Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 08.12.2004 - 2 A 458/04.Z |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitpunkt der Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes bei Aushändigung durch einen Boten; Gelangen eines Verwaltungsaktes in den Machtbereich des Adressaten bei Übergabe durch einen Boten
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 15.09.2004 - 8 K 577/04
- OVG Brandenburg, 08.12.2004 - 2 A 458/04.Z
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 565
- GK 2005, 174
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.03.1990 - X R 104/88
Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt …
- BFH, 27.06.2001 - X B 23/01
Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.12.2004 - 2 A 458/04
Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des erkennenden Senates (BFH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - X B 23/01 -, BFH NV 2001, 1529; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss des Senats vom 30. September 2003 - 2 B 180/03 - NVwZ 2004, 507 m.w.N.) ist geklärt, dass die Bekanntgabe eines Abgabebescheides - dessen Zustellung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist - durch Aushändigung bzw. Überbringung seitens eines Bediensteten oder eines Boten der Körperschaft, die den Abgabebescheid erlassen hat, zulässigerweise erfolgen kann, obwohl diese Form der Zustellung in § 122 AO nicht ausdrücklich erwähnt ist. - OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Regeln der Fristenberechnung; …
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.12.2004 - 2 A 458/04
Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des erkennenden Senates (BFH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - X B 23/01 -, BFH NV 2001, 1529; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss des Senats vom 30. September 2003 - 2 B 180/03 - NVwZ 2004, 507 m.w.N.) ist geklärt, dass die Bekanntgabe eines Abgabebescheides - dessen Zustellung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist - durch Aushändigung bzw. Überbringung seitens eines Bediensteten oder eines Boten der Körperschaft, die den Abgabebescheid erlassen hat, zulässigerweise erfolgen kann, obwohl diese Form der Zustellung in § 122 AO nicht ausdrücklich erwähnt ist. - FG Saarland, 19.08.1992 - 1 K 87/92
Abgabenordnung; persönliche Übergabe maschinell erstellter Steuerbescheide
Auszug aus OVG Brandenburg, 08.12.2004 - 2 A 458/04
Die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Bekanntgabeadressaten ist nicht unbedingt erforderlich (vgl. BFH, Urteil vom 14. März 1990 - X R 104/88 -, BFHE 160, 207; FG des Saarlandes, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92 -, EFG 1993, S. 196).
- VG München, 24.03.2011 - M 10 K 09.5883
Herstellungsbeiträge; Nacherhebung; Entstehung des Beitrags; Verjährung; Kenntnis …
Aber eine Abstufung innerhalb der Satzung ist dann nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht erforderlich, wenn es sich nur um vereinzelt auftretende Sonderfälle handelt, die nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der erschlossenen Grundstücke ausmachen (BVerwG vom 19.9.1983 KStZ 1984, 9;… BayVGH vom 29.11.2007 a.a.O.; vom 17.2.2005 GK 2005, 174; vom 6.12.2001 BayVBl 2002, 635; vom 24.10.1996 Az. 23 B 93.3172).
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