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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1255
BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69 (https://dejure.org/1969,1255)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1969 - 4 StR 83/69 (https://dejure.org/1969,1255)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1969 - 4 StR 83/69 (https://dejure.org/1969,1255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Notzucht - Feststellungen zum Vorsatz des Täters - Widerstand gegen die Fortsetzung eines Beischlafs - Erforderlichkeit einer Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1

Papierfundstellen

  • GA 1970, 57
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60

    Abgrenzung der Notzucht mit Todesfolge von der Körperverletzung mit Todesfolge in …

    Auszug aus BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69
    Für den Tatbestand der Notzucht genügt es, daß der Täter mit der Gewaltanwendung zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem sich sein Glied bereits in der Scheide seines Opfers befindet, er also den Beischlaf gegen den dabei einsetzenden Widerstand des Opfers fortsetzt (BGH 2 StR 60/60 vom 2. März 1960; 5 StR 384/67 vom 29. August 1967 bei Dallinger MDR 1968, 16).

    Angesichts der brutalen Gewalt, mit der er die Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs erzwungen hat, wird er indes schwerlich geglaubt haben, seine Tat habe nicht den Unrechtscharakter der Notzucht (vgl. dazu BGH 2 StR 60/60 vom 2. März 1960).

  • BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67

    Irrtum des Täters über Einverständnis der Frau zum Geschlechtsverkehr - Bedingter …

    Auszug aus BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69
    Nach feststehender Rechtsprechung sind an einen Irrtum des Täters über das Einverständnis der Frau mit dem Geschlechtsverkehr oder über das Vorliegen eines nur unerheblichen Widerstandes strenge Anforderungen zu stellen (BGH 1 StR 333/67 vom 5. September 1967).
  • BGH, 29.08.1967 - 5 StR 384/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69
    Für den Tatbestand der Notzucht genügt es, daß der Täter mit der Gewaltanwendung zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem sich sein Glied bereits in der Scheide seines Opfers befindet, er also den Beischlaf gegen den dabei einsetzenden Widerstand des Opfers fortsetzt (BGH 2 StR 60/60 vom 2. März 1960; 5 StR 384/67 vom 29. August 1967 bei Dallinger MDR 1968, 16).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 274/02

    Vergewaltigung (erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewalt; …

    Rn. 12 Die Kammer geht daran vorbei, daß auch eine erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewaltanwendung, mit der die Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs gegen nun erst beginnenden Widerstand des Opfers erzwungen wird, für die tatbestandliche Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Nötigungserfolg genügt (BGH GA 1970, 57).
  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

    Denn die einmal gegebene Einwilligung ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH, GA 1970, 57 ; OLG Köln…, Beschluss vom 05. März 2004, Ss 493/03, zitiert nach [...] Rn. 10).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …

    Zwar ist es zutreffend, daß auch die durch Gewalt erzwungene Fortsetzung eines zunächst gewaltlos begonnenen außerehelichen Beischlafs eine Vergewaltigung darstellt (BGH GA 1970, 57 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 792/84

    Unzureichende Erörterung des bedingten oder unbedingten Vergewaltigungsvorsatzes

    Damit hat das Landgericht zwar die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 177 StGB zu Recht als erfüllt angesehen; auch die durch Gewalt erzwungene Fortsetzung eines einverständlich begonnenen außerehelichen Beischlafs ist eine Vergewaltigung (BGH GA 1970, 57 m.w.Nachw.).

    Dagegen könnte sprechen, daß der Angeklagte nach den bisherigen Feststellungen besonders brutale Gewalt zur Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs nicht einsetzte (vgl. dazu BGH GA 1970, 57) und nach einem gewissen Zeitraum den Geschlechtsverkehr abbrach.

  • BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94

    Vergewaltigung - Beischlaf - Anwendung eines Nötigungsmittels - Opfersicht - …

    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn der Beischlaf zwar nicht unter den Voraussetzungen des § 177 StGB begonnen wurde, dann aber mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ("umbringen") seine Fortsetzung - möglicherweise auch in einer abgewandelten Form - erzwungen wurde (vgl. BGH GA 1970, 57; NStZ 1991, 431;Beschl. vom 29. Januar 1985 - 4 StR 792/84;… ebenso Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 177 Rdn. 3).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Ablehnung der Anhörung von Sachverständigen …

    An einen Tatbestandsirrtum über das Einverständnis der Frau oder das Vorliegen eines nur unerheblichen Widerstands sind zwar strenge Anforderungen zu stellen (BGH GA 1970, 57).
  • BGH, 11.11.1970 - 2 StR 168/70

    Nötigung zur Duldung des Beischlafs - Hilflose Lage des Opfers

    Im übrigen fehlt bedingter Vorsatz der Gewaltanwendung in aller Regel nur dann, wenn der Täter nach dem Verhalten der Frau sich ihrer Bereitschaft zum Geschlechtsverkehr gewiß zu sein glaubt (…BGH GA 1956, 316 mit Nachweisen; GA 1970, 57).
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