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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.07.2009 - 63 S 523/08   

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https://dejure.org/2009,40024
LG Berlin, 14.07.2009 - 63 S 523/08 (https://dejure.org/2009,40024)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.07.2009 - 63 S 523/08 (https://dejure.org/2009,40024)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 63 S 523/08 (https://dejure.org/2009,40024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beweis des Mieterhöhungsverlangens bei Mieterhöhung

Papierfundstellen

  • GE 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 28.06.2019 - 65 S 39/19

    Mieterhöhung bei Wohnraummiete: Fehlender Zugang eines Mieterhöhungsverlangens

    Teilweise wird unter Bezugnahme auf § 558b Abs. 3 Satz 1 BGB vertreten, dass (auch) der fehlende Zugang eines Mieterhöhungsverlangens vor Klageerhebung im Zustimmungsprozess durch Einreichen eines Schriftsatzes nachgeholt werden kann, der eindeutig erkennen lässt, dass es sich um ein neues Erhöhungsverlangen handelt (vgl. LG Berlin, [ZK 63] - 63 S 523/08, nach juris Rn. 27).

    Im letztgenannten Fall ist entscheidend, dass der Schriftsatz für den Mieter (als Erklärungsempfänger) klar und eindeutig erkennen lässt, ob er ein neues materiell-rechtliches Erhöhungsverlangen enthält oder ob damit nur ein früheres Erhöhungsverlangen weiterverfolgt und durchgesetzt werden soll (vgl. Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 13. Aufl., 2017, § 558b Rn. 164, mwN; MüKoBGB/Artz, 7. Aufl. 2016, § 558b 18; Hinz, NZM 2002, 633, [634]; LG Berlin [ZK 63], Urt. v. 14.07.2009 - 63 S 523/08, nach juris Rn. 27).

  • AG Brandenburg, 21.11.2012 - 31 C 11/12
    Zwar kann ein Vermieter - wie hier der Kläger - grundsätzlich sein Mieterhöhungsverlangen auch gemäß § 558b Abs. 3 BGB während des Prozesses - wie hier mit Schreiben der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 18.07.2012 geschehen - durch die konkreten Angaben nachbessern ( BGH , Urteil vom 20.01.2010, Az.: VIII ZR 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 436 f.; BGH , Urteil vom 01.04.2009, Az.: VIII ZR 179/08, u. a. in: NJW 2009, Seiten 1737 f.; OLG Celle , WuM 1996, Seiten 20 f. = Grundeigentum 1996, Seiten 123 ff. = NJWE-MietR 1996, Seiten 73 f.; BayObLG , NJW-RR 1989, Seiten 1172 f.; LG Berlin , Urteil vom 14.07.2009, Az.: 63 S 523/08, u. a. in: Grundeigentum 2010, Seite 63 ), jedoch hätte hier ggf. sogar ein neues Mieterhöhungsverlangen ausdrücklich abgegeben werden müssen, da vorliegend sogar fraglich ist, ob es für eine wirksame Nachholung gemäß § 558b Abs. 3 BGB ausreicht, im Rechtsstreit die Begründung des ursprünglichen Mieterhöhungsverlangens lediglich um neue Angaben und Erläuterungen zu ergänzen ( LG Potsdam , Urteil vom 20.08.2009, Az.: 11 S 208/08, u. a. in: Grundeigentum 2009, Seite 1253; AG Zossen , Urteil vom 18.09.2008, Az: 3 C 110/08, u. a. in: Grundeigentum 2009, Seite 119 ), weil auch im Prozess alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die auch ein vorprozessuales Mieterhöhungsverlangen erfüllen muss ( LG Berlin , Urteil vom 14.07.2009, Az.: 63 S 523/08, u. a. in: Grundeigentum 2010, Seite 63 ).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.11.2009 - 63 S 91/09   

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LG Berlin, 13.11.2009 - 63 S 91/09 (https://dejure.org/2009,42001)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.11.2009 - 63 S 91/09 (https://dejure.org/2009,42001)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. November 2009 - 63 S 91/09 (https://dejure.org/2009,42001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GE 2010, 63
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Cottbus, 26.11.2010 - 5 S 5/10

    Nebenkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Darlegungslast bei behauptetem

    Ist Wärmecontracting nach dem Mietvertrag zulässig, sind die vom Dritten für die Wärmelieferung und den Betrieb der Heizungsanlage in Rechnung gestellten Beträge voll umlagefähig, auch soweit Instandhaltungskosten oder sonstige Kostenarten, wie Gewinn, Refinanzierungskosten o. ä. enthalten sind, die der Vermieter selbst nicht unmittelbar umlegen könnte (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 13.11.2009 - 63 S 91/09, Rn. 13).
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