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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.1967

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1275
BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67 (https://dejure.org/1967,1275)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1967 - 4 StR 227/67 (https://dejure.org/1967,1275)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1967 - 4 StR 227/67 (https://dejure.org/1967,1275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchter Gewaltunzucht - Voraussetzungen für die Annahme einer tatbestandsmäßigen Gewaltanwendung - Bedenken gegen Strafzumessungserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

Papierfundstellen

  • GA 1968, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1953 - 2 StR 82/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67
    Es wird also vorausgesetzt, daß die Gewalt vom Täter angewendet wird, um entweder unmittelbar den Widerstand gegen die unzüchtige Handlung zu überwinden oder um die Frau dazu zu bringen, daß sie eine weitere Gegenwehr als zwecklos aufgibt und die unzüchtige Handlung duldet (RGSt 63, 227; 64, 113, 115/116; BGHSt 17, 1, 3, 5 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH bei Dallinger MDR 1953, 147; BGH NJW 1953, 1070).

    Die Entscheidung BGH NJW 1953, 1070 besagt nichts Gegenteiliges (…so auch Schönke/Schröder StGB 13. Aufl. § 177 Rz. 4. Das Tatbestandsmerkmal der Gewalt ist bei § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB ebenso zu verstehen wie bei § 177 StGB; nur das Ziel des Täters, im einen Falle die Vornahme unzüchtiger Handlungen, im anderen Falle die Vollziehung des Beischlafs, ist bei beiden Vorschriften verschieden).

  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen, …

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67
    Es wird also vorausgesetzt, daß die Gewalt vom Täter angewendet wird, um entweder unmittelbar den Widerstand gegen die unzüchtige Handlung zu überwinden oder um die Frau dazu zu bringen, daß sie eine weitere Gegenwehr als zwecklos aufgibt und die unzüchtige Handlung duldet (RGSt 63, 227; 64, 113, 115/116; BGHSt 17, 1, 3, 5 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH bei Dallinger MDR 1953, 147; BGH NJW 1953, 1070).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom …

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67
    Es wird also vorausgesetzt, daß die Gewalt vom Täter angewendet wird, um entweder unmittelbar den Widerstand gegen die unzüchtige Handlung zu überwinden oder um die Frau dazu zu bringen, daß sie eine weitere Gegenwehr als zwecklos aufgibt und die unzüchtige Handlung duldet (RGSt 63, 227; 64, 113, 115/116; BGHSt 17, 1, 3, 5 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH bei Dallinger MDR 1953, 147; BGH NJW 1953, 1070).
  • RG, 17.06.1929 - II 205/29

    Zum Begriff der mit Gewalt vorgenommenen unzüchtigen Handlungen (§ 176 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67
    Es wird also vorausgesetzt, daß die Gewalt vom Täter angewendet wird, um entweder unmittelbar den Widerstand gegen die unzüchtige Handlung zu überwinden oder um die Frau dazu zu bringen, daß sie eine weitere Gegenwehr als zwecklos aufgibt und die unzüchtige Handlung duldet (RGSt 63, 227; 64, 113, 115/116; BGHSt 17, 1, 3, 5 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH bei Dallinger MDR 1953, 147; BGH NJW 1953, 1070).
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   BGH, 21.06.1967 - 4 StR 277/67   

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https://dejure.org/1967,7858
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BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1967 - 4 StR 277/67 (https://dejure.org/1967,7858)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfangs ausgeübte Gewalt - Nachwirkung der Gewalt - Einwilligung in unzüchtige Handlung - Anwendung von Gewalt

Papierfundstellen

  • GA 1968, 84
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren …

    In seinem Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 277/67 (…GA 1968, 84) hat der 4. Strafsenat offengelassen, ob schon darin eine Gewalt (im Sinne der vis compulsiva) gefunden werden könne, daß der Angeklagte sein Kraftfahrzeug so neben einem Baum zum Halten gebracht hatte, daß das Mädchen die rechte Wagentür nur einen Spalt breit öffnen konnte.
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