Rechtsprechung
| BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 8
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 8
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 8 der Zivilprozessordnung (ZPO) bei einem Streit über das Bestehen oder die Dauer eines mietähnlichen oder pachtähnlichen Nutzungsverhältnisses; Übernahme eines Mietvertrages, der nach dem Recht der ehemaligen DDR abgeschlossen wurde; Vertraglicher ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 8
Streitwert über Bestand eines Nutzungsverhältnisses - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 8
Streitwert bei Streit über Bestehen oder Dauer eines miet-/pachtähnlichen Nutzungsverhältnisses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietähnliches Nutzungsverhältnis: Streit über Dauer - Wertberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2005, 204
- NZM 2005, 157
- ZMR 2005, 115
- NJ 2005, 124
- GE 2004, 1523
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.1995 - XII ZR 244/94
Beschwer bei Streitigkeiten über Bestand oder Dauer eines Miet- oder …
Auszug aus BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04
a) Für die Bemessung der Beschwer nach § 8 ZPO ist es ohne Bedeutung, ob ein Vertrag als Mietvertrag oder Pachtvertrag zu qualifizieren ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1995 - XII ZR 244/94 - WM 1996, 1064 ff.).Dessen Anwendung steht nicht entgegen, daß der ursprüngliche Vertrag nach dem Recht der ehemaligen DDR abgeschlossen und als Nutzungsvertrag bezeichnet wurde (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 1995 aaO und vom 10. Mai 2000 - XII ZR 335/99 - NJW-RR 2000, 1739 f.).
Ein solches Vertragsverhältnis hätte von Anfang an dem Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches unterlegen, so daß als Zins im Sinne des § 8 ZPO stets nur das vertraglich vereinbarte Entgelt zu berücksichtigen ist und es nicht darauf ankommt, ob das ortsübliche Entgelt höher ist oder eine Partei das vereinbarte Entgelt als unangemessen ansieht (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1995 aaO).
- BGH, 20.02.1992 - III ZR 193/90
Kündbares Mietrecht bei Grundstücksnutzung zur Stromversorgung
Auszug aus BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04
Die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks ist jedenfalls regelmäßig als Mietverhältnis zu qualifizieren (vgl. BGHZ 117, 236, 238;… Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 8. Aufl. Rdn. 1, 3 und 8 vor § 535 BGB), soweit die Überlassung nur zum Gebrauch und nicht zum Fruchtgenuß erfolgt. - BGH, 19.02.2003 - VIII ZR 205/02
Erfordernis eines Tatbestandes bei Durchführung des Berufungsverfahrens nach den …
Auszug aus BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04
Wie die Rechtsbeschwerde zutreffend erkennt, ist § 8 ZPO auch dann anzuwenden, wenn eine Herausgabeklage auf Eigentum gestützt wird und der Beklagte ein Miet- oder Pachtverhältnis einwendet, dessen Bestand oder Dauer streitig ist (vgl. BGH, Beschluß vom 7. November 2002 - LwZR 9/02 - BGHReport 2003, 757 f.).
- BGH, 10.05.2000 - XII ZR 335/99
Bemessung der Beschwer bei Räumungsklage
Auszug aus BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04
Dessen Anwendung steht nicht entgegen, daß der ursprüngliche Vertrag nach dem Recht der ehemaligen DDR abgeschlossen und als Nutzungsvertrag bezeichnet wurde (…vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 1995 aaO und vom 10. Mai 2000 - XII ZR 335/99 - NJW-RR 2000, 1739 f.). - BGH, 07.11.2002 - LwZR 9/02
Bemessung der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04
Wie die Rechtsbeschwerde zutreffend erkennt, ist § 8 ZPO auch dann anzuwenden, wenn eine Herausgabeklage auf Eigentum gestützt wird und der Beklagte ein Miet- oder Pachtverhältnis einwendet, dessen Bestand oder Dauer streitig ist (vgl. BGH, Beschluß vom 7. November 2002 - LwZR 9/02 - BGHReport 2003, 757 f.). - BGH, 22.01.1992 - XII ZR 149/91
Regelung der Nutzung und Unterhaltung von kreiseigenen Park- und Wegeflächen im …
Auszug aus BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04
Etwas anderes gilt nur, wenn das vereinbarte Entgelt keine adäquate Bewertung des Nutzungsinteresses darstellte und der Vertrag daher eher einem unentgeltlichen Nutzungsverhältnis ähnlich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91 - JURIS).
- BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07
Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung
Der Wert der Beschwer bestimmt sich, wenn der Beklagte gegenüber dem mit der Klage verfolgten Herausgabeanspruch ein streitiges vertragliches Recht zum Besitz aus Miete oder Pacht einwendet, nach § 8 ZPO (BGH, Beschl. v. 7. November 2002, LwZR 9/02, BGH-Report 2003, 757, 758; Beschl. v. 27. Okt. 2004, XII ZB 106/04, MDR 2005, 204). - BGH, 28.09.2023 - III ZB 93/22
Berufungssumme: Rechtsmittelbeschwer nach Abweisung eines …
Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Kläger einer Herausgabeklage diese allein oder in erster Linie auf einen dinglichen Anspruch wie denjenigen aus § 985 BGB stützt und sich der Beklagte demgegenüber mit einem angeblichen Miet- oder Pachtverhältnis verteidigt (Senat…, Beschluss vom 29. November 2018 aaO Rn. 1, 5 [Herausgabeanspruch aus § 985 BGB];… BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 aaO [dinglicher Herausgabeanspruch]; vom 27. Oktober 2004 - XII ZB 106/04, juris Rn. 1, 8 [Herausgabeverlangen in erster Linie aus Eigentum, hilfsweise aus gekündigtem Nutzungsverhältnis];… vom 7. November 2002 aaO Rn. 10 [dinglicher Herausgabeanspruch] …und vom 3. Dezember 1998 aaO S. 189 [dinglicher Herausgabeanspruch]). - BGH, 17.12.2009 - III ZR 66/09
Bemessung des Streitwertes i.R.d. rechtlichen Einordnung eines …
Gemäß § 8 ZPO, der auch auf Kleingartenpachtverhältnisse im Sinne des Bundeskleingartengesetzes Anwendung findet (Senat, Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04 - NJW-RR 2005, 867, 868 …sowie Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - III ZB 47/07 - NZM 2008, 461, 462 Rn. 6 …und vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08 - NJW-RR 2009, 775 Rn. 8), ist der Wert eines Rechtsstreits über den Bestand eines Miet- oder Pachtverhältnisses nach dem bisher zu entrichtenden Nutzungsentgelt zu bemessen und nicht nach dem Betrag, der nach Ansicht einer Partei als (ortsübliches) Nutzungsentgelt angemessen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - XII ZR 244/94 - WM 1996, 1064, 1065 und Beschluss vom 27. Oktober 2004 - XII ZB 106/04 - NZM 2005, 157, 158).
- BGH, 16.02.2005 - XII ZR 46/03
Streit- und Beschwerdewert für eine Räumungsklage nach vorausgegangener Kündigung
Daher kommt eine Bemessung nach dem Wert der Sache gemäß § 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - IX ZR 253/98 - NZM 1999, 189, 190; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 2004 - XII ZB 106/04 - WuM 2005, 66-67) nicht in Betracht. - BGH, 17.10.2012 - LwZR 12/11
Streitwert und Rechtmittelbeschwer des Begehrens zur Räumung und Herausgabe einer …
Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - XII ZB 106/04, NZM 2005, 157 f.) streitig, berechnet sich die Rechtsmittelbeschwer gemäß § 8 ZPO grundsätzlich nach dem Betrag des auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Entgelts. - BGH, 13.03.2014 - III ZR 295/12
Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung eines "Durchleitungsentgeltes" aufgrund …
Ein solches liegt hier ebenso wenig vor wie ein miet- oder pachtähnliches Nutzungsverhältnis (vgl. zur Anwendung des § 8 ZPO hierauf BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - XII ZB 106/04, NZM 2005, 157, 158).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.10.2004 - VIII ZR 215/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpassen des Stellens eines Vollstreckungsschutzantrages in der Berufungsinstanz
- grundeigentum-verlag.de
ZPO §§ 712, 719 Abs. 2
Einstellung der Zwangsvollstreckung; Wohnungsräumung - rechtsportal.de
ZPO § 712 § 719 Abs. 2
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2004, 1523
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.2003 - VIII ZR 121/03
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 27.10.2004 - VIII ZR 215/04
Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben (zuletzt Senatsbeschluß vom 14. Oktober 2003 - VIII ZR 121/03 m.w.Nachw.).
- BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Einstweilige Einstellung der …
Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, GE 2004, 1523 unter II mwN.; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05, WuM 2005, 735 unter II 1;… vom 18. August 2008 - VIII ZR 215/08, WuM 2008, 612 Rn. 3). - BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 208/05
Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben (zuletzt Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523, unter II m. w. Nachw.). - BGH, 13.03.2007 - VIII ZR 2/07
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Hat dies der Schuldner versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523, unter II m.w.N.; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05, WuM 2005, 735 = ZMR 2006, 33, unter II 1). - BGH, 23.05.2006 - VIII ZR 28/06
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Allerdings sind in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523 unter II m.w.Nachw.).
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