Rechtsprechung
BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Custodiol I
Verordnung Nr. 1768/92 EWG des Rates über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Art. 3 Buchst. a; PatG 1981 §§ 16 a, 49 a
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erzeugnis - Zutat - Grundpatent - Mengenbereich - Europäisches Patent - Rechtsbeschwerde - Schutzzertifikat - Schutzbereich eines Patents - Höchstschutzdauer
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Verordnung Nr. 1768/92 EWG des Rates über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Art. 3 Buchst. a; ; PatG 1981 § 16 a; ; PatG 1981 § 49 a
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Patentrecht
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Kurzfassungen/Presse
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Custodiol I
Papierfundstellen
- GRUR 2002, 523
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88
Schutzbereich eines Patents
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 f. - Ionenanalyse; Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).Dabei fordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, daß der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Patentansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. - Schwermetalloxidationskatalysator; Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; v. 20.4.1993 - X ZR 6/91, GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I).
Da es Sache des Anmelders ist, dafür zu sorgen, daß in den Patentansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung), darf der Leser der Patentschrift annehmen, daß dem auch bei der Aufnahme von Zahlenangaben in die Formulierung der Patentansprüche genügt worden ist.
- BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91
Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe - …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).Sie stehen in Einklang mit dem Protokoll über die Auslegung von Art. 69 Abs. 1 EPÜ (BGBl. 1976 II 1000), das nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 84, 93 f. - Schwermetalloxidationskatalysator; Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung) auch zur Auslegung von § 14 PatG heranzuziehen ist.
Da es Sache des Anmelders ist, dafür zu sorgen, daß in den Patentansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (…Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung), darf der Leser der Patentschrift annehmen, daß dem auch bei der Aufnahme von Zahlenangaben in die Formulierung der Patentansprüche genügt worden ist.
- BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98
Bratgeschirr
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 f. - Ionenanalyse;… Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).Ebenso wie die Gleichwirkung nicht ohne Orientierung am Patentanspruch festgestellt werden kann (Einzelheiten hierzu Sen. Urt. v. 28.6.2000, X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr), müssen (3.) darüber hinaus die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muß, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, daß der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht.
- BGH, 12.05.1992 - X ZB 11/90
Grenzwertangaben eines Mengenbereichs von Komponenten einer Legierung - …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Die Aufnahme von Zahlen- oder Maßangaben in den Anspruch verdeutlicht, daß sie den Schutzgegenstand des Patents mitbestimmen und damit auch begrenzen sollen (Sen., BGHZ 118, 210, 218 f. - Chrom-Nickel-Legierung).Dies gilt grundsätzlich auch für Zahlenbereiche mit Grenzwerten (vgl. Sen., BGHZ 118, 210, 218 f. - Chrom-Nickel-Legierung;… vgl. auch White, The C.I.P.A. Guide to the Patents Act, 5. Aufl., Part III, Section 125 Rdn. 22 mit Hinweis auf die soweit ersichtlich - insoweit - unveröffentlichten Entscheidungen Lubrizol v. Esso und Goldschmidt v. EOC Belgium).
- BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87
Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Dabei fordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, daß der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Patentansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. - Schwermetalloxidationskatalysator;… Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; v. 20.4.1993 - X ZR 6/91, GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I).Sie stehen in Einklang mit dem Protokoll über die Auslegung von Art. 69 Abs. 1 EPÜ (BGBl. 1976 II 1000), das nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 84, 93 f. - Schwermetalloxidationskatalysator;… Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung) auch zur Auslegung von § 14 PatG heranzuziehen ist.
- BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme;… Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 f. - Ionenanalyse;… Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
- BGH, 06.11.1990 - X ZR 55/89
Umfang des Schutzbereichs eines europäischen Patents
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt;… vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 41/89
Umfang des Patentschutzes
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt; vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand). - BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82
"Melkstand"; Umfang des Patentschutzes
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt;… vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand). - BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme;… Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung). - BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
- BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
- BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91
Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung
- BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf
- EuGH, 16.09.1999 - C-392/97
Farmitalia
- BPatG, 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99
Schutzumfang eines Grundpatents bei ergänzendem Schutzzertifikat für Arzneimittel
- LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21
Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account
Zwar kann eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung gemäß § 23 UrhG auch dann vorliegen, wenn das abhängige Werk das benutzte als solches unverändert wiedergibt, denn es ist nicht entscheidend, ob für die Bearbeitung das Original oder ein sonstiges Werkstück in seiner Substanz verändert wurde (BGH, GRUR 2002, 523, 533 - Unikatrahmen; BGH, GRUR 1990, 669, 673 - Bibelreproduktion). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01
Custodiol II
Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen; über die Rechtsbeschwerde der Klägerin war bei Schluß der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren noch nicht entschieden; sie ist Gegenstand des gleichzeitig mit dieser Entscheidung verkündeten, zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschlusses X ZB 12/00 - Custodiol I. - BPatG, 16.06.2009 - 3 Ni 49/07 Ausgangspunkt und maßgebliche Grundlage dafür, was durch das Streitpatent unter Schutz gestellt ist, ist somit der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche (st. Rspr. vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung sowie BGH GRUR 2002, 523, 524 - Custodiol I).
a) Der BGH-Entscheidung "Custodiol I" (GRUR 2002, 523) folgend, sind diese Grundsätze der Schutzbereichsbestimmung nämlich gleichermaßen für Zahlenund Mengenangaben im Patentanspruch anzuwenden, denn sie verdeutlichen, dass sie den Schutzgegenstand mitbestimmen und damit auch begrenzen sollen.
Für die Frage, inwiefern ein Arzneimittel mit den in einer Tablette enthaltenen wirksamen Bestandteilen Ramipril 5, 000 mg und Piretanid 6, 000 mg daher noch von dem Schutzumfang der Patentansprüche 1 bis 5 des Grundpatents und einer subdiuretischen Dosis des Schleifendiuretikum gedeckt ist, ist daher zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 523 - Custodiol I) festzustellen ist, ob die zur Diskussion stehende Ausführungsform vom so ermittelten Sinngehalt der Patentansprüche Gebrauch macht und deshalb die unter Schutz stehende Erfindung benutzt wird oder ob bei vom Sinngehalt des Patentanspruches abweichender Ausführungsform der Fachmann die hierbei eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnis als zur Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe gleichwirkend auffinden konnte und als gleichwertige Lösung in Betracht zieht (GRUR 2002, 523, 525 - Custodiol I).
Der Fachmann wird die in Rede stehende Dosis auch nicht als eine der Ausführungsform des Grundpatents gleichwertige in Betracht ziehen, weil der Fachmann diese Ausführungsform, u. a. im Hinblick auf eine damit zu erwartende Verringerung der Nebenwirkungen, nicht als objektiv gleichwirkend erachten wird (vgl. BGH GRUR 2002, 523, 525 II. 2. e), 526 II. 3. - Custodiol I).
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17
Zirkoniumoxid
Eine eindeutige Zahlenangabe bestimmt und begrenzt den geschützten Gegenstand grundsätzlich insoweit abschließend; ihre Über- oder Unterschreitung ist daher in aller Regel nicht mehr zum Gegenstand des Patentanspruchs zu rechnen (BGH, GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; BGH, GRUR 2002, 523, 525 - Custodiol I; BGH, GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II). - LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 4b O 117/16
Geeignetheit der Ausführungsform "Verfahren zur Herstellung einer …
Wie eine bestimmte Zahlen- oder Maßangabe im Patentanspruch demnach zu verstehen ist, ist eine Frage des der tatrichterlichen Beurteilung unterliegenden fachmännischen Verständnisses im Einzelfall (BGH GRUR 2002, 511, 512 f - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 515, 517 f - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 f - Schneidmesser II; GRUR 2002, 523, 525 - Custodiol I; GRUR 2002 527, 529 f - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 f - Zerfallszeitmessgerät).Das gilt selbst dann, wenn der Fachmann erkennt, dass die erfindungsgemäße Wirkung als solche (in dem vorstehend ausgeführten engeren Sinn) über den im Patentanspruch unter Schutz gestellten Bereich hinaus erreicht werden könnte (BGH GRUR 2002, 511, 513 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 523, 525 f - Custodiol I; GRUR 2002, 527, 530 - Custodiol II).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16 In diesem Zusammenhang ist dem Beklagten zwar grundsätzlich darin zuzustimmen, dass sog. Zahlen- und Maßangaben auch derart zum Schutzgegenstand erwachsen können, dass sie zwar nicht im numerischen Sinne im Anspruch auftauchen, jedoch verbal umschrieben werden (BGH GRUR 2002, 523, 525 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II).
