Rechtsprechung
| BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erheblich verminderte Schuldfühigkeit als Grund für das Vorliegen eines minder schweren Falles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GA 1986, 120
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79
Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85
Dabei kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104).Diese Wahlmöglichkeit entspricht der Sache nach einem pflichtgemäßem Strafzumessungsermessen (…Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 50 Rdn. 2; vgl. BGH NStZ 1984, 118); der Richter hat daher zunächst zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall in Frage kommt (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104; BGH StV 1982, 71).
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99;… BGH GA 1976, 303/304; st. Rspr.). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85
Dabei kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104). - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH GA 1976, 303/304; st. Rspr.). - BGH, 15.12.1976 - 2 StR 622/76
Abgrenzung eindeutig sexualbezogener Taten von bloßen, groben Zudringlichkeiten
Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85
Bei dieser Sachlage hat das Landgericht auch bei Berücksichtigung der Gewaltanwendung zu Recht in der beabsichtigten Tat noch keine Handlung gesehen, die als eindeutig sexualbezogen über den Rahmen grober Zudringlichkeit hinausgegangen wäre und deshalb den Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 622/76).
- BGH, 08.10.1987 - 2 StR 446/87
Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und …
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98 f; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 5). - BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden …
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98 f; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120 ;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 5). - BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93
Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 29, 97, 98 f; BGH GA 1986, 120;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1).
- BGH, 01.12.1987 - 1 StR 580/87
Verurteilung wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung - Annahme …
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120;… BGHR StGB vor § 1/msFall, Gesamtwürdigung, unvollständige 5). - BGH, 23.05.1991 - 5 StR 207/91
Strafrechtlich Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Begründung …
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung unvollständige 5 und Prüfungspflicht 1). - BGH, 25.11.1986 - 1 StR 621/86
Anforderungen an die Begründung der Verneinung eines minder schweren Falles der …
Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85 - 258/85 I |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zueignungsabsicht beim Diebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GA 1986, 120
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85
Einerseits umfaßt sie die Übernahme der Sache oder des in ihr verkörperten Werts in das Vermögen des Täters, andererseits die Ausschließung des Berechtigten von dessen Sachherrschaft und die gleichzeitige Verbringung in die eigene, eigentümerähnliche Verfügungsgewalt (BGHSt 1, 262, 264 m. w. N.). - BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85
(a) "... Zueignungsabsicht ist dann gegeben, wenn der Täter die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich haben und sie so der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen "einverleiben« oder zuführen will (BGHSt 16, 190, 192; 24, 115, 119; BGH NJW 1977, 1460 f.). - BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52
Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85
Selbst dann, wenn der Täter sich eine fremde Sache von vornherein in der Absicht zueignet, daß er sie einem Dritten verschaffen will, sofern er sich davon einen Vorteil verspricht, ist die Zueignungsabsicht gegeben (BGHSt 4, 236, 238). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85
(a) "... Zueignungsabsicht ist dann gegeben, wenn der Täter die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich haben und sie so der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen "einverleiben« oder zuführen will (BGHSt 16, 190, 192; 24, 115, 119; BGH NJW 1977, 1460 f.). - BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85
(a) "... Zueignungsabsicht ist dann gegeben, wenn der Täter die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich haben und sie so der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen "einverleiben« oder zuführen will (BGHSt 16, 190, 192; 24, 115, 119; BGH NJW 1977, 1460 f.).
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