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Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 30.05.1997 - GR 1/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8748
StGH Baden-Württemberg, 30.05.1997 - GR 1/97 (https://dejure.org/1997,8748)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.1997 - GR 1/97 (https://dejure.org/1997,8748)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - GR 1/97 (https://dejure.org/1997,8748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einspruch gegen eine Landtagswahl; Verfassungswidrigkeit der Verbindung der Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl im Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg; Gebot des Zweistimmensystems

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen eine Landtagswahl; Verfassungswidrigkeit der Verbindung der Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl im Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg; Gebot des Zweistimmensystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 241
  • VBlBW 1997, 338
  • DÖV 1997, 731
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.05.1997 - GR 1/97
    Dies trifft beim Beteiligten ... nicht zu, denn die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags, die er angefochten hat und die allein Gegenstand des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshofist (StGH Bad.-Württ. Beschluß vom 8.8.1977 GR 3/76), hat nicht die Verletzung subjektiver Rechte zum Gegenstand (BVerfGE 22, 277, 281) [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvC 4/62] und dient nicht dem Schutz subjektiver Rechte des Einzelnen auf ordnungsmäßige Durchführung der Wahl, sondern allein der Erzielung einer gesetzmäßigen Zusammensetzung des Landtags (StGH Bad.-Württ. Beschluß vom 10.7.1981 GR 3/80 im Anschluß an BVerfGE 1, 430 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvC 5/52]).

    Selbst eine denkbare Verletzung subjektiver Rechte bei der Wahl bildet nicht den Gegenstand, sondern nur den Anlaß für eine Überprüfung der Entscheidung des Landtags durch den Staatsgerichtshof (BVerfGE 22, 281 f [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvC 4/62]ür die Beschwerde nach Art. 43 GG ).

    Selbst eine denkbare Verletzung subjektiver Rechte bei der Wahl selbst bildet nicht den Gegenstand, sondern nur den Anlaß für eine Überprüfung der Entscheidung des Landtags durch den Staatsgerichtshof (BVerfGE 22, 281 f [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvC 4/62]ür die Beschwerde nach 41 GG ), die eben nur bei genügender Bedeutung der Sache erfolgen soll.

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.05.1997 - GR 1/97
    Dies trifft beim Beteiligten ... nicht zu, denn die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags, die er angefochten hat und die allein Gegenstand des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshofist (StGH Bad.-Württ. Beschluß vom 8.8.1977 GR 3/76), hat nicht die Verletzung subjektiver Rechte zum Gegenstand (BVerfGE 22, 277, 281) [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvC 4/62] und dient nicht dem Schutz subjektiver Rechte des Einzelnen auf ordnungsmäßige Durchführung der Wahl, sondern allein der Erzielung einer gesetzmäßigen Zusammensetzung des Landtags (StGH Bad.-Württ. Beschluß vom 10.7.1981 GR 3/80 im Anschluß an BVerfGE 1, 430 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvC 5/52]).
  • StGH Baden-Württemberg, 12.08.2002 - GR 4/01

    Enge Fristen und Quorum für Wahlprüfungsbeschwerden sind mit der Landesverfassung …

    Der Staatsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben diese Einschränkung in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. StGH, Beschluss vom 30.05.1997 - GR 1/97 -, ESVGH 47, 241; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.1952 - 1 BvC 5/52 -, BVerfGE 1, 430 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvC 5/52];… Beschluss vom 06.10.1981, a.a.O. ).

    Es dient der Gewährleistung einer gesetzmäßigen Zusammensetzung des Landtags und damit dem Schutz des objektiven Wahlrechts, nicht jedoch dem Schutz subjektiver Rechte des Einzelnen auf ordnungsgemäße Durchführung der Wahl (StGH, Beschluss vom 30.05.1997 a.a.O.;… Morlok, in: Dreyer , GG-Kommentar, Band II, 1998, Art. 41 Rdnr. 7).

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