Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,547
BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62 (https://dejure.org/1963,547)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1963 - Ib ZB 21/62 (https://dejure.org/1963,547)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1963 - Ib ZB 21/62 (https://dejure.org/1963,547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer Käse" - Rechtswirksamkeit der Käseverordnung (KäseVO) - Zulässigkeit der Verwendung des Wortes "Schweizer"in einem Warenzeichen für Käse - Ansehen jeder unter Strafdrohung gestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 987
  • GRUR 1964, 136
  • DB 1963, 1495
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Von einem Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ist auszugehen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittlicher, politischer oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung darstellt (vgl. zu § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG BGH, Beschluss vom 18. September 1963 - Ib ZB 21/62, GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer; zu § 1 UWG aF BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - I ZR 91/93, BGHZ 130, 5, 9 ff. - Busengrapscher; zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG BPatG, MarkenR 2011, 235, 236; vgl. auch zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. f GMV EuG, Urteil vom 5. Oktober 2011 - T526/09, GRUR Int. 2012, 247 Rn. 14 ff. - PAKI).
  • BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 116/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN" - keine unerträgliche Verletzung des Scham-

    Gegen die guten Sitten verstoßen Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken oder eine grobe Geschmacksverletzung enthalten (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer).
  • BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 31/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes

    Dabei kommt es nicht auf eine Mehrheit im rechnerischen Sinne, sondern darauf an, ob eine Marke geeignet ist, das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung enthält (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht