Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.12.1993 - 2 Ws 214/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GA 1994, 286
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
Jugendstrafverfahren: Tragung der notwendigen Auslagen im Falle der Verurteilung
Rn. 12 Darüber hinaus bietet § 74 JGG im Falle der Verurteilung aber keine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten (…BGH a.a.O.; NStZ 2006, 503; KG JR 1983, 37; OLG Düsseldorf MDR 1991, 561; OLG Frankfurt GA 1994, 286 unter Aufgabe der bis dahin entgegenstehenden Rechtsprechung). - OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 140/14
Auslegung der Kostengrundentscheidung in einem Verfahren gegen einen …
Rn. 15 Dahinstehen kann, ob § 74 JGG grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, davon abzusehen, dem Angeklagten seine notwendigen Auslagen aufzuerlegen und diese Auslagen der Staatskasse aufzubürden, oder ob unter "Auslagen" i.S.d. § 74 JGG allein die Auslagen Dritter zu verstehen sind (vgl. insoweit Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Oktober 2011, 2 Ws 125/11, NStZ-RR 2012, 192; BGH, Beschluss vom 15. November 1988, 4 StR 528/88, NStZ 1989, 239; BGH, Beschluss vom 16. März 2006, 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 1993, 2 Ws 214/93, GA 1994, 286).
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