Rechtsprechung
| KG, 14.08.1981 - 8 W RE Miet 3471/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 242 BGB
Verwirkung des Anspruchs auf Nebenkostennachforderung; Mietnebenkosten, Nachforderung; Nachzahlungspflicht; Abrechnung, Unterlassen der Verwirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung von Ansprüchen des Vermieters gegen Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlagenabrechnungen; Unterlassen der Abrechnung von Nebenkosten durch einen abrechnungspflichtigen Vermieter; Dauernde Untätigkeit eines Vermieters als Verwirkungsgrund für einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 10 C 573/80
- LG Berlin - 65 S 40/81
- KG, 14.08.1981 - 8 W RE Miet 3471/81
Papierfundstellen
- GE 1981, 865
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Die Verwirkung tritt dadurch ein, daß nach Ablauf eines längeren Zeitraums (Zeitmoment) der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers sich berechtigterweise darauf einrichtet, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 25, 47, 52; BAGE 6, 165, 167).Mag auch in erster Linie auf das Verhalten des Berechtigten abzustellen sein (BGHZ 25, 47, 51), so kommt es doch auch auf das Verhalten des Verpflichteten an, das ebenfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu prüfen und zu beurteilen ist (BGHZ 25, 47, 52).
- BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75
Umfang übertragener Schmalfilmrechte
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Das Umstandsmoment umfaßt zwei Voraussetzungen, nämlich einerseits ein Verhalten des Berechtigten, aufgrund dessen der Verpflichtete mit der Geltendmachung von Ansprüchen nicht mehr rechnen brauchte und sich daher darauf einrichten durfte, und andererseits ein Verhalten des Verpflichteten, nämlich daß er sich tatsächlich darauf eingerichtet hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGHZ 67, 56, 68).Ein Recht oder Anspruch ist verwirkt, wenn seine verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) anzusehen ist (BGHZ 67, 56, 68).
- BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56
Verwirkung - Voraussetzungen
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Die Verwirkung tritt dadurch ein, daß nach Ablauf eines längeren Zeitraums (Zeitmoment) der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers sich berechtigterweise darauf einrichtet, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 25, 47, 52; BAGE 6, 165, 167).Das folgt aus dem Verbot des widersprüchlichen Verhalten (BAGE 6, 165, 168).
- BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65
Verwirkung
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Die bloße Untätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters ist daher grundsätzlich nicht geeignet, allein das Umstandsmoment bei dem Rechtsinstitut der Verwirkung auszufüllen (vgl. BGH, Betrieb 1969, 302). - OLG Karlsruhe, 07.07.1981 - 9 REMiet 2/81
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Die Unterlassung der Aufstellung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter ist daher nur einer der zu prüfenden und gegeneinander abzuwägenden Einzelumstände (…Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, 1981, S. 93/94, Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 4. Aufl., C 280; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 7. Juli 1981 - 9 REMiet 2/81-). - RG, 17.02.1941 - II 70/40
1. Stehen, soweit es sich um Unzulässigkeit der Rechtsausübung durch eine Ehefrau …
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Der Rechtsbegriff der unzulässigen Rechtsausübung läßt Raum für die Beachtung eines jeden Gesichtspunkts, welcher der Erreichung wahrer innerer Gerechtigkeit dient (RGZ 166, 113, 1179. Eine schematisierende Betrachtungsweise wird ihm nicht gerecht. Was Treu und Glauben entspricht, kann nur unter Abwägung aller Umstände für den konkreten Einzelfall bestimmt werden (Palandt-Heinrichs, BGB , 40. Aufl., § 242 Anm. 4 D Einl., Anm. 9). - LG Wuppertal, 15.11.1979 - 9 S 164/79
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Das Landgericht Wuppertal hat in seinen Urteilen vom 15. November 1979 - 9 S 164/79 - und vom 29. August 1980 - 10 S 157/80 - (WuM 1981, 139 und 138) ausgeführt, daß bei Mietverhältnissen, auf welche die Neubaumietenverordnung 1970 ( NMV ) anzuwenden ist, die Umlagenabrechnung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Höhe der umlagefähigen Kosten durchgeführt werden muß; innerhalb dieser Frist muß der Vermieter dem Mieter gegenüber die Erklärung der nachzuzahlenden Nebenkosten abgegeben haben mit der Folge, daß sonst der Anspruch erlischt. - LG Bonn, 02.10.1978 - 6 S 164/78
