Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 130 Nr. 6, 519 Abs. 4; BGB § 126; BeurkG § 13 Abs. 1
"Welle" genügt nicht als Unterschrift des Berufungsschriftsatzes - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfordernis der vollständigen Namensunterschrift bei Unterzeichnung der Berufungsschrift; Qualifizierung einer Unterschrift als Paraphe
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 130 Nr. 6, 519 Abs. 4
Ordnungsgemäße Anwaltsunterschrift unter Berufung; Paraphe - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 130 Nr. 6 § 519 Abs. 4
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Wirksame Berufungseinlegung nur mit Unterschrift
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 29.12.2006 - 4 O 2133/06
- OLG Nürnberg, 14.08.2007 - 13 U 252/07
- BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07
Papierfundstellen
- GE 2008, 539
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07
Eine Unterschrift setzt danach einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt; ein Schriftzug, der als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint (Handzeichen, Paraphe), stellt demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar (BGH, Urt. v. 10. Juli 1997, IX ZR 24/97, NJW 1997, 3380, 3381 m.w.N.).Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1997, IX ZR 24/97, aaO).
- BGH, 24.07.2001 - VIII ZR 58/01
Nachweis der Echtheit der Unterschrift eines Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei bestimmenden Schriftsätzen die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers erforderlich, um diesen unzweifelhaft identifizieren zu können (siehe nur Urt. v. 24. Juli 2001, VIII ZR 58/01, WM 2001, 1866, 1867 m.w.N.).
- BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12
Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende …
Ein Schriftzug, der seinem äußeren Erscheinungsbild nach eine bewusste und gewollte Namensabkürzung darstellt, genügt den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (…BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, juris Rn. 10 und vom 21. Februar 2008 - V ZB 96/07, Grundeigentum 2008, 539). - BGH, 03.03.2015 - VI ZB 71/14
Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung der Berufungsschrift und der …
Das Berufungsgericht hat bei seiner abweichenden Beurteilung nicht hinreichend beachtet, dass für die Frage, ob eine formgültige Unterschrift vorliegt, nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben entscheidend ist, sondern es darauf ankommt, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, aaO, Rn. 11; vom 21. Februar 2008 - V ZB 96/07, Grundeigentum 2008, 539 Rn. 10 und vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, VersR 1999, 467 unter II. 1.). - LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21
Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. § …
Die Unterschrift ist von einer bewussten und gewollten Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) zu unterscheiden (BGH 21.02.2008 - V ZB 96/07 - Rn. 8; 10.07.1997 - IX ZR 24/97 - zu II 1 der Gründe mwN).
- BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 67/09
Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter …
Rn. 9 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei bestimmenden Schriftsätzen die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers erforderlich, um diesen unzweifelhaft identifizieren zu können (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97, NJW 1997, 3380, unter II 1; Beschluss vom 21. Februar 2008 - V ZB 96/07, GE 2008, 539, Tz. 8; jeweils m.w.N.).Ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, genügt dagegen den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (BGH…, Urteil vom 22. Oktober 1993, aaO, m.w.N.; BGH…, Urteil vom 10. Juli 1997, aaO; BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60, unter II 1; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008, aaO).
Das Berufungsgericht hat bei seiner abweichenden Beurteilung nicht hinreichend beachtet, dass für die Frage, ob eine formgültige Unterschrift oder lediglich ein bloßes Handzeichen vorliegt, nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben entscheidend ist, sondern es darauf ankommt, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008, aaO, Tz. 10, …und vom 28. September 1998, aaO).
- OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10
Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz
Ein Schriftzug, der nur als Namensabkürzung (Paraphe) erscheint, genügt nicht (BGH GE 2008, 539). - OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; fremdnützige …
Nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben ist entscheidend, sondern es kommt darauf an, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (BFH, Beschl. v. 26. Juni 2014 - X B 215/13 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 21. Februar 2008 - V ZB 96/07 -, Grundeigentum 2008, 539;… Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 51). - BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 71/09
Anforderungen an eine Unterschrift unter einem Schriftsatz i.R.d. Beanstandung …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei bestimmenden Schriftsätzen die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers erforderlich, um diesen unzweifelhaft identifizieren zu können (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97, NJW 1997, 3380, unter II 1; Beschluss vom 21. Februar 2008 - V ZB 96/07, GE 2008, 539, Tz. 8; jeweils m. w. N.).Ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, genügt dagegen den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (BGH…, Urteil vom 22. Oktober 1993, aaO, m. w. N.; BGH…, Urteil vom 10. Juli 1997, aaO; BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60, unter II 1; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008, aaO).
Das Berufungsgericht hat bei seiner abweichenden Beurteilung nicht hinreichend beachtet, dass für die Frage, ob eine formgültige Unterschrift oder lediglich ein bloßes Handzeichen vorliegt, nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben entscheidend ist, sondern es darauf ankommt, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008, aaO, Tz. 10, …und vom 28. September 1998, aaO).
- BGH, 27.05.2015 - IV ZB 32/14
Anforderungen an die Zustellung der Ausfertigung eines Urteils
Hingegen genügt nicht ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt (…BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2013 aaO Rn. 8;… vom 9. Februar 2010 aaO; vom 21. Februar 2008 - V ZB 96/07, juris Rn. 8; vom 28. September 1998 - II ZB 19/98, NJW 1999, 60 unter II 1; jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 15.05.2025 - 1 B 65/25
Bebauungsplan; Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr von mit einem …
Nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben ist entscheidend, sondern es kommt darauf an, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (BFH, Beschl. v. 26. Juni 2014 - X B 215/13 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 21. Februar 2008 - V ZB 96/07 -, Grundeigentum 2008, 539). - BFH, 26.06.2014 - X B 215/13
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes - …
Nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben ist entscheidend, sondern es kommt darauf an, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (BGH-Beschluss vom 21. Februar 2008 V ZB 96/07, Grundeigentum 2008, 539). - LAG Hamburg, 23.12.2020 - 8 Ta 8/20
Arbeitszeugnis - Unterschrift
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1081/18
- LAG Hamm, 02.03.2011 - 6 Sa 1731/10
Erforderlichkeit der Unterschrift unter eine Klageschrift; Wirksamkeit einer …
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1079/18
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1206/18
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1078/18
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