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OLG Frankfurt, 27.02.1997 - 6 U 245/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 927 ZPO
Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO: Auswechseln der die Verfügung tragenden Gründe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO: Auswechseln der die Verfügung tragenden Gründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.11.1996 - 8 O 79/96
- OLG Frankfurt, 07.01.1997 - 6 U 245/96
- OLG Frankfurt, 27.02.1997 - 6 U 245/96
Papierfundstellen
- GRUR 1997, 484
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 03.03.1971 - 1 U 170/69
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.1997 - 6 U 245/96
Nach einer weiteren Auffassung (OLG Saarbrücken NJW 71, 946) soll eine Auswechslung des Anspruchsgrundes jedenfalls dann zulässig sein, wenn der weitere Grund unstreitig ist.
- OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit …
Im Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO sind selbst bei Wegfall der für den Erlass der einstweiligen Verfügung tragenden Gründe weitere Anspruchsgründe jedenfalls dann zuzulassen, wenn der Antragsteller sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (Senat, GRUR 1997, 484;… Zöller/Vollkommer, 30. Aufl. 2014, § 927 Rn. 5).