Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2005 - X ZR 233/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
T-Geschiebe
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
T-Geschiebe
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Hinweispflicht des Gerichts zur sachgerechten Antragstellung; Unterlassungsbegehren bezüglich einer mittelbaren Patentverletzung; Patent auf ein T-Geschiebe zur lösbaren Befestigung von Zahnprothesen und Brücken am Restgebiss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 263 § 264 ; PatG § 10
"T-Geschiebe"; Sachdienlichkeit einer Klageänderung bei mittelbarer Patentverletzung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
T-Geschiebe
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- unibe.ch
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Theorie und Praxis der mittelbaren Patentverletzung (Prof. Dr. Cyrill P. Rigamonti; Mitt. 2/2009, 57)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2712 (Ls.)
- GRUR 2005, 407
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83
Sachdienlichkeit einer Klageänderung
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - X ZR 233/01
b) Dies greift die Revision mit Erfolg an, ohne daß es einer Entscheidung der Frage bedarf, ob hier tatsächlich eine Klageänderung vorlag und ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO verkannt und die Grenzen seines Ermessens überschritten hat, weil es bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit einer Klageänderung nach ständiger Rechtsprechung auf eine objektive Beurteilung ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH Urt. v. 10.1.1985 - II ZR 93/83, NJW 1985, 1841;… Urt. v. 10.6.1991 - II ZR 247/90, NJW 1991, 2906). - BGH, 10.06.1991 - II ZR 247/90
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - X ZR 233/01
b) Dies greift die Revision mit Erfolg an, ohne daß es einer Entscheidung der Frage bedarf, ob hier tatsächlich eine Klageänderung vorlag und ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO verkannt und die Grenzen seines Ermessens überschritten hat, weil es bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit einer Klageänderung nach ständiger Rechtsprechung auf eine objektive Beurteilung ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (…BGH Urt. v. 10.1.1985 - II ZR 93/83, NJW 1985, 1841; Urt. v. 10.6.1991 - II ZR 247/90, NJW 1991, 2906).
- BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03
"Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die …
Bei Klagen wegen mittelbarer Patentverletzung haben die Gerichte der Pflicht, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, besondere Beachtung zu widmen (Sen.Urt. v. 11.01.2005 - X ZR 233/01, GRUR 2005, 407, 409 - T-Geschiebe). - OLG Karlsruhe, 22.07.2026 - 6 U 72/24
Verjährungshemmung bei Klageänderung von unmittelbarer zu mittelbarer …
Unmittelbare und mittelbare Patentverletzung stellen zwar selbstständige Streitgegenstände dar (vgl. BGH, GRUR 2005, 407 (409) - T-Geschiebe), die Ansprüche mit Unterschieden in der rechtlichen Ausgestaltung begründen. - LAG Düsseldorf, 02.07.2007 - 17 (10) Sa 825/01
Eingriff in Versorgungszusage
Eine Antrags - Berichtigung ist nicht als Klageänderung zu qualifizieren und daher zulässig, ohne dass es auf die Sachdienlichkeit oder die Einwilligung des Gegners ankommt (BGH v. 11.01.2005 - X ZR 233/01 - NJW 2005, 2712 f.).
- OLG Düsseldorf, 24.05.2024 - 2 U 20/19
Elektro-hydraulische Handwerkzeuge
Da es sich bei dem auf eine unmittelbare und dem auf eine mittelbare Verletzung gestützten Unterlassungsanspruch - auch im Sinne der Streitgegenstandslehre - um unterschiedliche Lebenssachverhalte handelt (vgl. BGH, GRUR 2005, 407 (409) - T-Geschiebe;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.3.2019 - I-2 U 114/09, GRUR-RS 2019, 6081 Rn. 30 - Mehrpolige Steckverbindung;… Urt. v. 21.07.2022 - I-2 U 12/20, GRUR-RS 2022, 19383 Rn. 113 f. - Drucksensoradapter), verbietet sich schließlich auch eine Sichtweise, wonach die auf eine unmittelbare Verletzung gestützte Abmahnung diejenige wegen einer mittelbaren Verletzung als eine Art Minus einschließt. - OLG Düsseldorf, 09.10.2025 - 2 U 58/24
Anerkenntnis des Unterlassungsanspruchs wegen mittelbarer Klageverletzung; keine …
Rn. 12 Aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls wird zwar neben der unmittelbaren die mittelbare Patentverletzung Streitgegenstand, wenn sie Gegenstand des Sachvortrags des Klägers gewesen ist und dieser einen zwar unzutreffend formulierten Unterlassungsantrag gestellt hat, aber zu erkennen ist, dass das Unterlassungsbegehren darauf gerichtet ist, dem Beklagten neben der unmittelbaren Verletzung auch eine mittelbare Patentverletzung zu untersagen (vgl. BGH, GRUR 2005, 407 - T-Geschiebe;… Cepl/Voß/Zigann/Werner, 3. Aufl. 2022, ZPO § 253 Rn. 118;… BeckOK PatR/Wuttke/Voß, 36. Ed. 1.5.2025, PatG Vor §§ 139-142b (Verletzungsprozess) Rn. 47). - ArbG Suhl, 22.04.2024 - 5 Ca 1234/24 Rn. 45 bb) Die im Termin zur streitigen Verhandlung geänderte Fassung des Antrags infolge der Berichtigung des zugehörigen Sachvortrags der Klägerin stellt gem. § 264 Nr. 1 ZPO keine Klageänderung dar (vgl. zur geänderten Antragsfassung BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Az. X ZR 233/01; BGH, Urteil vom 11. Juli 1996, Az. IX ZR 80/95;… ferner MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, § 263 ZPO Rn. 8).
- ArbG Suhl, 22.04.2024 - 5 Ca 1234/23
Ordentliche Kündigung - Abmahnung - Feststellungsinteresse - Weiterbeschäftigung …
Rn. 45 bb) Die im Termin zur streitigen Verhandlung geänderte Fassung des Antrags infolge der Berichtigung des zugehörigen Sachvortrags der Klägerin stellt gem. § 264 Nr. 1 ZPO keine Klageänderung dar (vgl. zur geänderten Antragsfassung BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Az. X ZR 233/01; BGH, Urteil vom 11. Juli 1996, Az. IX ZR 80/95;… ferner MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, § 263 ZPO Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 21.02.2008 - 2 U 114/06
Chromatographiegerät
Darin unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von denjenigen, der der von der Klägerin in ihrem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 18. Februar 2008 von der Klägerin herangezogenen Entscheidung "T-Geschiebe" des Bundesgerichtshofes (GRUR 2005, 407 ff.), der dadurch gekennzeichnet ist, dass dort die mittelbare Patentverletzung von Anfang an Teil des Unterlassungsbegehrens war.
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