Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a) |
3. Abschnitt - Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a) |
7. Unterabschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 67 - 74) |
1Die Jugendgerichtshilfe ist unverzüglich von der Vollstreckung eines Haftbefehls zu unterrichten; ihr soll bereits der Erlaß eines Haftbefehls mitgeteilt werden. 2Von der vorläufigen Festnahme eines Jugendlichen ist die Jugendgerichtshilfe zu unterrichten, wenn nach dem Stand der Ermittlungen zu erwarten ist, daß der Jugendliche gemäß § 128 der Strafprozeßordnung dem Richter vorgeführt wird.
berechtigten und der gesetzlichen Vertreter § 67aUnterrichtung der Erziehungs-
berechtigten und der gesetzlichen Vertreter § 68Notwendige Verteidigung § 68aZeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 68bVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 69Beistand § 70Mitteilungen an amtliche Stellen § 70aUnterrichtung des Jugendlichen § 70bBelehrungen § 70cVernehmung des Beschuldigten § 71Vorläufige Anordnungen über die Erziehung § 72Untersuchungshaft § 72aHeranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen § 72bVerkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand § 73Unterbringung zur Beobachtung § 74Kosten und Auslagen
Rechtsprechung zu § 72a JGG
9 Entscheidungen zu § 72a JGG in unserer Datenbank:
- KG, 22.05.2014 - 4 Ws 48/14
Untersuchungshaftanordnung: Erforderlichkeit einer Entscheidung über die ...
- OLG Jena, 29.11.2017 - 1 Ws 414/17
Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Rechtsfolgen eines prozessual ...
- BGH, 28.06.2018 - AK 24/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in ...
- LG Berlin, 06.08.2007 - 509 Qs 36/07
Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei vollständiger ...
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung
- BGH, 28.06.2018 - AK 25/18
- OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 BL 195/01
Haftprüfung, Jugendrecht, Wiederholungsgefahr, Verhältnismäßigkeit, Fluchtgefahr
- OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Ws 369/07
Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Diebstahlstaten; Voraussetzungen der ...
- BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus
Querverweise
Auf § 72a JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 (Verfahren)