Rechtsprechung
| KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 WoEigG, § 49a GKG
Wohnungseigentum: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 49a Abs. 1
Streitwert eines Antrags auf Zustimmung zur Veräußerung eines WEG -Miteigentumsanteils - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert eines Antrags auf Zustimmung zur Veräußerung eines WEG-Miteigentumsanteils
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum - Wie hoch ist der Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 23.01.2015 - 75 C 85/14
- LG Berlin, 24.11.2015 - 85 T 60/15
- KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16
Papierfundstellen
- GE 2017, 1228
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10
Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung …
Auszug aus KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16
Zur Begründung führt es aus, es folge der Rechtsmeinung des OLG Celle vom 18. August 2010 - 4 W 145/10, das es auch unter Zugrundelegung des § 49a GKG für sachgerecht halte, nur einen Bruchteil des Verkehrswertes für den Streitwert in Ansatz zu bringen.Rn. 17 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) könnten nicht verwertet werden; denn sie stützten sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spreche, oder auf § 48 WEG, und bezögen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewesen sei.
Insoweit ist zum einen zu berücksichtigen, dass diverse Vertreter der Ansicht, die auch schon bisher eine Festsetzung des Geschäftswerts eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung eines Wohn- bzw. Teileigentums mit einem Bruchteil von 10 % bis 20 % des Kaufpreises angenommen haben, dies weder mit § 30 KO noch § 48 WEG begründet haben, sondern vielmehr lediglich das klägerische Interesse an der Erlangung der Zustimmung bewertet haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2010 - 4 W 145/10).
- OLG München, 07.05.2014 - 32 W 681/14
Streitwert der Klage auf Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von …
Auszug aus KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16
Rn. 15 aa) Einerseits wird die Ansicht vertreten, der Streitwert sei mit dem vollen Wert des Kaufpreises anzusetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 32 W 681/14 WEG; OLG Hamm, Beschluss vom 14. April 2015 - I-15 W x 112/15;… Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar 14. Auflage 2016, Rn. 6396;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 6. Auflage 2015, Rn. 236, Seite 555;… Herget in Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 3 Stichwort: Wohnungseigentum).Damit decke sich ihr Interesse mit dem Verkaufsinteresse, so dass maßgebend das Einzelinteresse des Klägers sei (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 14. April 2015 - 15 Wx 112/15, Rn. 8 nach juris unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14).
- OLG Hamm, 14.04.2015 - 15 Wx 112/15
Streitwert einer Klage auf Zustimmung des Verwalters einer WEG -Anlage zur …
Auszug aus KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16
Damit decke sich ihr Interesse mit dem Verkaufsinteresse, so dass maßgebend das Einzelinteresse des Klägers sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. April 2015 - 15 Wx 112/15, Rn. 8 nach juris unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14). - OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07
Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des …
Auszug aus KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16
Das OLG Frankfurt hat mit seinem Beschluss vom 12. November 2007 - 20 W 395/07 ebenfalls eine Festsetzung auf 10 % bis 20 % des vereinbarten Kaufpreises für zutreffend erachtet und dabei zum einen auf Gründe eines effektiven Rechtsschutzes und zum anderen darauf abgestellt, dass die verweigerte Zustimmung nicht zu einem generellen Veräußerungsverbot führte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 2007 - 20 W 395/07, Rn. 6 nach juris). - BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89
Auszug aus KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16
Rn. 17 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) könnten nicht verwertet werden; denn sie stützten sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spreche, oder auf § 48 WEG, und bezögen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewesen sei.
- BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17
Wohnungseigentumssache: Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur …
Nach anderer Ansicht ist lediglich ein Bruchteil von 10 % bis 20 % des Kaufpreises anzusetzen (vgl. KG, Grundeigentum 2017, 1228;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., Nach § 50 Rn. 13 "Veräußerungszustimmung";… BeckOK WEG/Elzer, Stand 1.10.2017, § 43 Rn. 223 "Veräußerungszustimmung";… Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 4. Aufl., § 12 Rn. 163;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., §§ 49a, 50 GKG Rn. 11 "Veräußerung"; zu § 30 KostO aF vgl. OLG Frankfurt, NZM 2009, 624; OLG Celle, ZWE 2011, 93, 94).
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