Rechtsprechung
| LG Berlin, 18.08.2005 - 67 S 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 259, 535 Abs. 2, 556 Abs. 3 Satz 3, 556 a Abs. 1 Satz 1
Vereinbarung eines Verteilerschlüssels; Vorwegabzug bei Gewerbe; rechtzeitig zur Post gegebene und dann verlorene Abrechnung; Betriebskostenabrechnung bei vermieteter Eigentumswohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2005, 1355
Wird zitiert von ... (6)
- VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den …
Zum einen beträfen die dortigen Fälle Sachverhalte, in denen die rechtzeitig aufgegebene Sendung nur verzögert zugestellt worden, nicht aber verloren gegangen sei (außer der Entscheidung des Landgerichts Berlin GE 2005, 1355).Dem Amtsgericht sei, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergäbe, zumindest das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. August 2005 (GE 2005, 1355) bekannt gewesen, wonach es der Vermieter im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten habe, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung auf dem Postweg verloren gehe.
Aus den Entscheidungsgründen ergebe sich, dass dem Amtsgericht zumindest das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. August 2005 (GE 2005, 1355) bekannt gewesen sei, wonach der Vermieter es im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten habe, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung auf dem Postweg verloren gehe.
Zwar steht der die Entscheidung des Amtsgerichts vorrangig tragenden Begründung, im Rahmen von § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB reiche die bloße rechtzeitige Absendung der Betriebskostenabrechnung für sich allein nicht aus, wenn die aufgegebene Sendung verloren gehe, da das Risiko des Nicht-Zugangs von Willenserklärungen grundsätzlich immer beim Absender liege und der Vermieter den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung zu beweisen habe, die überwiegende Meinung in Rechtsprechung - insbesondere der Berufungskammern des Landgerichts Berlin - und Literatur entgegen (vgl. LG Berlin, GE 2005, 1355 ; 2006, 1407; 2007, 1317; LG Dresden, MietRB 2004, 66; LG Potsdam, GE 2005, 1357; AG Bremen, WuM 1995, 593 [zur gleichlautenden Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 4 Neubaumietenverordnung - NMV]; AG Leipzig, ZMR 2006, 47; AG Bonn, AiZ 2006, Nr. 6 S. 61; AG Neukölln GE 2007, 727; Miedtank, ZMR 2005, 205 ;… Schmid, Mietrecht, 2006, Rn. 186;… Weitenmeyer, in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 9. Aufl. 2007, Rn. 63;… Schmid, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl. 2008, Rn. 35 a; jeweils zu § 556 BGB;… Kinne, in: Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 5. Aufl. 2008, S. 724 f.).
Zur Frage, ob der Vermieter den nicht erfolgten Zugang einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu vertreten hat, lagen im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung veröffentlichte Entscheidungen der Landgerichte Berlin (GE 2005, 1355 und 2007, 1317) und Dresden (…a. a. O.) sowie der Amtsgerichte Leipzig, Bonn und Neukölln (…jeweils a. a. O.) vor, in denen sich dieselbe Rechtsfrage stellte und anders als vom Amtsgericht beantwortet wurde.
- LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
Zugang einer Betriebskostenabrechnung beim Mieter: Beweislast für Zugang bei …
Denn entgegen der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (LG Berlin, ZK 62, Grundeigentum 2006, 1407, LG Berlin, ZK 67 Grundeigentum 2005, 1355, AG Leipzig, ZMR 2006, 47- 48) war die für die Zusendung in Anspruch genommene Post Erfüllungsgehilfe des Vermieters gemäß § 278 BGB (…vgl. Staudinger/Löwisch, BGB Neubearb. 2004, § 278 Rn. 96). - VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf …
Rn. 13 Zur Frage, ob der Vermieter den verspäteten oder nicht erfolgten Zugang einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S. von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu vertreten hat, lagen im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung veröffentlichte Entscheidungen des Landgerichts Berlin (GE 2005, 1355), des Landgerichts Potsdam (GE 2005, 1357) und des Amtsgerichts Oldenburg (ZMR 2005, 404) vor, in denen sich dieselbe Rechtsfrage stellte und anders als vom Amtsgericht beantwortet wurde.
- LG Berlin, 18.05.2006 - 62 S 59/06 hat und bei normalem Postweg mit dem rechtzeitigen Zugang rechnen durfte (AG Bremen WM 1995, 593; AG Oldenburg ZMR 2005, 204; vgl. auch LG Berlin, ZK 67, GE 2005, 1355).
- LG Berlin, 27.08.2007 - 67 S 133/06
Wohnraummiete: Ausschlussfrist bei rechtzeitig abgesandter, aber auf dem Postweg …
14 Nach der Rechtssprechung der Kammer hat ein Vermieter eine verspätete Geltendmachung von Nachforderungen dann im Sinne des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB nicht zu vertreten, wenn dieser die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zur Post gegeben und kein entsprechender Rückbrief zugegangen ist, weil ein etwaiger Verlust einer Briefsendung auf dem Postweg dem Vermieter nicht vorzuwerfen ist (Urteil der Kammer - 67 S 1/05 - vom 18.August 2005 in GE 2005, 1355 f; im Ergebnis ebenso LG Berlin - Zivilkammer - 62 S 59/06 - Urteil vom 18. Mai 2006 in GE 2006, 1407). - AG Berlin-Neukölln, 20.03.2007 - 7 C 418/06
Wohnraummiete: Nachforderung von Betriebskosten bei rechtzeitiger Absendung der …
Entsprechendes muss dann gelten, wenn die rechtzeitig ordnungsgemäß adressiert und frankierte zur Post gegebene Sendung auf dem Postweg verloren geht, also den Mieter nicht erreicht (so auch LG Berlin, GE 2005, 1355 f.).
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