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   BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57   

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https://dejure.org/1958,493
BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57 (https://dejure.org/1958,493)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1958 - I ZR 8/57 (https://dejure.org/1958,493)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1958 - I ZR 8/57 (https://dejure.org/1958,493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1489
  • MDR 1958, 579
  • GRUR 1958, 509
  • DB 1958, 737
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 103/56

    Gartensessel

    Auszug aus BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57
    Im Streitfall kann jedenfalls diese Zusammenfügung bekannter Elemente, wenn man die ästhetische Gesamtwirkung des Schlafzimmermodells der Klägerin berücksichtigt, nicht als glatte Selbstverständlichkeit gewertet werden, sondern erfüllt als eine das ästhetische Empfinden ansprechende Auswahl angesichts der verhältnismäßig geringen Anforderungen, die nach dem Geschmacksmustergesetz an die eigenschöpferische Leistung zu stellen sind, die Schutzvoraussetzungen dieses Gesetzes (vgl. Urteil des Senats vom 15. Oktober 1957 - I ZR 103/56 - Gartenstuhl).

    Dieser Anscheinsbeweis kann zwar durch den Hersteller der späteren Form ausgeräumt werden (RGZ 142, 145 [148] und 341 [344]; BGH Urteil des Senats vom 15. Oktober 1957 - I ZR 103/56 - Gartenstuhl).

  • RG, 18.10.1933 - I 132/33

    1. Setzt die Nachbildung eines Geschmacksmusters die Kenntnis eines

    Auszug aus BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57
    Es kann damit Gegenstand eines Geschmacksmusterrechtes sein (RGZ 142, 145 [147]; 154, 321 [324 ff]).

    Dieser Anscheinsbeweis kann zwar durch den Hersteller der späteren Form ausgeräumt werden (RGZ 142, 145 [148] und 341 [344]; BGH Urteil des Senats vom 15. Oktober 1957 - I ZR 103/56 - Gartenstuhl).

  • RG, 14.04.1937 - I 221/36

    1. Ist es zulässig, eine von vornherein für mehr als 3 Jahre beanspruchte

    Auszug aus BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57
    Es kann damit Gegenstand eines Geschmacksmusterrechtes sein (RGZ 142, 145 [147]; 154, 321 [324 ff]).
  • BGH, 21.06.1967 - VIII ZR 26/65

    Erfüllungsgehilfe des Werklieferers

    Seine Erklärung muß daher die Eigenschaften, für die er einstehen soll, so bezeichnen, daß ihr Inhalt und ihr Umfang, notfalls nach Auslegung, festgestellt werden können (Senatsurteil vom 12. Mai 1959 - VIII ZR 92/58 = LM § 459 Abs. 2 Nr. 2 = NJW 1958, 1489).
  • BGH, 09.03.1962 - I ZR 89/60

    Rechtsmittel

    Bei dem von ihm vorgenommen Vergleich dieser Formen mit dem Klagemuster ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats von dem jeweiligen Gesamteindruck ausgegangen (BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmer; GRUR 1960, 256, 257 - Chérie).

    Jedenfalls kann es im Geschmacksmusterprozeß zur Frage der Neuheit des Klagemusters auf eine Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten grundsätzlich nur insoweit ankommen, als durch das Gutachten rechtserhebliches Material für die dem Gericht eigenverantwortlich obliegende Beurteilung dieser Frage beigebracht werden kann (vgl. BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmer).

    Das Berufungsgericht hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmer; GRUR 1960, 256, 259 - Chérie; 395, 396 - Dekorationsgitter) geprüft, ob bei zusammenfassender Berücksichtigung der gesamten geschmacklichen Vorarbeit, die auf dem Gebiete der Pendelherstellung geleistet worden war, das Erzeugnis der Klägerin noch als Ergebnis einer individuellen schöpferischen Leistung gewertet werden könne, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters hinausgehe.

    Das Berufungsgericht hat dabei zutreffend beachtet, daß die Anforderungen an den schöpferischen Gehalt der Leistung nicht überspannt werden dürfen, sondern daß anders als bei der Beurteilung eines Erzeugnisses als Kunstwerk im Sinne des Kunstschutzes für die Schutzfähigkeit eines Geschmacksmusters schon ein geringeres Maß an Eigenart genügt (BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmer; GRUR 1960, 256, 259 - Chérie).

