 1) war zunächst dessen Zeitaufwand zugrunde zu legen ( vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 1172; FamRZ 1992, 854; Senat, Beschluß vom 23. Oktober 1996 - 16 Wx 208/96 - Beschluß vom 22. April 1996 - 16 Wx 195/95 - Beschluß vom 26. Mai 1997 - 16 Wx 74/97 - ).

    Dies sind die anteiligen Bürokosten des Betreuers einschließlich der Personalkosten, die Schwierigkeit der Sache und der damit verbundene Verantwortungsgrad sowie der Umfang des Vermögens, auf das Zugriff genommen werden kann ( vgl. Senat, Beschluß vom 22. April 1996 - 16 Wx 195/95 - Beschluß vom 19. Juni 1995 - 16 Wx 74/95 - ).

  • OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 153/98

    Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer

    Die Höhe der zu bewilligenden Vergütung wird neben dem Zeitaufwand bestimmt durch den Stundensatz, in den alle maßgebenden Umstände für die Abwicklung und Gestaltung der Betreuung einfließen müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.2.97 - 16 Wx 283/96 = FamRZ 97, 135o = MDR 97, 652 und vom 22.4.96 - 16 Wx 195/95 = FamRZ 97, 54 LS).
  • LG Aachen, 10.07.2000 - 10 XVIII 2383
    Insoweit muß Raum für eine wertende Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles bleiben ( vgl. auch OLG Köln FamRZ 1997, 54, 55; Beschluß vom 5.5.1995 - 16 Wx 72/95 -).
  • OLG Köln, 20.10.1998 - 16 Wx 153/98

    Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer

    Rn. 10 Die Höhe der zu bewilligenden Vergütung wird neben dem Zeitaufwand bestimmt durch den Stundensatz, in den alle maßgebenden Umstände für die Abwicklung und Gestaltung der Betreuung einfließen müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.2.97 - 16 Wx 283/96 = FamRZ 97, 135o = MDR 97, 652 und vom 22.4.96 - 16 Wx 195/95 = FamRZ 97, 54 LS).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 24.02.1995 - 5 T 50/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12317
LG Göttingen, 24.02.1995 - 5 T 50/95 (https://dejure.org/1995,12317)
LG Göttingen, Entscheidung vom 24.02.1995 - 5 T 50/95 (https://dejure.org/1995,12317)
LG Göttingen, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 5 T 50/95 (https://dejure.org/1995,12317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Berufsbetreuer, Wahlrecht zwischen Vergütungstatbeständen des § 1836 I und II BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 54 (Ls.)
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