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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27198
LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02 (https://dejure.org/2002,27198)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2002 - 62 S 230/02 (https://dejure.org/2002,27198)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2002 - 62 S 230/02 (https://dejure.org/2002,27198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556
    Betriebskostenabrechnung; Belegkopien; Lockmiete; Aufgliederung von Kostenarten; Sprengwasser; Eichung von Wasseruhren; Hausmeisterkosten; Wärmemengenzähler; Zwischenablesung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2003, 121
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Er muss sich vielmehr auf die Möglichkeit, die Belege in den Räumen der Hausverwaltung einzusehen, verweisen lassen (Urteil der Kammer vom 29. April 2002, 62 S 413/91, GE 2002, 860 und Urteil vom 12. Februar 1998, 62 S 33/97).

    In einem solchen Fall sind die entsprechenden Kosten um 20 % zu kürzen (Kammer, Urteil vom 29. April 2002, Az. 62 S 413/01, GE 2002 860).

  • AG Hamburg-Wandsbek, 26.07.2001 - 714 B C 582/00

    Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Nur für solche Forderungen, die nach dem 1. Mai 2000 entstanden und fällig geworden sind, gilt der höhere Zinssatz (AG Hamburg-Wandsbeck ZMR 2001, 979).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Die Abrechnungen der Klägerin genügen den Anforderungen der Grundsatzentscheidung des BGH vom 23. November 1981(NJW 1982, 573), wonach die Abrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Kostenanteils des Mieters und die Vorauszahlungen des Mieters enthalten muss.
  • OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 REMiet 1/88
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Soweit auf die Verwendung nicht geeichter Messgeräte abgestellt wird, verkennt die Beklagte, dass eine Abrechnung auf der Grundlage einer "Pfennig-Gerechtigkeit" nicht verlangt werden kann (OLG Schleswig WUM 1991, 333 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98

    Auslegung der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Geschäftsführer einer …

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Vielmehr ist er gehalten, die Abrechnungsunterlagen einzusehen und danach seine Bedenken gegen den Kostenansatz nachvollziehbar darzulegen (OLG Düsseldorf GE 2000, 888 ff. und GE 2001, 488 ff).
  • AG Augsburg, 11.05.1995 - 3 C 693/95

    Kostentragung einer beim Auszug eines Mieters erforderlichen Zwischenablesung

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Die Rechtsprechung geht teilweise davon aus ,Immobilien Vermieten müsse diese Kosten tragen, da der die Notwendigkeit der Zwischenablesung auslösende Mieterwechsel in den Risikobereich des Vermieters falle (vgl. AG Rendsburg WuM 1981, 105, AG Braunschweig WuM 1982, 170, AG Lörrach WuM 1993, 68: AG Augsburg WuM 1996, 98).
  • AG Lörrach, 09.12.1992 - 3 C 432/92

    Anspruch einer Nutzerwechselgebühr aus gesetzlicher Grundlage oder aus …

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Die Rechtsprechung geht teilweise davon aus ,Immobilien Vermieten müsse diese Kosten tragen, da der die Notwendigkeit der Zwischenablesung auslösende Mieterwechsel in den Risikobereich des Vermieters falle (vgl. AG Rendsburg WuM 1981, 105, AG Braunschweig WuM 1982, 170, AG Lörrach WuM 1993, 68: AG Augsburg WuM 1996, 98).
  • AG Hamburg, 08.02.1995 - 45 C 1787/94

    Erstattung einer Verbrauchspauschale für einen Küchenheizkörper; Kosten einer …

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Aber auch eine Verteilung auf alle Mieter wird für zutreffend gehalten (AG Hamburg WuM 1996, 562; Ropertz WuM 1992, 291; Schmid WuM 1992, 291).
  • LG Berlin, 02.07.1999 - 64 S 177/98
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Grundsätzlich muss von der Umlagefähigkeit der Kosten der Zwischenablesung ausgegangen werden, denn sie sind Teil der Heiz- und Warmwasserkosten (LG Berlin, 64 S 177/98, GE 1999, 1129).
  • LG Berlin, 30.11.2000 - 62 S 295/00
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Dieser ist nach der Differenzhypothese zu berechnen, wobei ein Vergleich zwischen der tatsächlichen und der hypothetischen Vermögenslage des Mieters anzustellen ist (Urteil der Kammer vom 30. November 2000, 62 295/00, GE 2001, 347).
  • AG Rendsburg, 25.11.1980 - 11 C 650/80
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07

    Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr" in den …

    cc) Eine weitere Meinung stellt auf das Verursacherprinzip ab und will danach unterscheiden, wer den Auszug herbeigeführt hat: Der Vermieter oder der ausziehende Mieter (AG Lörrach, WuM 1993, 68; LG Berlin, GE 2003, 121;… von Brunn in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. 93), wobei die Verursachung teilweise mit schuldhaftem Verhalten gleichgesetzt wird.
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer …

    Bei den Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser, die nach der Systematik der Betriebskostenverordnung zwei verschiedene Positionen - Ziffer 2 (Wasserversorgung) und Ziffer 3 (Entwässerung) - betreffen, wird jedoch von einer verbreiteten Meinung eine zusammengefasste Abrechnung für zulässig erachtet, zumindest dann, wenn auch die Berechnung der Kosten für Abwasser an den Frischwasserverbrauch geknüpft ist (LG Berlin, GE 2003, 121;… Kinne, aaO;… Sternel, aaO, Rdnr. 427; aA LG Itzehoe, ZMR 2007, 539).
  • AG Brandenburg, 08.11.2010 - 34 C 16/10

    Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug

    Insofern war die Klägerin hier auch nicht gehalten, die Wasserkosten in Kosten für Trinkwasser und Abwasser aufzuteilen (vgl. LG Berlin, Das Grundeigentum 2003, Seiten 121 f. = MM 2003, Seite 106).
  • AG Bremen, 02.04.2004 - 7 C 295/03

    Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zweier Betriebskostenabrechnungen zur …

    - LG Berlin vom 14.11.2002 - 62 S 230/02 -, GE 03, 121 - LG Berlin vom 29.04.2002 - 62 S 413/01 -, GE 02, 860.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 03.08.2006 - 10 C 74/06

    Wohnraummiete: Anspruch des anwaltlich vertretenen Mieters auf Überlassung von …

    20 Der Mieter im preisfreien Wohnraum hat grundsätzlich kein Anspruch auf Überlassung von Belegkopien gegen Kostenerstattung in entsprechender Anwendung von § 29 NMV oder nach § 242 BGB gegen den Vermieter, so dass er regelmäßig darauf zu verweisen ist, am Ort der Belegverwahrung Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zu nehmen (BGH in NJW 2006, 1419, 1421; LG Berlin (62) in GE 2002, 860, LG Berlin (62) in GE 2003, 121; LG Berlin in GE 2003, 1492, 1493).
  • AG Berlin-Hohenschönhausen, 10.08.2005 - 5 C 56/05

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Kopien der …

    Entscheidend ist dabei die Überlegung, dass für den Vermieter mit der bloßen Vorlage der Unterlagen eine deutlich geringere Belastung für sich bzw. das für ihn tätige Personal entsteht, als wenn sämtliche Unterlagen kopiert und an den Mieter übersandt werden müssten (KG, GE 2004, 423f; LG Berlin, GE 2002, 860; GE 2003, 121; LG Zwickau, WuM 2003, 271;… Palandt-Weidenkaff, Komm. z. BGB, 64. Aufl. 2005, § 535, RN 97).
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