Rechtsprechung
| LG Berlin, 15.02.2002 - 63 S 234/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 543 Abs. 1, 569 Abs. 1
Schimmelpilzbefall; Gesundheitsbeeinträchtigung; Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2002, 532
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen …
Die Frage, ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährdet, lässt sich nicht allgemein beantworten und kann in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden (vgl. KG ZMR 2004, 513; KG KGR Berlin 2004, 81; LG Berlin GE 2002, 532; LG Berlin ZMR 1999, 27; LG Mainz DWW 1999, 295; LG Mannheim WuM 1988, 360;… Kinne in Kinne/Schach/Bieber, aaO, § 569 Rdnr. 4).
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