Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a) |
3. Abschnitt - Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a) |
7. Unterabschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 67 - 74) |
Der Vorsitzende bestellt dem Beschuldigten einen Verteidiger, wenn
1. | einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre, | |
2. | dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter ihre Rechte nach diesem Gesetz entzogen sind, | |
3. | der Erziehungsberechtigte und der gesetzliche Vertreter nach § 51 Abs. 2 von der Verhandlung ausgeschlossen worden sind und die Beeinträchtigung in der Wahrnehmung ihrer Rechte durch eine nachträgliche Unterrichtung (§ 51 Abs. 4 Satz 2) nicht hinreichend ausgeglichen werden kann, | |
4. | zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des Beschuldigten (§ 73) seine Unterbringung in einer Anstalt in Frage kommt oder | |
5. | gegen ihn Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung gemäß § 126a der Strafprozeßordnung vollstreckt wird, solange er das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat; der Verteidiger wird unverzüglich bestellt. |
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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31.12.2006 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 68 JGG
96 Entscheidungen zu § 68 JGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 17.04.2018 - 2 BvR 2039/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Versagung der ...
- KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren
- OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 3 Ws 351/10
Pflichtverteidigung: Verteidigerbestellung aus Anlass der Vollziehung von ...
- OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09
Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines
- LG Koblenz, 02.01.2019 - 2 Qs 120/18
Pflichtverteidiger, JGG-Verfahren, Beweisverwertungsverbot, Anwesenheit Mutter
- LG Berlin, 25.07.2005 - 509 Qs 33/05
Anspruch eines in Untersuchungshaft befindenden Jugendlichen auf Bestellung eines ...
- KG, 26.11.2012 - 161 Ss 226/12
Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren; Schwere ...
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, ...
- LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17
Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung, Waffengleichheit
- LG Rottweil, 31.03.2005 - 3 Qs 34/05
Jugendstrafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für allein in Deutschland ...
Querverweise
Auf § 68 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 3. Hauptstück - Vollstreckung und Vollzug
- Vollstreckung
- Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
- § 83 (Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren)
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 (Verfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 68 JGG:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verteidigung
- § 140 (Notwendige Verteidigung) (zu § 68 Nr. 1)