Dabei ist ferner zu berücksichtigen, dass selbst Zahlen- und Maßangaben schon nach ihrem objektiven Gehalt, der auch das Verständnis des Fachmanns prägen wird, nicht einheitlich sind, sondern in unterschiedlichen Formen Sachverhalte mit durchaus verschiedenen Inhalten bezeichnen können (BGH GRUR 2002, 523, 525 - Schneidmesser II).
- OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 4/06
Patent betreffend Niederspannungsleistungsschalter mit einem Isolierstoffgehäuse …
Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH, GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt. - LG Mannheim, 28.02.2014 - 2 O 53/12
Schutzbereich des Patents: Auslegung des Patentanspruchs durch Heranziehung von …
Liegt eine wortsinngemäße Benutzung der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung durch die angegriffene Ausführungsform nicht vor, müssen für die Annahme einer äquivalenten Verwirklichung der erfinderischen Lehre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs drei Kriterien erfüllt sein, damit die betreffende Ausführung trotz ihrer Abweichung vom Sinngehalt des geprüften Patentanspruchs von dessen Schutzbereich erfasst wird (vgl. BGHZ 150, 149 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; BGHZ 171, 120 Tz. 34 bis 36 - Kettenradanordnung). - LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4a O 121/08
Kompensationsspule II
Dabei erfordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinn der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereiches bildet, welche sich an den Patentansprüchen auszurichten hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 523, 524 - Custodiol I, GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; OLG Düsseldorf, Mitt.Dieses besagt, dass Überlegungen, die zum Auffinden der durch vom Sinngehalt abweichende Mittel gekennzeichneten Ausführung befähigen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die durch hiervon abweichende Mittel gekennzeichnete Ausführung als der gegenständlichen (wortsinngemäßen) gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 523, 524 - Custodiol I, GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II).
- LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 16/09
Elektrisch leitendes Verbinden
Der Schutzbereich des Patents erstreckt sich auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, "wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte." (BGHZ 150, 149 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1987, 279 - Formstein; GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 523 - Custodiol I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II).Das gleichwertig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit erfordert, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinn der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereiches bildet, welche sich an den Patentansprüchen auszurichten hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 523, 524 - Custodiol I, GRUR 2002, 527, 529 - Custodiol II; GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; OLG Düsseldorf, Mitt.
- OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …
- LG Mannheim, 28.02.2014 - 2 O 95/13
Schutzbereich des Patents: Auslegung des Patentanspruchs durch Heranziehung von …
- OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 2 U 104/07
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Beutel zur …
- OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
Verletzung des Patents eines Schaltgerätes mit Anschlussteilen zur Befestigung …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 2 U 75/03
Patentfähigkeit eines Scharniers für Fenster, Türen und dergleichen - rechtliches …
- OLG Düsseldorf, 18.08.2005 - 2 U 29/04
Kein patentrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. Zufuhrförderanlage mit …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 2 U 5/04
Verletzung eines Patents für teleskopierbare Staubsauger-Saugrohre durch …
- OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 2 U 60/03
Patentfähigkeit eines Originalitätsverschlusses bei dem die Kunststoffstege der …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - 2 U 80/02
Schutzrechtsverletzung durch Gebrauchmachen von der Lehre eines Patents durch ein …
- BPatG, 12.05.2011 - 15 W (pat) 24/07
Patentbeschwerdeverfahren - "Tenofovir Disoproxil und die Salze, insbesondere das …
- OLG Düsseldorf, 10.03.2005 - 2 U 84/03
