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Rechtsprechung
   AG Berlin-Schöneberg, 11.03.1998 - 7 C 291/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18269
AG Berlin-Schöneberg, 11.03.1998 - 7 C 291/96 (https://dejure.org/1998,18269)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 11.03.1998 - 7 C 291/96 (https://dejure.org/1998,18269)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 11. März 1998 - 7 C 291/96 (https://dejure.org/1998,18269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 571
    Begründung von Wohnungseigentum durch BGB-Gesellschaft; Wohnungseigentümer nicht alleiniger Vermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 913
  • GE 1998, 683
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97

    Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

    Die Auffassung des 24. Zivilsenats des Kammergerichts und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (…aaO., desgleichen: LG Stuttgart, WuM 1988, 404; LG Berlin, GE 1989, 943 und GE 1997, 745; LG Hamburg, WuM 1994, 539 ; 1997, 47; AG Stuttgart, WuM 1988, 404; AG Schöneberg, GE 1998, 683; Teitge in ZMR 1987, 281; Beuermann in WuM 1995, 5, 6 [Nr. 18]; Sternel in MDR 1997, 315, 316; Weitemeyer in NZM 1998, 169 ff., 173), die Wohnungseigentümer, denen keiner der vermieteten Räume der Mietwohnung vom Vermieter veräußert worden ist, die also kein Sondereigentum an jener Mietwohnung oder einem der ihr zugehörigen Räume erworben haben, seien ebenfalls anstelle des bisherigen Eigentümers und Vermieters in die sich (während der Dauer ihres Eigentums?) aus dem Mietverhältnis über die zu dem fremden Wohnungseigentum gehörige Wohnung ergebenden Rechte und Verpflichtungen eingetreten, ist nach Auffassung des beschließenden Senats mit der Vorschrift des § 571 BGB nicht zu vereinbaren.
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