Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a) |
3. Abschnitt - Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a) |
7. Unterabschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 67 - 74) |
Zitiervorschläge
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§ 67Stellung der Erziehungs-
berechtigten und der gesetzlichen Vertreter § 67aUnterrichtung der Erziehungs-
berechtigten und der gesetzlichen Vertreter § 68Notwendige Verteidigung § 68aZeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 68bVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 69Beistand § 70Mitteilungen an amtliche Stellen § 70aUnterrichtung des Jugendlichen § 70bBelehrungen § 70cVernehmung des Beschuldigten § 71Vorläufige Anordnungen über die Erziehung § 72Untersuchungshaft § 72aHeranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen § 72bVerkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand § 73Unterbringung zur Beobachtung § 74Kosten und Auslagen
berechtigten und der gesetzlichen Vertreter § 67aUnterrichtung der Erziehungs-
berechtigten und der gesetzlichen Vertreter § 68Notwendige Verteidigung § 68aZeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 68bVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 69Beistand § 70Mitteilungen an amtliche Stellen § 70aUnterrichtung des Jugendlichen § 70bBelehrungen § 70cVernehmung des Beschuldigten § 71Vorläufige Anordnungen über die Erziehung § 72Untersuchungshaft § 72aHeranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen § 72bVerkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand § 73Unterbringung zur Beobachtung § 74Kosten und Auslagen
Rechtsprechung zu § 74 JGG
768 Entscheidungen zu § 74 JGG in unserer Datenbank:
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
- BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Revision, Verteidiger, Strafzumessung, Generalstaatsanwaltschaft, Gefahrenabwehr, ...
- OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 Ws 227/20
Jugendlicher, Heranwachsender, Kosten, Auslagen, Ermessen
- OLG Frankfurt, 28.01.2019 - 1 Ss 180/18
Die Einziehung von Wertersatz gem. § 73 c StGB ist auch im Verfahren gegen ...
- BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
- OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
Kostenfestsetzung gegen Verurteilten zugunsten des Nebenklagebeistands; ...
- KG, 08.08.2006 - 5 Ws 424/06
Kostenentscheidung bei Verurteilung eines Jugendlichen oder Heranwachsenden: ...
- OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen ...
- OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
Jugendstrafverfahren: Tragung der notwendigen Auslagen im Falle der Verurteilung
- OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17
Kosten; Nebenklage; Jugendlicher; Heranwachsender; Absehen
Querverweise
Auf § 74 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 3. Hauptstück - Vollstreckung und Vollzug
- Vollzug
- § 92 (Rechtsbehelfe im Vollzug)
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 (Verfahren)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 105 (Kostenentscheidung)
- Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG)
- Gestaltung des Jugendstrafvollzuges
- Rechtsbehelfe
- § 111 (Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 74 JGG:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 465 (Kostentragungspflicht des Verurteilten)