    Bei dieser vom Tatrichter festgestellten Sachlage hätte der Beklagte Tatsachen beweisen müssen, die den ernstlichen Schluß gestattet hätten, daß dem Gestalter der Verletzungsformen das geschützte Muster nicht bekannt war und ihm die Kenntnis dieses Musters auch nicht durch Beschreibungen oder Anregungen Dritter vermittelt worden ist, die das Muster gesehen hatten (BGH GRUR 1958, 509, 511 - Schlafzimmer; BGH vom 7. März 1960 - I ZR 158/58 - Armaturengriff; BGH GRUR 1961, 640, 643 - Straßenleuchte).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Es genügt, wenn eine sorgfältige Prüfung der Schutzfähigkeit unterblieben ist (BGH GRUR 58, 509, 511 - Schlafzimmermodell) oder wenn der Verletzer kein älteres Design vorweisen kann, das dem verletzten Design im gestalterischen Eindruck ähnlich ist.
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Der Bundesgerichtshof hatte bislang keine zwingende Veranlassung, zu der umstrittenen Frage Stellung zu nehmen, welcher Neuheitsbegriff für das Geschmacksmustergesetz maßgebend ist (BGH GRUR 1960, 256, 257 - Chérie; 1958, 509, 510 - Schlafzimmermodell).

    Da das Musterrecht mit der Anmeldung und Niederlegung eines schutzfähigen Musters entsteht, ist auf die Kenntnis im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen (BGH GRUR 1958, 509, 510 zu Ziff. 3 - Schlafzimmermodell; RGZ 155, 199, 207).

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Die Neuheit und die Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters sind gesondert und grundsätzlich unabhängig voneinander zu prüfen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.3.1958 - I ZR 8/57, GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmermodell).
  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Es handelt sich bei den zu beurteilenden Formgestaltungen von Spielzeugfiguren um Gestaltungen, die auch bestimmt und geeignet sind, das geschmackliche Empfinden des Betrachters anzusprechen, und die deshalb dem Geschmacksmusterschutz zugänglich sind, wenn sie neu sind und wenn sich in ihnen eine eigenpersönliche Leistung verkörpert, die über das Landläufige, Alltägliche, dem Durchschnittskönnen eines Mustergestalters Entsprechende hinausgeht (BGH v. 14.3.58 - I ZR 8/57 - LM Nr. 1 zu § 13 GeschmMG - Schlafzimmermodell; Küchenmaschine aaO).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Der erkennende Senat kann die Frage, ob das Modell den für die Zubilligung des Gechmacksmusterschutzes erforderlichen Grad eigenschöpferischer Leistung besitzt, jedoch von sich aus entscheiden, da es hierzu keiner weiteren tatsächlichen Feststellungen bedarf (vgl. BGH in GRUR 1958, 509, 510 Schlafzimmermodell).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 124/64

    Verletzung der Urheberrechte am "Mecki"-Igel durch eine Igel-Sparbüchse -

    Diese Voraussetzung ist nach anerkannter Rechtsprechung aber auch dann anzunehmen, wenn eine als urheberrechtswidrige Nachbildung angegriffene Gestaltungsform eine wesentliche Übereinstimmung mit dem geschützten Werk aufweist (vgl. RGZ 142, 145, 148; BGH GRUR 1958, 97 - Gartensessel; 1958, 509, 511 - Schlafzimmer für den Fall von Geschmacksmusterverletzungen).

    Angesichts der Möglichkeit einer unbewußten Nachbildung ist dazu in der Regel der eindeutige Nachweis erforderlich, daß der Schöpfer der angegriffenen Form das geschützte Werk weder selbst gekannt hat noch ihm diese Kenntnis durch Dritte vermittelt worden ist (BGH GRUR 1958, 509, 511 - Schlafzimmer; 1961, 640, 643 - Straßenleuchte).

  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07

    Inanspruchnahme wegen Verletzung eines nicht eingetragenen

    Ein vorbekannte Merkmale enthaltendes Geschmacksmuster hat also Eigenart, wenn es sich als ganzes hinreichend von jedem vorbekannten Geschmacksmuster abgrenzt (vgl. zum GeschmG a.F. BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmermodell; GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombination).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 108/03

    Verletzung von Geschmacksmustern (Teppichboden)

    Nicht vermutet wird das Erreichen des für Geschmacksmusterschutz erforderlichen Grades eigenschöpferischer Leistung; die Vermutung greift aber insoweit ein, als es darum geht, welcher Formenschatz am Anmeldetag vorhanden war, der überhaupt Grundlage für eine Beurteilung der Eigentümlichkeit sein kann (vgl. näher BGH GRUR 1958, 509 unter I.2., 3. - Schlafzimmermodell).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • BGH, 30.01.1963 - I ZR 96/61

    Fahrradschutzbleche

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68

    Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig

  • BGH, 10.06.1958 - I ZR 111/57

    Tonmöbel

  • BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 136/65

    Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch - Eingehen auf die Entwicklung

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 52/58

    Rechtsmittel

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