Patentfähigkeit eines Christbaumständers, der eine exakte Fixierung auch bei …
- LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
Tragstruktur-Elementanordnung - Europäisches Patent: Patentverletzung durch …
- LG Düsseldorf, 07.08.2012 - 4b O 90/08
Voraussetzungen für die Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 136/09
Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …
- OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 93/03
Zur Patentfähigkeit eines mobilen schirmartig aufspannbaren Reflektors
- LG Düsseldorf, 01.06.2006 - 4a O 138/05
Fahrradpumpe
- LG Düsseldorf, 15.01.2013 - 4b O 432/06
Fahrradkurbelachse
- LG Düsseldorf, 24.11.2005 - 4a O 273/04
Mixer
- LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04
Jalousie
- LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 90/08
Hinterradnabe
- LG Düsseldorf, 18.10.2007 - 4a O 285/06
Kunststoff-Schalenteil-Gepäckstück
- BPatG, 18.06.2002 - 15 W (pat) 43/01
- LG Düsseldorf, 31.01.2012 - 4a O 106/08
Verletzung eines Patents für Mammographiegeräte (DE 689 13 662 T3) durch seit dem …
- OLG Düsseldorf, 21.02.2008 - 2 U 114/06
Chromatographiegerät
- LG Düsseldorf, 02.08.2007 - 4a O 253/06
Stangenverschluss
- LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 108/06
Radiator
- LG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4a O 325/05
Mikroporen-Schuhsohle
- OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 2 U 139/00
Abfallsammelfahrzeug mit Rückfahrsicherung II
- LG Düsseldorf, 21.06.2016 - 4c O 20/16
Nachweis eines Gebrauchmachens von der Lehre eines Patents durch ein anderes …
- LG Düsseldorf, 16.10.2012 - 4b O 119/07
Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters bzgl. einer …
- LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 101/09
Frittieröl-Reinigungsgerät
- LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 160/08
Künstliches Kniegelenk
- LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 206/08
Künstliches Kniegelenk II
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 12064/07
- LG Düsseldorf, 25.11.2008 - 4a O 239/07
Zeichengerät
- LG Düsseldorf, 28.06.2007 - 4b O 308/06
Entkopplungsmatte II
- LG Düsseldorf, 26.10.2006 - 4a O 434/05
Spanngurtroller
- LG Düsseldorf, 21.03.2006 - 4a O 133/05
Waschmittelpackung
- OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 2 U 36/01
Detektieren von Entstehungsbränden
- LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 4a O 45/19
Spanabhebendes Werkzeug
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 12063/07
Patentverletzungsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung bis zum …
- LG Düsseldorf, 16.10.2008 - 4a O 212/08
Schneeketten
- LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 344/06
Profilleiste
- LG Düsseldorf, 27.09.2007 - 4b O 140/06
Hometrainer
- LG Düsseldorf, 27.09.2007 - 4b O 25/07
Einspuriges Zweirad
- LG Düsseldorf, 03.05.2007 - 4a O 75/06
Holzkreissäge
- LG Düsseldorf, 27.10.2005 - 4a O 322/04
Rolladen
- LG Düsseldorf, 27.10.2005 - 4a O 323/04
Rohrklemme
- LG Düsseldorf, 30.08.2005 - 4a O 414/04
Waschmaschine
- LG Düsseldorf, 08.09.2016 - 4c O 67/15
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Spritze und eine Spritzenfamilie …
- LG Düsseldorf, 07.05.2009 - 4a O 106/08
Mammographiegerät
- LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 340/05
Sägen und schlüssellose Blattklemme zum Ersetzen und Befestigen eines Sägeblattes …
- LG Düsseldorf, 16.10.2012 - 4b O 120/07
Fahrradkurbelbaugruppe II
- LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4a O 246/07
Teichpumpe
- LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4a O 261/08
Teichpumpe II
- LG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4a O 419/06
Oxaliplatin
- LG Düsseldorf, 17.04.2008 - 4a O 115/01
Umhüllte Natriumpercarbonatpartikel
- LG Düsseldorf, 24.07.2007 - 4a O 442/03
Reagenzbehälter-Verschlussvorrichtung IV
- LG Düsseldorf, 10.07.2007 - 4b O 236/06
Fahrrad-Kindersitz
- OLG Düsseldorf, 27.06.2002 - 2 U 92/99
Staubsauger-Saugrohr
- LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 304/04
Verfahren zum Beleimen und Beloten eines metallischen Katalysator-Trägerkörpers …
- LG Düsseldorf, 08.03.2007 - 4b O 197/06
Fettsäurezusammensetzungen
- BPatG, 31.05.2011 - 14 W (pat) 13/07
- LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4a O 59/09
IL-1Ra-Protein
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 210/07
Fußbodenleiste
- LG Düsseldorf, 17.04.2008 - 4a O 21/07
Ballausgabemaschine