Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 17 - Gemeinschaft (§§ 741 - 758) |
Zitiervorschläge
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§ 741Gemeinschaft nach Bruchteilen
§ 742Gleiche Anteile
§ 743Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis
§ 744Gemeinschaftliche Verwaltung
§ 745Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 746Wirkung gegen Sondernachfolger
§ 747Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände
§ 748Lasten- und Kostentragung
§ 749Aufhebungsanspruch
§ 750Ausschluss der Aufhebung im Todesfall
§ 751Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger
§ 752Teilung in Natur
§ 753Teilung durch Verkauf
§ 754Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen
§ 755Berichtigung einer Gesamtschuld
§ 756Berichtigung einer Teilhaberschuld
§ 757Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber
§ 758Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
Rechtsprechung zu § 748 BGB
352 Entscheidungen zu § 748 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 189/22
Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung auf den ...
- KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22
BGB, GBO
- BGH, 03.02.2016 - XII ZR 29/13
Stillschweigende Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft: Gewinnverteilung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09
Abrechnung nach Auflösung und Abwicklung der Ehegatteninnengesellschaft
- OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
BGB-Gesellschaft: Konkludente Vereinbarung einer Innengesellschaft in Bezug auf ...
- LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09
- AG Heilbronn, 20.02.2017 - 9 F 2639/16
Hälftige Miteigentümer tragen nicht umlagefähige Betriebskosten zu gleichen ...
- OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19
Hemmung der Verjährung einer Darlehensrückzahlung während der Ehe
- FG Köln, 14.04.2021 - 3 K 1253/17
Einkommensteuer - Berücksichtigung einer gesellschaftsinternen ...
- AG Oldenburg, 27.03.2019 - 3 C 3005/18
Wer zahlt die Reparatur des verstopften gemeinsamen Abflussrohrs?
- BGH, 27.09.2019 - V ZR 210/18
Streit um die Beteiligung eines Grundstückseigentümers an den Kosten für die ...
Querverweise
Auf § 748 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Mehrheit von Erben
- Rechtsverhältnis der Erben untereinander
- § 2038 (Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses)
- Ausführungsgesetz BGB (AGBGB)
- Anlage
- Anlage (zu § 36)