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   BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95   

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https://dejure.org/1998,668
BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95 (https://dejure.org/1998,668)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1998 - I ZR 222/95 (https://dejure.org/1998,668)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1998 - I ZR 222/95 (https://dejure.org/1998,668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umwelt- Bonus - Stadtwerke einer kommunalen Gebietskörperschaft - Umrüstung einer Heizungsanlage auf Erdgasbetrieb - Einbau einer Gaszentralheizung - Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb i.S. d. § 1 UWG

  • werbung-schenken.de

    -- DM Umwelt-Bonus

    UWG § 1
    übertriebenes Anlocken, 1.000

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "1.000,-- DM Umwelt-Bonus"; Wettbewerbswidrigkeit eines Zuschusses bei der Umstellung auf Erdgas

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1497
  • ZIP 1998, 1416
  • MDR 1999, 52
  • GRUR 1999, 256
  • BB 1998, 1659
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Durch ihre Beteiligung an einem zur Erzeugung von Fernwärme bestimmten Blockheizkraftwerk nimmt die Beklagte in privatwirtschaftlicher Form eine Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr, auch wenn sie zur Erfüllung dieser Aufgabe öffentliche Sach- oder Finanzmittel einsetzt (BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000 DM Umwelt-Bonus).

    Die öffentliche Hand, die sich privatwirtschaftlich betätigt, darf sich allerdings bei der Wahrnehmung ihrer erwerbswirtschaftlichen Betätigung nicht dadurch einen unsachlichen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern verschaffen, daß sie ihre hoheitlichen Befugnisse zur Verbesserung ihrer privatwirtschaftlichen Interessen und zur Förderung ihres Wettbewerbs einsetzt oder die privaten Mitbewerber mit Mitteln verdrängt, die diesen nicht zugänglich sind, ihr dagegen aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Sonderstellung zur Verfügung stehen, etwa indem sie eine öffentlich-rechtliche Monopolstellung ausnutzt (vgl. BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1999, 256, 257 - 1.000 DM Umwelt-Bonus).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Im allgemeinen ist aber davon auszugehen, daß der verständige Verbraucher mit den Marktgegebenheiten vertraut ist und sich nicht vorschnell durch das Angebot einer besonderen Vergünstigung zum Vertragsschluß verleiten läßt (vgl. BGH GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000 DM Umwelt-Bonus; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set; Urt. v. 17.2.2000 - I ZR 239/97, GRUR 2000, 820, 821 = WRP 2000, 724 - Space Fidelity Peep-Show).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Die öffentliche Hand, die sich privatwirtschaftlich betätigt, darf sich bei der Wahrnehmung ihrer erwerbswirtschaftlichen Betätigung nicht dadurch einen unsachlichen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern verschaffen, daß sie ihre hoheitlichen Befugnisse zur Durchsetzung ihrer privatwirtschaftlichen Interessen und zur Förderung ihres Wettbewerbs einsetzt oder die privaten Mitbewerber mit Mitteln verdrängt, die diesen nicht zugänglich sind, ihr dagegen aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Sonderstellung zur Verfügung stehen, etwa indem sie eine öffentlich-rechtliche Monopolstellung ausnutzt (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000 DM Umwelt-Bonus; Urt. v. 9.7.2002 - KZR 30/00, Umdr. S. 8 - Fernwärme für Börnsen).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Der Verbraucher wird sich mit dem Erwerb eines Treppenliftes daher erfahrungsgemäß nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung von Vergleichsangeboten befassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000, DM Umwelt-Bonus; Urteil vom 13. November 2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 251 = WRP 2004, 345 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Es müssen somit zwei Preise einander gegenübergestellt werden, der Normalpreis und der davon abgeleitete niedrigere Ausnahmepreis (BGHZ 99, 69, 70 f. - Unternehmeridentität; BGH, Urt. v. 28.4.1994 - I ZR 68/92, GRUR 1994, 743, 745 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000,-- DM Umwelt-Bonus).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 212/00

    Werbung mit einer "umgekehrten Versteigerung"

    Der angesprochene durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Verbraucher, der sich mit dem Erwerb des beworbenen Pkws befaßt, wird von dem Angebot erfahrungsgemäß nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung von Vergleichsangeboten, die im allgemeinen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und unschwer zugänglich sind, Gebrauch machen (vgl. BGH, Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000,-- DM Umwelt-Bonus).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

