Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.10.2003 - II-8 WF 186/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Nebenverdienertätigkeit; Zumutbarkeit einer Nebenverdienertätigkeit bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung; Kieferorthopädische Behandlungskosten als Sonderbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - 8 WF 186/03
- OLG Düsseldorf, 27.10.2003 - II-8 WF 186/03
Papierfundstellen
- FuR 2004, 307
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 4 UF 176/19
Kosten der kieferorthopädischen Behandlung als Sonderbedarf des Kindes
Bei dem aus einer kieferorthopädischen Behandlung resultierenden Zusatzbedarf handelt es sich um Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB, also um einen unregelmäßigen, vorher nicht abschätzbaren außerordentlich hohen Bedarf, der nicht auf Dauer besteht und daher zu einem einmaligen, jedenfalls aber zeitlich begrenzten Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führt (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 76; FuR 2004, 307; OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 1317; OLG Celle, FamRZ 2008, 1884; OLG Köln, JAmt 2010, 576). - OLG Celle, 04.12.2007 - 10 UF 166/07
Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Sonderbedarf für die Kosten einer …
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27. Oktober 2003 - 8 WF 18603 - FuR 2004, 307).
dejure.org
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