Rechtsprechung
| KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit einzelner Klausel über unzulässige Schließungszeiten im Rahmen formularmäßig vereinbarter Betriebspflicht des Mieters
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ladenlokalmietvertrag - zeitweise Schließungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 307, 535
Unzulässiges formularmäßiges Schließungsverbot für Ladengeschäft in Einkaufszentrum; Betriebspflicht - prewest.de
, S. 22
§§ 307, 535 BGB
Mietvertrag; Ladengeschäft im Einkaufszentrum EKZ; Betriebspflicht; Unzulässigkeit zeitweiser Schließungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
Formularmäßige Vereinbarung der Unzulässigkeit zeitweiser Schließungen in einem Gewerberaummietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladengeschäft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AGB: Verbot von zeitweisen Schließungen unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zu umfangreiche Betriebspflichtregelung unwirksam
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Formularmäßiges Schließungsverbot für Ladengeschäft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formularmäßige Vereinbarung der Unzulässigkeit zeitweiser Schließungen in einem Gewerberaummietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladengeschäft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einkaufszentrum: Verbot zeitweiser Schließungen per AGB ist unwirksam! (IMR 2009, 424)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.07.2008 - 105 O 23/08
- KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Papierfundstellen
- GE 2010, 202
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07
Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale, …
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2499; NJW 1992, 436), der sich der Senat anschließt, ist von einem rechtlichen Interesse auszugehen, wenn der Gegner sich auf die Wirksamkeit einer Vertragsbedingung beruft und sich damit eines Anspruchs gegen die klagende Partei berühmt. - BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Unangemessen ist eine Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280; NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774). - BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Unangemessen ist eine Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280; NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774).
- BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90
Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen …
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Das gilt selbst dann, wenn das Betreiben des Geschäfts unrentabel ist, da die Rentabilität eines in gemieteten Räumen betriebenen Geschäftes bzw. Unternehmens grundsätzlich in die wirtschaftliche Risikosphäre des Mieters fällt und die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht insoweit im Regelfall nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten ist (…Schmidt/ Futterer/ Eisenschmidt, Mietrecht, 9. Auflage, § 535, Rdnr.222; Hamann, Die Betriebspflicht des Mieters bei Geschäftsraummietverhältnissen, ZMR, 2001, 581;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rdnr.609;… Bub/Treier, Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.A, Rdnr.938;… Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Kap.23, Rdnr.17; Gather, Konkurrenzschutz und Betriebspflicht bei der Geschäftsraummiete, DWW 2007, 94; BGH, Urteil vom 19.7.2000, XII ZR 252/98; BGH, NJW-RR 1992, 1032; KG KGR 2003, 315). - BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91
Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2499; NJW 1992, 436), der sich der Senat anschließt, ist von einem rechtlichen Interesse auszugehen, wenn der Gegner sich auf die Wirksamkeit einer Vertragsbedingung beruft und sich damit eines Anspruchs gegen die klagende Partei berühmt. - BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83
Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Unangemessen ist eine Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280; NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774). - OLG Naumburg, 15.07.2008 - 9 U 18/08
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei …
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Die zeitweilige Schließung eines derartigen Geschäftes aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen oder Betriebsferien ist branchenuntypisch; es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Klägerin ein berechtigtes Interesse an einer derartigen vorübergehenden Schließung haben könnte (…vgl. insoweit Bub/Treier, a.a.O., III.A. Rdnr.938;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Rdnr.228; OLG Naumburg, NZM 2008, 772). - BGH, 19.07.2000 - XII ZR 252/98
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
Das gilt selbst dann, wenn das Betreiben des Geschäfts unrentabel ist, da die Rentabilität eines in gemieteten Räumen betriebenen Geschäftes bzw. Unternehmens grundsätzlich in die wirtschaftliche Risikosphäre des Mieters fällt und die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht insoweit im Regelfall nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten ist (…Schmidt/ Futterer/ Eisenschmidt, Mietrecht, 9. Auflage, § 535, Rdnr.222; Hamann, Die Betriebspflicht des Mieters bei Geschäftsraummietverhältnissen, ZMR, 2001, 581;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rdnr.609;… Bub/Treier, Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.A, Rdnr.938;… Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Kap.23, Rdnr.17; Gather, Konkurrenzschutz und Betriebspflicht bei der Geschäftsraummiete, DWW 2007, 94; BGH, Urteil vom 19.7.2000, XII ZR 252/98; BGH, NJW-RR 1992, 1032; KG KGR 2003, 315).
- OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in den AGB des Betreibers eines …
Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob das Untersagen zeitweiser Schließungen auch für Inventuren einen Mieter im Sinne des § 307 BGB unangemessen benachteiligt oder nicht (so jedenfalls KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - Rn. 28).Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Regelung dann nicht hinreichend transparent ist, wenn der Mietvertrag ein neu gegründetes und noch nicht in Betrieb befindliches Einkaufszentrum beträfe (aus diesem Grunde haben die Transparenz jedenfalls nicht in Frage gestellt BGH, NJW 2007, 2176; KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - und LG Kassel, Urteil vom 20.08.2015 - 11 O 4173/15 -, wobei nicht ersichtlich ist, ob und wie lange in den zugrunde liegenden Fällen die Einkaufszentren bereits bestanden).
- OLG Dresden, 15.07.2015 - 5 U 597/15
Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Gewerberaummietvertrag
Die Beklagten können sich insoweit auf das Urteil des Kammergerichts vom 05.03.2009 (8 U 177/08, NJOZ 2010, 149, Bl. 86-89 dA) berufen, welches in einer vergleichbaren Regelung zur Offenhaltungspflicht in einem Geschäftsraummietvertrag eine unangemessene Benachteiligung des Mieters unter dem Gesichtspunkt erblickt hat, dass dieser mangels Erlaubnis zur vorübergehenden Schließung der Geschäftsräume jedenfalls seine Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht ausführen könnte.Die Betriebspflicht einerseits und die Offenhaltungspflicht andererseits lassen sich auch inhaltlich voneinander abgrenzen, denn mit der Betriebspflicht wird dem Mieter die Verpflichtung auferlegt, die angemieteten Geschäftsräume zu einem bestimmten Zweck tatsächlich zu nutzen, während die Offenhaltungspflicht regelt, dass er die Geschäftsräume zu bestimmten Zeiten nicht schließen darf (ebenso OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2008, 9 U 18/08, NZM 2008, 772; KG, Urteil vom 05.03.2009, a.a.O.; Beschluss vom 28.01.2013, 8 W 5/13, NZM 2013, 731, Bl. 130-132 dA; Beschluss vom 17.11.2014, 8 U 114/14, ZMR 2015, 117, Bl. 127-130 dA).
- KG, 28.01.2013 - 8 W 5/13
Gewerberaummietvertrag: Sinn der Vereinbarung einer Betriebspflicht; Verweisung …
Zum einen dürfte das Verbot zeitweiser Schließungen, anders als in dem vom Senat am 5. März 2009 - 8 U 177/08 - entschiedenen Fall wirksam sein, da hier die zeitweise Schließung jedenfalls mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist.Zum anderen hätte eine etwaige Unwirksamkeit dieses Verbots der zeitweisen Schließung nicht die Unwirksamkeit der übrigen in § 11 enthaltenen Regelung zur Folge (vgl. KG, Grundeigentum 2010, 202).
- KG, 17.11.2014 - 8 U 114/14
Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz eines einstweiligen …
Zum einen dürfte das Verbot zeitweiser Schließungen, anders als in dem vom Senat am 5. März 2009 - 8 U 177/08 - entschiedenen Fall wirksam sein, da hier stunden- oder tageweise Schließungen jedenfalls mit Zustimmung des Vermieters zulässig sind.Zum anderen hätte eine etwaige Unwirksamkeit dieses Verbots der zeitweisen Schließung nicht die Unwirksamkeit der übrigen in § 8 enthaltenen Regelung zur Folge (vgl. KG, Grundeigentum 2010, 202 und KG, MDR 2013, 511 ).
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