    Der Verbraucher wird sich mit dem Erwerb des beworbenen Pkw erfahrungsgemäß nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung von Vergleichsangeboten befassen (BGH, Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000,-- DM Umwelt-Bonus; BGH GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09

    Wettbewerb der öffentlichen Hand: Kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Anspruch

    Das ist grundsätzlich möglich, denn § 8 UWG und § 33 GWB begründen einen Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen; besteht eine solches Verhalten in einer bestimmten Finanzierung oder Preisgestaltung, kann deren Unterlassen gefordert werden (vgl. BGH NJW 1982, 2125; NJW 1987, 60; NJW-RR 2005, 1562; NJW-RR 1998, 1497).

    Die öffentliche Hand, die sich privatwirtschaftlich betätigt, darf sich nicht dadurch einen unsachlichen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern verschaffen, dass sie ihre hoheitlichen Befugnisse zur Durchsetzung ihrer privatwirtschaftlichen Interessen und zur Förderung ihres Wettbewerbs einsetzt oder die privaten Mitbewerber mit Mitteln verdrängt, die diesen nicht zugänglich sind, ihr aber aufgrund der öffentlich-rechtlichen Sonderstellung zur Verfügung stehen, etwa indem sie eine öffentlich-rechtliche Monopolstellung ausnutzt (BGH NJW 2003, 752; NJW-RR 1998, 1497 -Umweltbonus-).

    Je überragender die Marktstellung, je geringer der Restwettbewerb und je höher die Marktzutrittschancen sind, desto genauer kann das Verhalten des betreffenden Unternehmens daraufhin zu überprüfen sein, ob es seiner marktbedingt gesteigerten Verantwortung genügt (BGH NJW-RR 1998, 1497 - Umweltbonus).

    Eine Preisunterbietung durch Unternehmen der öffentlichen Hand im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb ist nicht schon deshalb unlauter, weil die öffentliche Hand im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe auf öffentliche Sach-, Personal- und Finanzmitte! zurückgreifen kann (BGH GRUR 1987, 116, 118; BGH NJW-RR 1998, 1497) oder ihre Kostenstruktur günstiger als die der Mitbewerber ist.

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 147/98

    Eröffnungswerbung

    Unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens kann eine Werbung zu untersagen sein, wenn dem Umworbenen ein Geschenk oder eine sonstige Vergünstigung in Aussicht gestellt und dadurch eine so starke Anziehungskraft auf ihn ausgeübt wird, daß die Rationalität der Nachfrageentscheidung verdrängt wird (BGH, Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000 DM Umwelt-Bonus).
  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 197/04

    UWG -Recht - "Zinsbonus Volltreffer"; Abhängigkeit des Zinssatzes vom

    Bei beträchtlichen Investitionen entscheidet sich der Verbraucher erfahrungsgemäß nur nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile für ein Produkt (vgl. BGH GRUR 1999, 256, 257 f. - "Umwelt-Bonus"; GRUR 2003, 626, 627 - "Umgekehrte Versteigerung II"; WRP 2004, 345, 347 - "Umgekehrte Versteigerung im Internet") und lässt sich - ebenso wie bei Angabe eines festen Zinssatzes - nicht zu einem Vertragsschluss vorrangig wegen des spielerischen Elements verleiten (vgl. BGH GRUR 2003, 626, 627 f. - "Umgekehrte Versteigerung II").
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 146/00

    Werbung mit "umgekehrter Versteigerung" nicht wettbewerbswidrig

  • OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12

    Konzertveranstaltungen, Staatlich geförderte Konzerttätigkeit -

  • OLG München, 10.03.2005 - U (K) 1672/04

    Wettbewerbsrecht - Bahnverkehrsgarantie in einem Erbbaurechtsvertrag;

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07

    Konzessioniertes Glücksspiel

  • VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 4418/05

    Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 4 U 187/07

    Zur irreführenden Werbung bei Strompreisvergleich

  • BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft eines Wortes

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02

    Rechtmäßigkeit von Werbung für preisvergünstigte Stromlieferungsverträge deren

  • KG, 24.11.2000 - 5 U 7264/00

    Werbung mit kostenloser "de"-Adresse

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99

    Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

  • OLG Zweibrücken, 27.04.2000 - 4 U 285/99
  • BPatG, 19.01.2000 - 26 W (pat) 74/99
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