Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.1998 - 27 UF 28/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9948
OLG Köln, 03.06.1998 - 27 UF 28/98 (https://dejure.org/1998,9948)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1998 - 27 UF 28/98 (https://dejure.org/1998,9948)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 27 UF 28/98 (https://dejure.org/1998,9948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361 b Abs. 2
    Vergütungsanspruch für Überlassung der Ehewohnung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1434
  • FuR 1998, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 9 U 17/00

    Zur Nutzungsentschädigung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB bei Trennung der …

    Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung ist das erkennbare und eindeutige Verlangen nach einer Neuregelung der Benutzung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes, was auch in der Aufforderung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung zum Ausdruck kommen kann (allgemein BGH NJW 1989, 1030, 1031; für Ehegatten OLG Köln FuR 1998, 431 und OLG Hamm NJWE-FER 1997, 97).

    Neben dem erzielbaren Mietwert sind aber auch die Lasten und Kosten im Sinne des § 748 BGB sowie Zins- und Tilgungsleistungen zu berücksichtigen (OLG Köln FuR 1998, 431;… Erman-Aderhold a.a.O. m. w. N.).

    Insoweit ist es angemessen, die Nutzungsvergütung während der Trennungsphase unterhalb des üblichen Mietwertes für ein bewohntes Einfamilienhaus anzusetzen, vielmehr für eine Übergangszeit von 6 bis 12 Monaten auf den für eine andere angemessene Wohnung ersparten Betrag von Aufwendungen festzulegen (OLG Celle, OLG-Report 1998, 193; OLG Braunschweig FamRZ 1996, 548, 549; OLG Köln FuR 1998, 431 und FamRZ 1999, 1272).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2010 - 9 U 536/09

    Verbleiben eines Ehegatten in einem Hausanwesen: Anspruch des weichenden …

    Da die Verpflichtung zur Überlassung der Ehewohnung nicht nur auf einer Anordnung des Gerichts, sondern auch auf einer Vereinbarung der Parteien beruhen kann, kommt § 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB nicht nur im Falle einer fehlenden Einigung zur Anwendung, sondern kann ein Vergütungsanspruch nach § 1361 b Abs. 3 BGB - direkt oder analog - auch dann bestehen, wenn sich die Ehegatten über die Nutzung der Wohnung geeinigt haben (vgl. zum alten Recht: OLG Köln, FamRZ 1998, 1434;… Voppel, aaO, Rz. 65 ff/ 68, m.z.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2026 - 5 UF 181/25

    Anspruch auf Nutzungsvergütung für die Ehewohnung während der Trennungszeit

    Die Vorschrift über den Vergütungsanspruch ist nicht nur im Falle einer richterlichen Zuweisung der Ehewohnung anwendbar, sondern auch dann, wenn sich die Ehegatten selbst über die Nutzung der Ehewohnung - auch konkludent - einigen (OLG Köln vom 03.06.1998 - 27 UF 28/98, juris Rn. 6).
  • LG Waldshut-Tiengen, 29.01.1999 - 2 O 227/98

    Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit; Verweisung an das Familiengericht; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht