Rechtsprechung
| LG Berlin, 18.10.2002 - 96 O 61/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242
Richterliche Inhaltskontrolle eines satzungsmäßig festgelegten Vetorechts bei einer Publikumsgesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2003, 953
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 23.11.2006 - 8 U 21/06
Unwirksames Kapitalquorum zur Abwahl der Treuhand-Kommanditistin eines …
Für Publikumsgesellschaften mit eher körperschaftlicher Mitgliedschaftsstruktur wie dem hier betroffenen Umweltfonds wird in der Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1998, 1028, 1031) und im Schrifttum (…vgl. Ulmer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft, Systematischer Kommentar 4. Aufl. § 709 Rn 96 Fn 195; Lüdicke/Arndt/Götz, Geschlossene Fonds, S. 40) nämlich die Auffassung vertreten, die Mehrheit sei ausschließlich nach der Zahl der abgegebenen Stimmen unter Außerachtlassung der Enthaltungen zu bestimmen und Mehrheitsberechnungen auf der Grundlage der in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen seien "wohl" unwirksam (vgl. auch LG Berlin Grundeigentum 2003, 953 f. sowie KG aaO 950 ff.; zu beiden Entscheidungen siehe ferner Dorka, Grundeigentum 2003, 922).
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