Rechtsprechung
| AG Berlin-Spandau, 04.09.2000 - 6 C 251/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BerlStrG § 11 Abs. 9
Kein überhöhtes Entgelt für Sondernutzung von Straßenland; Straßenüberbauung; Beweislast für Billigkeit öffentlicher Entgelte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2000, 1689
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 17.02.2003 - 8 U 392/01
Straßensondernutzungsentgelt: Anerkenntnis und Billigkeitskontrolle
Die Klägerin beruft sich auf Entscheidungen des Amtsgerichts Spandau vom 04. September 2000 (GE 2000, 1689) und Amtsgericht Schöneberg vom 30. Mai 2001 (GE 2001, 994), nach denen die Unwirksamkeit der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren als einseitige Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB unbillig sei.Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die Entscheidung des Amtsgerichts Spandau vom 04. September 2000 (GE 2000, 1689).
- AG Berlin-Schöneberg, 30.05.2001 - 5 C 445/00 Die Erhöhung des Entgelts für Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes ab 1. Mai 1999 um 150 % erscheint willkürlich und ist für den Eigentümer nicht bindend (Anschluß an AG Spandau GE 2000, 1689).
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