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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2005 - 204 C 182/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32367
AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2005 - 204 C 182/05 (https://dejure.org/2005,32367)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 17.11.2005 - 204 C 182/05 (https://dejure.org/2005,32367)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 17. November 2005 - 204 C 182/05 (https://dejure.org/2005,32367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 164, 558
    Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten Vermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2006, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 23.01.2013 - 65 S 512/12

    Kann Hausverwaltung Mieterhönungserklärung für Vermieter abgeben?

    Dabei kann dahinstehen, ob der Offenkundigkeitsgrundsatz nicht mehr gewahrt ist, wenn bei einer Erklärung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" die Eigentümer vielfach gewechselt haben und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden (so AG Charlottenburg, Grundeigentum 2006, 61).
  • AG Berlin-Mitte, 21.06.2006 - 5 C 25/06

    Wohnraummiete: Deklaratorisches Anerkenntnis durch Annahme eines …

    Rn. 17 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.01.2006, VIII ZR 94/05, Grundeigentum 2006, 61 ff. diese Rechtsfrage ausdrücklich offen gelassen und ausgeführt, dass ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch Nachzahlung eines im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung errechneten Betrages nur solche Einwendungen ausschließe, die der Schuldner bei Abgabe der Erklärung kannte oder mit den er zumindest rechnete.
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