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   BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88   

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https://dejure.org/1990,321
BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88 (https://dejure.org/1990,321)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1990 - I ZR 298/88 (https://dejure.org/1990,321)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - I ZR 298/88 (https://dejure.org/1990,321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkungseinwand - Kennzeichnungsrechtlicher Unterlassungsanspruch - Verwechlungsgefahr - Farbmeß-Datenverarbeitungsanlagen - Computerformulare - Firmenbezeichnung - Kennzeichnungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 Abs. 1
    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der Verschmelzung; Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Branchennähe; Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    UWG § 16 Abs. 1
    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der Verschmelzung; Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Branchennähe; Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1318
  • MDR 1990, 984
  • GRUR 1990, 1042
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Zu berücksichtigen sein kann auch, ob sich die Unternehmen mit ihren Produkten auf dem Markt tatsächlich begegnen, mithin jedenfalls eine Überschneidung der Kreise der Adressaten der jeweiligen Leistungen gegeben ist (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - I ZR 298/88, GRUR 1990, 1042, 1045 = WRP 1991, 83 - Datacolor; Urteil vom 21. November 1996 - I ZR 149/94, GRUR 1997, 468, 470 = WRP 1997, 1093 - NetCom I; BGH, GRUR 2006, 937 Rn. 38 - Ichthyol II; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 15 MarkenG Rn. 54).

    Denn wegen der Vielfalt und Differenziertheit des Angebotes in diesem Bereich kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass sich die Unternehmen allein wegen des Bezugs zur Informationstechnologie am Markt begegnen (vgl. zur elektronischen Datenverarbeitung BGH, GRUR 1990, 1042, 1044 f. - Datacolor; GRUR 1997, 468, 470 - NetCom I; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262, 263 = WRP 2005, 338 - soco.de).

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Auch die durch die rechtsverletzende Benutzung gewonnene Bekanntheit eines Zeichens kann einen Besitzstand von beachtlichem Wert darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1989 - I ZR 191/87, GRUR 1992, 329, 333 [juris Rn. 83] = WRP 1990, 613 - AjS Schriftenreihe; Urteil vom 7. Juni 1990 - I ZR 298/88, GRUR 1990, 1042, 1046 [juris Rn. 42] = WRP 1991, 83 - Datacolor, mwN).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

    a) Der Erfolg des auf § 242 BGB beruhenden Verwirkungseinwands gegenüber einem kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch hängt davon ab, ob durch eine längerdauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - I ZR 298/88, GRUR 1990, 1042, 1046 = WRP 1991, 83 - Datacolor).
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