Rechtsprechung
| LG Erfurt, 17.08.2001 - 2 S 46/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 541 (n. F.), 150 (a. F.); ZPO § 511 a
Beschwer für Klage auf Entfernung einer Parabolantenne; optische Beeinträchtigung muß Vermieter nicht dulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2001, 1467
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 31/05
Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung …
- LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04 Hinsichtlichder Widerklageanträge zu 2) und zu 3) ist auf das Interesse der Beklagten am Empfang der zusätzlichen Programme (LG Erfurt, GE 2001, S. 1467, LG Amsberg.
Zudem belegen die im Terminvom 13.11.2003überreichtenund zur Akte genommenen Photographienauch einen Eingriffin die Außengestaltung Fassade.Zwar tragen die der Beklagtenrichtig vor, dass aufgrundder Anbringungim 11. OG die Störungdes Anblicks von der Straße aus relativ geringfügigist, der Vermieterist aber grundsätzlichnicht verpflichtet, irgendwelcheEinschränkungen für ihn schützenswerten der Fassadehinzunehmen (LG Erfurt, GE 2001, 1467).~ine Satellitenschüssel dabei auch nicht mit ist einem nur vorübergehendaufgestelltenSonnenschirm oder ähnlichenGegenständen vergleichbar,sondernstellt eine dauerhafteyeränderungdes Gesamteindrucks Fasder sade dar.
- BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 32/05
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Vermieters gegen den Mieter auf …
- LG München I, 01.02.2016 - 31 S 21423/15
Beschwer bei Klage des Vermieters auf Beseitigung einer Antenne.
Bei der Bewertung seiner Beschwer, die von derjenigen des Vermieters eigenständig zu bewerten ist und somit abweichen kann (BGHZ 124, 313, 315 ff.; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02, WuM 2005, 525, unter II 2;… vgl. Thomas/Putzo 36. Aufl. 2015 § 3 Rn. 2;… Zölller 30. Aufl. 2014 § 511 Rn. 13, 20;… vgl. Wöstmann Münchener Kommentar zur ZPO 4. Auflage 2013 § 3 Rn. 4: "Angreiferinteresseprinzip") kommt es auf die für die Beseitigung erforderlichen Aufwendungen an (LG Berlin, GE 2001, 1468) sowie auf das Interesse des Mieters am Empfang von zusätzlichen Fernsehprogrammen (vgl. LG Erfurt, GE 2001, 1467;offen gelassen in BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/059).
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