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Soweit demgegenüber teilweise die Ansichten vertreten wird, daß das Umstandsmoment allein durch sein Verhalten des Vermieters, nämlich die Unterlassung der Abrechnung über die Nebenkosten, erfüllt werde und der Nachzahlungsanspruch verwirkt sei, wenn er erst nach mehr als einem Jahr nach dem Abrechnungszeitpunkt geltend gemacht werde (LG Berlin, GE 1978, 243 = WuM 1978, 166; LG München I, WuM 1976, 253; LG Bonn, WuM 1979, 235; AG Oberhausen, WuM 1975, 274 = FWW 1976, 127;… Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., III 283; Oske, GE 1978, 225, 226), kann dem aus den angeführten Gründen nicht gefolgt werden. - LG Berlin, 12.12.1977 - 61 S 170/77
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Soweit demgegenüber teilweise die Ansichten vertreten wird, daß das Umstandsmoment allein durch sein Verhalten des Vermieters, nämlich die Unterlassung der Abrechnung über die Nebenkosten, erfüllt werde und der Nachzahlungsanspruch verwirkt sei, wenn er erst nach mehr als einem Jahr nach dem Abrechnungszeitpunkt geltend gemacht werde (LG Berlin, GE 1978, 243 = WuM 1978, 166; LG München I, WuM 1976, 253; LG Bonn, WuM 1979, 235; AG Oberhausen, WuM 1975, 274 = FWW 1976, 127;… Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., III 283; Oske, GE 1978, 225, 226), kann dem aus den angeführten Gründen nicht gefolgt werden. - LG Wuppertal, 29.08.1980 - 10 S 157/80
Auszug aus KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Das Landgericht Wuppertal hat in seinen Urteilen vom 15. November 1979 - 9 S 164/79 - und vom 29. August 1980 - 10 S 157/80 - (WuM 1981, 139 und 138) ausgeführt, daß bei Mietverhältnissen, auf welche die Neubaumietenverordnung 1970 ( NMV ) anzuwenden ist, die Umlagenabrechnung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Höhe der umlagefähigen Kosten durchgeführt werden muß; innerhalb dieser Frist muß der Vermieter dem Mieter gegenüber die Erklärung der nachzuzahlenden Nebenkosten abgegeben haben mit der Folge, daß sonst der Anspruch erlischt.
- BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83
Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage
Während das Kammergericht die Frage in seinem Rechtsentscheid vom 14. August 1981 - 8 W REMiet 3471/81 = ZMR 1982, 182 = WuM 1981, 270 zwar angeschnitten, im Ergebnis aber offen gelassen hat, hält das LG Köln (WuM 1981, 282) die Fristenregelung des § 10 Abs. 2 WoBindG auf das Nachzahlungsverlangen des Vermieters nicht für anwendbar.Dabei ist allerdings zu beachten, daß entgegen einer weitverbreiteten Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. die Nachweise bei KG ZMR 1982, 182, 183 = WuM 1981, 270) allein ein längeres Zuwarten des Vermieters mit der Abrechnung zur Annahme einer Verwirkung nicht genügt.
- OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 2/82 Sie ist - soweit ersichtlich - bisher durch Rechtsentscheide noch nicht entschieden, insbesondere auch nicht durch den Rechtsentscheid des KG vom 14.8.1981 (WuM 1981, 270).
- KG, 09.09.2002 - 8 U 231/01
Keine Unwirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen aufgrund Vermögensgesetzes; …
Neben dem Zeitmoment ist weitere Voraussetzung der Verwirkung das Vorliegen besonderer Umstände, die die Feststellung rechtfertigen, dass der Schuldner bereits darauf vertrauen durfte, dass der Gläubiger die Forderung nicht, mehr geltend macht (Umstandsmoment) (KG WuM 1981, 270).
- KG, 28.02.2002 - 8 U 4735/98
Nebenkostenabrechnung ohne Vorschusserhebung
Darüber hinaus, hätte der Beklagte auch aufgrund dieses Verhaltens entsprechende Vermögensdispositionen treffen müssen, so dass seine jetzige Inanspruchnahme eine unbillige Härte bedeuten würde (vgl. KG WuM 1981, 270;… Bub/Treier/Gramlich, aaO, VI Rn. 103). - OLG Hamm, 21.02.1983 - 4 REMiet 15/82 Das Kammergericht hat nämlich bereits vor Erlaß des landgerichtlichen Vorlagebeschlusses durch Rechtsentscheid vom 14. August 1981 (WuM 1981, 270 ) klargestellt, daß der Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlageabrechnungen nicht allein dadurch verwirkt wird, daß der abrechnungspflichtige Vermieter es längere Zeit unterlassen hat, abzurechnen und den Anspruch geltend zu machen, daß vielmehr die länger andauernde Untätigkeit des Vermieters grundsätzlich nur eine der bei der Prüfung der Verwirkung zu würdigenden Umstände des Einzelfalles ist.
- OLG Schleswig, 14.11.1983 - 6 REMiet 5/82 Das Kammergericht (ZMR 1982, 182 ) hat die Frage ausdrücklich offengelassen.
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