Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 19 T 489/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 35 a EStG
Verwalterhonorar für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festetzung des Wertes einer sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung der Aufhebung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschlüsse hinsichtlich einer Genehmigung von Einzelabrechnungen, einer Erteilung der Entlastung der Verwaltung und einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- vm-h.de
(Kurzinformation)
Verwalter-Zusatzvergütung für Ausstellen der Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen" 2006
- haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)
Haushaltsnahe Dienstleistungen - Verwalterhonorar für Bescheinigung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verwalterbescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
Verfahrensgang
- AG Neuss, 29.06.2007 - 74 II 106/07
- LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 19 T 489/07
Papierfundstellen
- NZM 2008, 453 (Ls.)
- ZMR 2008, 484
- GE 2008, 609
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- AG Neuss, 29.06.2007 - 74 II 106/07
Widerspruch eines Miteigentümers einer Wohnungseigentumsanlage gegen die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 19 T 489/07
Rn. 18 den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 29.06.2007 (Az.: 74 II 106/07 WEG) aufzuheben und nach den erstinstanzlich gestellten Anträgen zu erkennen.
- AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
Unentgeltliche Erteilung einer Aufgliederung über die Kosten der steuerlich …
Von einer Unentgeltlichkeit auszugehen, widerspricht auch nicht dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2008 (Az.: 19 T 489/07). - LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen …
Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer besteht ein Rechtschutzbedürfnis dann noch, wenn zumindest im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (Kammer, NJW 2015, 1767; LG Düsseldorf, NZM 2008, 453 = ZMR 2008, 484; Dötsch, NZM 2013, 625 [LG Düsseldorf 08.02.2008 - 19 T 489/07] [635]). - LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!
Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (Kammer Urteil vom 15. Januar 2014 - 2-13 S 28/11; LG Düsseldorf ZMR 2008, 484; Dötsch NZM 2013, 625, 635).
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Wedding, 17.10.2007 - 20 C 313/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de
BGB §§ 535, 536
Unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit durch marginale Verkleinerung der Balkonfläche; Sichtbehinderung durch vor dem Balkonfenster verlaufendes Regenfallrohr; verschlechterte Nutzbarkeit des Balkons; Regenfallrohre unter/über Putz; Balkonschwelle; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2008, 609
Wird zitiert von ... (2)
- AG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 33 C 3546/18 Da die Flächenabweichung an der Gesamtfläche der Wohnung gemessen werden muss (LG Berlin, Beschl. v. 12.04.2019 - 66 S 14/19, Rn. 8 -, juris AG Wedding, Urt. v. 17.10.2007 - 20 C 313/07, Rn. 17 - juris;… AG Wetzlar, Urt. v. 15.12.2008 - 38 C 1467/08, Rn. 3 f. - juris), liegt hier eine nur unerhebliche Abweichung des tatsächlichen vom geschuldeten Zustand und somit schon aus diesem Grund kein Sachmangel vor.
Veränderungen die sich im Zuge solcher Maßnahmen ergeben sind vom Mieter, welcher letztlich durch niedrigere Energiekosten auch von der Wärmedämmung profitiert, auch aus Klimaschutzgründen, eher hinzunehmen (AG Wedding, Urt. v. 17.10.2007 - 20 C 313/07, Rn. 17 - juris).
- AG Wetzlar, 15.12.2008 - 38 C 1467/08 Diese ist jedoch nach dem Vorgesagten mit weniger als 3 % anzusetzen (vgl. verneinend zu einer Minderung bei Verunreinigung bzw. Befeuchtung von Balkonen auch AG Münster WuM 2007, 90, 91 [AG Münster 31.07.2003 - 38 C 1643/03] und 2006, 192 sowie AG Wedding, Grundeigentum 2008, 609; jew. zit. n. juris).
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